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--- 33C3: Rechtsexperte rät zur Einsicht in Polizeidatenbanken (http://www.satclub-thueringen.de/thread.php?threadid=24215)


Geschrieben von Muad'Dib am 29.12.2016 um 18:43:

Text 33C3: Rechtsexperte rät zur Einsicht in Polizeidatenbanken

Auch Ermittler machen Fehler, weiß der Strafverteidiger Ulrich Kerner. Er empfiehlt daher Beschuldigten in Strafsachen, vom Auskunftsrecht gegenüber dem Arm des Gesetzes regen Gebrauch zu machen, da Einträge damit gleich überprüft werden müssten.

"Polizeiliche Datenbanken gehen uns alle an", konstatierte der Berliner Rechtsanwalt Ulrich Kerner auf dem 33. Chaos CommunicationCongress (33C3) in Hamburg. Schließlich sei nahezu jeder schon mit Ordnungshütern in Berührung gekommen. "Menschen machen Fehler, auch Polizeibeamte", berichtete der Strafverteidiger aus eigener Erfahrung. Wenn Informationen in die wachsende Zahl staatlicher Computerregister einflössen, heiße das noch lange nicht, dass ein solcher Eintrag gerechtfertigt wäre.
Bei einem seiner Mandaten habe er auf Antrag hin in einer Akte neben Delikten wie "BTM-Konsument" (Betäubungsmittel) den Vermerk "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gefunden, brachte Kerner ein Beispiel. Der Betroffene habe seinen Führerschein aber nie abgeben müssen. Also habe er sich an das zuständige Landeskriminalamt (LKA) in Brandenburg gewandt und um "Auskunft und Löschung" gebeten. Die Behörde habe den Hinweis daraufhin gelöscht, die erneute Bitte um Aufklärung aber abgeschlagen – mit der Begründung: "Das können wir nicht mehr mitteilen", der Eintrag sei ja nicht mehr vorhanden.

...

Kerners Fazit aus seiner Beschäftigung mit dem Thema: "Grundrechte sind nur wirksam geschützt, wenn der Bürger sich ständig darum kümmert, dass sie eingehalten werden."




Mehr zu diesem Thema: https://heise.de/-3582900


BDSG §19

Allgemeine Datenbanken >>> Thüringen



Geschrieben von femi am 30.12.2016 um 04:49:

  RE: 33C3: Rechtsexperte rät zur Einsicht in Polizeidatenbanken

Zitat:
Original von Muad'Dib
Also habe er sich an das zuständige Landeskriminalamt (LKA) in Brandenburg gewandt und um "Auskunft und Löschung" gebeten. Die Behörde habe den Hinweis daraufhin gelöscht, die erneute Bitte um Aufklärung aber abgeschlagen – mit der Begründung: "Das können wir nicht mehr mitteilen", der Eintrag sei ja nicht mehr vorhanden.

Genau. Sie behaupten dann alles gelöscht zu haben. Die Realität sieht aber anders aus, alles bleibt eingetragen und wird nur als gelöscht markiert. Wie soll der Bürger das überprüfen?
Gleiches gilt für Fingerabdrücke und DNA-Datenbanken. Diese verschwinden auch nie wieder, auch wenn ein Fall geklärt ist und sich heraus stellt, dass von 100 Überprüften doch 99 unschuldig waren.

Offiziell ist ja alles für die Terrorbekämfung Augen rollen



Geschrieben von Muad'Dib am 30.12.2016 um 09:03:

 

Das kann man kaum überprüfen.

Aber es scheint der einzige Weg derzeit wenigstens Einsicht in seine persönlichen Unterlagen zu bekommen. Und diese Infos muss man haben falls diese Behörden einem selbst mal "ans Bein pinkeln wollen"...


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