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Zum Ende der Seite springen Diesel: Schwarz-Rot einigt sich auf Gesetzentwurf zur Fahrverbot-Überwachung
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Achtung Diesel: Schwarz-Rot einigt sich auf Gesetzentwurf zur Fahrverbot-Überwachung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Koalition hat die Regierungsinitiative für Maßnahmen zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten entschärft. Eingesetzt werden sollen nur mobile Geräte.





Die Kontrolle von Diesel-Fahrverboten in Städten soll durch portable Kfz-Kennzeichenscanner und nicht durch stationäre Anlagen erfolgen, wie sie etwa für die Lkw-Mautüberprüfung in Form von Brücken verwendet werden. Eingesetzt werden dürfen nur "mobile Geräte", hat die große Koalition verabredet. Videoaufnahmen sollen damit nicht zulässig sein. Dies ist einem Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD zu dem einschlägigen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu entnehmen, der heise online vorliegt.

"Überprüfung" statt Überwachung

Mit der Korrektur will Schwarz-Rot unterstreichen, dass "keine umfassende automatisierte Datenverarbeitung" erfolgen soll. Es gehe allein um "stichprobenartige" Kontrollen. Das Wort "Überwachung" von Fahrverboten hat die Koalition dementsprechend aus dem Entwurf gestrichen, sie spricht nur noch von einer "Überprüfung der Einhaltung" entsprechender Vorgaben. Selbst von einem "automatisierten Verfahren" will Schwarz-Rot streng genommen nichts mehr wissen. Genutzt werden soll ein "selbsttätig wirkenden Gerät", mit dem die elektronische Abfrage von Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt.

Eine Befugnis für "verdeckte Kontrollen" haben die Konservativen und die Sozialdemokraten zudem nun "gänzlich ausgeschlossen". Solche Instrumente könnten zwar grundsätzlich zusätzlich sein, begründen sie ihren Schritt. Für den Zweck, immissionsbedingte Verkehrsbeschränkungen durchzusetzen, sei dieses Mittel aber "nicht erforderlich".

Schnelle Verarbeitung der Daten

Mit einer Ergänzung stellen die Regierungsfraktionen ferner klar, "dass nach der Aufzeichnung eines Fahrzeugkennzeichens die für die Überprüfung der Berechtigung zum Einfahren in die Verbotszone erforderlichen Fahrzeugdaten unverzüglich abzurufen sind". Dies müsse also online erfolgen. Die Daten würden nur kurz in einem Zwischenspeicher abgelegt, um einen Abgleich mit dem zentralen Fahrzeugregister vorzunehmen. Je nach Sachlage müssten die Informationen anschließend für Sanktionen an die zuständigen Stellen übermittelt oder ebenfalls unverzüglich gelöscht werden.

Verzögerungen in dem Verfahren dürfe es nicht geben, "um den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf ein Minimum zu reduzieren", heißt es in der Begründung für die Nachbesserungen. Dazu werde auch die absolute Löschungsfrist aller Daten verkürzt: Unabhängig von den konkreten Umständen einzelner Fälle soll danach "die Löschung stets spätestens nach zwei Wochen erfolgen, selbst wenn die Verfolgung eines Verstoßes dadurch" verhindert würde. Die Fristen für die Ahndung von Ordnungswidrigkeitsverfahren liegen beim Einsatz von Kennzeichenscannern laut Praktikern ebenfalls bei 14 Tagen.

Die Koalition betont auch, dass die erfassten Informationen über ein Auto einschließlich eines Bildes des Fahrers nur an die für die Kontrolle der eingerichteten Verkehrsverbote zuständige Behörde übermittelt werden dürfen. Nicht benötigt würden die Daten, um entsprechende Zonen etwa durch Verkehrszeichen "durchzuführen". Dieser Hinweis soll den Ländern helfen, klare Zuständigkeitsregeln zu erlassen.

Keine vollautomatisierte Überwachung

Schwarz-Rot geht damit auf Distanz zu dem ursprünglichen Entwurf aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Kritiker hatten gerügt, dass damit eine vollautomatisierte Überwachungsinfrastruktur nebst Videoaufzeichnungen aufgebaut würde. Nach heftigen Protesten auch aus dem Bundesrat war die Regierung Anfang des Jahres selbst bereits etwas zurückgerudert und hatte für eine zweiwöchige statt eine sechsmonatige Speicherfrist plädiert. Sie präzisierte zudem, dass es sich um stichprobenartige Kontrollen handeln soll.

Auch der überarbeite Regierungsentwurf hatte bei einer parlamentarischen Anhörung auf Juristen und Verkehrsexperten aber so gewirkt, als ob das Kabinett damit das mildere Mittel der blauen Plakette verhindern wolle. Der Korrekturantrag der Koalition soll nun am Mittwoch im Verkehrsausschuss und die gesamte Initiative zur "9. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes" am Donnerstag im Plenum des Bundestags beschlossen werden. Die Linken und die Grünen wollen gegen den Entwurf stimmen. Sie drängen in Entschließungsanträgen darauf, eine blaue Plakette für vergleichsweise klimaschonende Fahrzeuge einzuführen. (olb)



Quelle: https://heise.de/-4332395

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