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Zum Ende der Seite springen AbgasBETRUG: Klage in Österreich möglich
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Daumen hoch! AbgasBETRUG: Klage in Österreich möglich Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Der EU-Generalanwalt will VW-Käufern Klage in Österreich erlauben. Entscheidend sei, dass der Schaden dort entstanden ist.





Käufer eines Volkswagens mit manipulierter Abgas-Software dürfen einem Gutachten des EU-Generalanwalts zufolge im Land des Autokaufs auf Schadenersatz klagen. Der Generalanwalt äußerte sich am Donnerstag (2. April 2020) zu 574 VW-Kunden in Österreich, deren Sammelklage vor dem Landesgericht Klagenfurt anhängig ist.

Wer ist zuständig?

Normalerweise müsste eine Klage in dem Land eingereicht werden, in dem der Beklagte seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Deshalb hatte das österreichische Gericht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefragt, ob es überhaupt zuständig ist. Der Generalanwalt, dessen Gutachten eine wesentliche Grundlage der späteren EuGH-Entscheidung ist, sieht im vorliegenden Fall aber eine Ausnahme gegeben.

Es bestünden auch alternative Gerichtsstände, erklärte der Generalanwalt. Bei Streitigkeiten wegen unerlaubter Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, hat der Kläger demnach die Möglichkeit, vor dem Gericht des Ortes zu klagen, an dem der Schaden eingetreten ist oder einzutreten droht.

Schaden in Österreich entstanden

Das für den Schaden ursächliche Geschehen sei in Deutschland eingetreten, weil dort die manipulierte Software in die Autos eingebaut wurde. Für die 574 VW-Kunden, die ihre Rechte an den österreichischen Verein für Konsumenteninformation abgetreten haben, sei der Schaden jedoch in Österreich entstanden, weil sie dort die Fahrzeuge mit den Abschalteinrichtungen gekauft hatten.

Unter Abwägung verschiedener Bestimmungen kam der Generalanwalt zu dem Schluss, dass die Käufer ihren Schaden sehr wohl vor einem österreichischen Gericht einklagen können. Volkswagen habe auch leicht vorhersehen können, dass seine Fahrzeuge in Österreich verkauft werden würden und die Käufer dort zivilrechtliche Haftungsklagen gegen den Konzern erheben könnten.
(mfz)


Quelle: https://heise.de/-4695810

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