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Zum Ende der Seite springen Vorratsdatenspeicherung: CSU-Sprecher fordert neue EU-Initiative
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Text Vorratsdatenspeicherung: CSU-Sprecher fordert neue EU-Initiative Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Nach dem EuGH-Gutachten gegen das allgemeine Protokollieren von Nutzerspuren drängt der CSU-Innenexperte Volker Ullrich auf neue Vorgaben aus Brüssel.





Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, hat sich dafür ausgesprochen, Konsequenzen aus den Schlussanträgen des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Campos Sánchez-Bordona, gegen die Vorratsdatenspeicherung in Belgien, Frankreich und Großbritannien zu ziehen. Entscheidend ist für den Abgeordneten, dass Deutschland eine Initiative für eine neue EU-Richtlinie zum Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten ergreift.

Unterschiedslose Speicherung nicht mit Grundrechtecharta vereinbar

"Das sollte Teil des Programms der EU-Ratspräsidentschaft sein", erklärte Ullrich gegenüber dem "Handelsblatt". Eine solche Richtlinie sei notwendig, "damit es Rechtssicherheit und gleiche Rechtsanwendung in Europa bei diesem Thema gibt". Deutschland steht im zweiten Halbjahr 2020 an der Spitze des EU-Ministergremiums, über das sich die Mitgliedsstaaten in gemeinsame Gesetzgebungsverfahren mit dem Parlament und der Kommission einbringen.

Sánchez-Bordona konstatierte in seinen Gutachten zu vier nationalen Fällen am Donnerstag, dass eine Pflicht zur allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von Verkehrsdaten aller Teilnehmer nicht mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Auch der Terrorismus rechtfertige entsprechende Eingriffe nicht.

Sicherheit gewährleisten, aber auch Grundrechte beibehalten

"Wenn sich der Rechtsstaat allein auf die Wirksamkeit konzentriert, verliert er die Eigenschaft, die ihn auszeichnet, und kann im Extremfall selbst zu einer Bedrohung für den Bürger werden", schreibt der Gutachter. Würden staatliche Stellen mit unangemessen weitreichenden Instrumenten zur Verbrechensbekämpfung ausgestattet, mit denen sie die Grundrechte ignorieren oder entkräften könnten, "lässt sich nicht mehr gewährleisten, dass sich ihr unkontrolliertes und uneingeschränktes Handeln nicht letztlich zum Nachteil der Freiheit aller wendet".

Zugleich meint Sánchez-Bordona aber, dass eine Pflicht zum Protokollieren von Nutzerspuren "nützlich" sei, um die nationale Sicherheit zu gewährleisten und Kriminalität zu bekämpfen. Daher spricht sich der Spanier für eine temporäre "begrenzte und differenzierte Speicherung" bestimmter Kategorien von Daten aus, die für "die wirksame Verhütung und Kontrolle der Kriminalität" sowie für die nationale Sicherheit absolut unerlässlich seien. Berechtigte Behörden dürften zudem nur nach einer vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle auf die Informationen zugreifen. Missbrauch sei verfahrensrechtlich auszuschließen, Betroffene müssten benachrichtigt werden.

Vorratsdatenspeicherung als Notstandsgesetz "nicht ausgeschlossen"

Der Generalanwalt hält zudem eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung im Rahmen einer Art Notstandsgesetzgebung nicht für ausgeschlossen. Eine solche Vorschrift ist für den Juristen "in bestimmten, durch eine unmittelbar bevorstehende Bedrohung oder eine außergewöhnliche Gefahr gekennzeichneten Ausnahmesituationen" kurzzeitig mit den entsprechenden Rechtsschutzgarantien denkbar.

Der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, plädiert für eine "moderate" Form der Datenspeicherung. Die große Koalition sollte einen Vorschlag machen, mit dem bei bestimmten Anlässen oder verdächtigen Personengruppen mitprotokolliert werde, aber nicht bei allen unbescholtenen Bürger, regte der Liberale an: "Eine solche differenzierte Lösung wäre auch ein guter Schritt für die innere Sicherheit." Die FDP warb bislang für einen Quick-Freeze-Ansatz, bei dem Provider Verkehrsdaten auf Zuruf von Ermittlern gleichsam einfrieren müssten.

Warnung vor "Überwachungseifer der Regierungen"

Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage warnte angesichts der nur "in weiten Teilen grundrechtefreundlichen Position des Generalanwalts" vor dem "Überwachungseifer der Regierungen". Diese würden "jede Lücke für Massenüberwachung ausnutzen, "wenn der EuGH in seinem Urteil nicht ausreichend konsequent ist".

Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer kritisierte, dass Sánchez-Bordona mit seinem Eintreten für eine "vermeintlich 'gezielte' Vorratsdatenspeicherung" auf "Fake News der Überwachungsideologen" hereingefallen sei. Tatsächlich sei durch das umstrittene Instrument "kein einziger terroristischer Anschlag" verhindert worden. Laut Kriminalstatistik habe die Vorratsdatenspeicherung nirgendwo einen statistisch signifikanten Einfluss auf die Aufklärung von Straftaten. Der Pirat appellierte an den EuGH, seine Rechtsprechung zum Schutz der Privatsphäre und Kommunikationsfreiheit von 500 Millionen Europäern zu verteidigen.

Die Luxemburger Richter hatten 2014 und 2016 geurteilt, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unvereinbar mit den Grundrechten der Gemeinschaft ist, und die einschlägige Richtlinie gekippt. Trotzdem sucht der Ministerrat immer wieder nach Optionen, wieder im Interesse der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr im großen Stil auf Verkehrsdaten zugreifen zu können. Die neue EU-Innenkommissarin Ylva Johansson befand nach anfänglicher Skepsis im Dezember, "dass wir Rechtsvorschriften für die Vorratsdatenspeicherung benötigen". (tiw)


Quelle: https://heise.de/-4641397


PS: Ganz neue Töne a la "Sicherheit gewährleisten, aber auch Grundrechte beibehalten" und dann gleich danach wieder dummlaberei: Vorratsdatenspeicherung als Notstandsgesetz "nicht ausgeschlossen. Die ham ne Meise!

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