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Zum Ende der Seite springen Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
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Achtung Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Erhebung des Rundfunkbeitrags darf an die Wohnung geknüpft sein und muss nicht an den Besitz eines Rundfunkgerätes gekoppelt sein, befanden die obersten Verwaltungsrichter.

Einen Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung zu erheben ist rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Es wies die Revisionen von acht Klägern gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück.

Die Bundesverwaltungsrichter bekräftigten ihre schon in früheren Entscheidungen geäußerte Auffassung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags an die Wohnung geknüpft sein darf und nicht an den Besitz eines Rundfunkgerätes gekoppelt sein muss.

Der zuständige Senat hielt auch fest, dass es gegen eine doppelte Erhebung des Beitrags bei Inhabern zweier Wohnungen keine Bedenken gebe. (dpa) / (anw)


Quelle: heise.de

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