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Zum Ende der Seite springen Amazon Dash Button: Gericht verbietet WLAN-Bestellknöpfe
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Zunge raus! Amazon Dash Button: Gericht verbietet WLAN-Bestellknöpfe Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wie zuvor das Landgericht München hat nun auch die nächste Instanz Amazons WLAN-Bestellknöpfe für unzulässig erklärt.




Amazon muss seine WLAN-Bestellknöpfe vom Markt nehmen. Das Oberlandesgericht München hat dem Unternehmen am Donnerstag verboten, Waschmittel, Kaffee und andere Waren des täglichen Bedarfs in Deutschland weiter so zu verkaufen.

Flinke Verbraucherschützer

Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zur Ware und der klare Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel.

Die Dash-Bestellknöpfe hatte Amazon Ende August 2016 nach Deutschland gebracht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte Amazon kurz darauf abgemahnt und das Unternehmen aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da der Betrieb des Dash Buttons in der gegenwärtigen Form Verbraucherschutzgesetze verletze. Das hatte Amazon abgelehnt.

Unzulässige Vertragsbedingungen

Die Verbraucherschützer hatten im Detail unter anderem bemängelt, dass der Dash Button nicht mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer vergleichbaren Formulierung versehen ist. Das sei im elektronischen Rechtsverkehr vorgeschrieben. Auch müsse der Button-Nutzer "wesentliche Eigenschaften der bestellten Warte (insbesondere Art des Produktes, ggf. Menge, ggf. Größe)" erhalten, geht aus dem nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 29 U 1091/1cool hervor. Das Oberlandesgericht blieb damit auf der Linie der Vorinstanz.

Amazon muss nun den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren. Bisher werden diese Informationen erst zur zugehörigen App gesendet, wenn der Button gedrückt wurde, also nach der Bestellung. Die Klausel der "Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen", mit der sich Amazon die Änderung der Vertragsbedingungen vorbehält, bewertete das Oberlandesgericht zudem als unzulässig. (anw)


Quelle: https://heise.de/-4271107

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10.01.2019 18:22 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

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