Muad'Dib
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Bundesrat bringt Schadenersatz bei lahmem Internet ins Spiel |
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Kunden sollten den Preis mindern können, wenn die Leistung deutlich von der vertraglichen Downloadrate abweicht, meinen die Länder.
Der Bundesrat ärgert sich darüber, dass Kunden von Internetprovidern "in vielen Fällen die vertraglich zugesicherte maximale Datenübertragungsrate nicht einmal ansatzweise zur Verfügung gestellt bekommen". Die Bundesregierung soll daher prüfen, ob gesetzliche Vorgaben helfen könnten, um dieses Übel abzustellen und mehr Transparenz über den zu erwartenden Leistungsumfang nach einem Vertragsabschluss für schnelles Internet zu gewährleisten.
Minderung bei unzureichender Leistung
Ins Spiel gebracht hat die Länderkammer dabei am Freitag etwa die Möglichkeit für Verbraucher, den Preis für einen Anschluss mindern zu können, wenn die verfügbare Bandbreite deutlich hinter der vereinbarten Datenübertragungsrate zurückbleibt. Dieses Kriterium sei erfüllt, wenn "weniger als 90 Prozent der vertraglich vereinbarten normalen" Internetgeschwindigkeit erreicht würden. Bei "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen" beim Online-Tempo "oder bei anderen Dienstqualitätsparametern von Internetzugangsdiensten könnten der Entschließung zufolge auch "pauschalierte Schadenersatzansprüche" erwogen werden.
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...altes Thema neu aufgewärmt....
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20.10.2018 12:32 |
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