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Zum Ende der Seite springen Bundesregierung will Flughäfen besser vor privaten Drohnen schützen
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Daumen hoch! Bundesregierung will Flughäfen besser vor privaten Drohnen schützen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das Bundesverkehrsministerium hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) beauftragt, kurzfristig einen Aktionsplan zur Drohnenabwehr vorzulegen.





Nach wiederholten Störungen des Flugverkehrs an Airports wie Frankfurt oder London durch Drohnen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Deutsche Flugsicherung (DFS) beauftragt, schon bis Ende September einen "Aktionsplan zur systematischen Detektion von Drohnen in unmittelbarer Nähe von Flughäfen zu entwickeln".

No-Fly-Zone Flughafen

Die Initiative solle helfen, die Drohnen im Flughafenumfeld "wirksam abwehren zu können", teilte das Verkehrsressort gegenüber heise online mit. Die DFS solle "bestehende Aktivitäten intensivieren und neue technische Lösungen umsetzen". Letztere würden dann "schrittweise installiert". Der Plan soll an den 16 deutschen Verkehrsflughäfen umgesetzt werden, an denen die DFS im Auftrag des Bundes hoheitlich tätig ist. Dazu gehören etwa Berlin Schönefeld und Tegel, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart.

Den Betrieb handelsüblicher Quadrokopter in unmittelbarer Nähe von Flugplätzen bewertet das Ressort als "erhebliches Risiko für die Sicherheit des Flugbetriebs". Der Einsatz der unbemannten Flugobjekte über einem Flughafengelände sei deshalb bereits verboten. Dies gilt auch für eine Sicherheitszone von 1,5 Kilometern um die Flughäfen herum. Ein Verstoß gegen diese Regeln wird als "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" geahndet. Es handelt sich um einen Straftatbestand, der hierzulande gemäß Paragraf 315 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsentzug zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft werden kann.

Trotz der klaren Rechtslage, die unter anderem auch für öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Gefängnisse, Militäranlagen oder andere wichtige Verkehrswege gilt, beklagt die DFS eine steigende Zahl von Drohnensichtungen in unmittelbarer Umgebung von Flughäfen und damit verknüpfte, den Betrieb teils massiv störende Ereignisse. 2018 wurden 158 Fälle gemeldet, in denen sich Flugzeugpiloten von einer Drohne behindert fühlten. Das sind 80 Prozent mehr Begegnungen mit einer Drohne als 2017. Die meisten Vorkommnisse zählte mit 31 der Frankfurter Flughafen, gefolgt von Berlin Tegel (17) und München (14).

Für die Detektion "unkooperativer" Drohnen müsse aber erst noch eine zuverlässige Technik entwickelt und beschafft werden, betonte die Flugsicherung gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Infrage kämen laut Experten neue Formen der Radarüberwachung, der Aufbau von Störsendern, die Drohnen zum Abdrehen zwingen, oder Sensoren, die Alarm schlagen, wenn sie Signale zur Fernsteuerung an das Flugobjekt wahrnehmen.

Harte Abwehr

Sicherheitsbehörden setzen solche Instrumente in Einzelfällen bereits ein. Zur "harten Abwehr" gehörten Netzwerfer, elektromagnetische Impulse oder Laserwaffen, heißt es bei Netzpolitik.org. Möglich seien das Abschießen mit Wasserwerfern oder einer Schusswaffe, Angriffe mit "Kamikazedrohnen" oder das Besprühen der Fluggeräte mit Kleber. Das BKA nutzt dem Bericht zufolge unter anderem den Störsender "HP 47" der Firma H.P. Marketing & Consulting Wüst. Als tragbares Modell zur Drohnenabwehr komme der "SkyWall 100" des britischen Unternehmens OpenWorks in Frage, der ein Projektil mit einem Netz verschießt. (vbr)


Quelle: https://heise.de/-4500506

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