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Zum Ende der Seite springen Bundestrojaner & Co.: Neue Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz
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Daumen hoch! Bundestrojaner & Co.: Neue Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Bürgerrechtler klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen erweiterte Befugnisse für das Bundeskriminalamt. Sie greifen verdeckte Überwachungsmaßnahmen an.





Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Verfassungsbeschwerde gegen das 2017 reformierte Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) eingelegt. Mit der Klage greift die Bürgerrechtsorganisation verdeckte Überwachungsmaßnahmen, beispielsweise den Einsatz des Bundestrojaners zur Ausspähung von IT-Systemen wie Computern und Mobiltelefonen, an. Die Beschwerde richtet sich zudem gegen die Möglichkeit des BKAs, einen umfassenden Informationsverbund auch in der Cloud anlegen zu können.

Mit der Novelle könne die Polizeibehörde "aus zu geringem Anlass zu viele Daten zu vieler Menschen zu lange speichern und verarbeiten", begründet der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer den Gang nach Karlsruhe. Den Betroffenen drohten "polizeiliche Befragungen, Reiseverbote und Stigmatisierung in einem Umfang, der außer Verhältnis zu den erhofften Vorteilen für die Sicherheit steht".

"Big-Brother-Datenbank"

Die neuen Vorgaben für polizeiliche Datenbanken gestatteten es dem BKA zudem, "bereits auf Grund vager Anhaltspunkte in weitem Umfang persönliche Daten zu speichern und ohne weitere Voraussetzungen zu nutzen", moniert der Bürgerrechtler und Richter. Der zentrale datenschutzrechtliche Grundsatz der Zweckbindung von Informationen werde aufgegeben. Damit seien Tür und Tor geöffnet für eine Big-Brother-Datenbank, die Angaben "über die meisten Menschen in Deutschland enthält – zeitlich unbefristet, nach unklaren Regeln und zu unklaren Zwecken".

Zu den Beschwerdeführern gehören neben dem Kommunikationswissenschaftler und Aktivisten Kerem Schamberger zwei Rechtsanwältinnen, die auch Terrorverdächtige vertreten, sowie zwei Fußballfans, die nach GFF-Angaben in Polizeidatenbanken gelandet sind, "ohne sich in relevanter Weise strafbar gemacht zu haben". Verfasst hat die Klageschrift der Mainzer Staatsrechtler Matthias Bäcker.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2016 bereits wesentliche Teile des damaligen BKA-Gesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Die Beschwerde richtet sich laut den Bürgerrechtlern "auch gegen einzelne misslungene Versuche des Gesetzgebers, dieses Urteil umzusetzen". Insbesondere könnten Kontaktpersonen von Verdächtigen zu leicht selbst Opfer von heimlichen Maßnahmen werden. Dass das BKA dafür Spähsoftware einsetzen darf, die den Herstellern noch nicht bekannte Sicherheitslücken ausnutzen, hält die GFF nach wie vor für verfassungswidrig. Gegen die Reform sind unter anderem auch bereits mehrere FDP-Politiker nach Karlsruhe gegangen. (olb)



Quelle: https://heise.de/-4513244



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