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Zum Ende der Seite springen Bundestagsgutachter: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wackelt
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Achtung Bundestagsgutachter: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wackelt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält die Vorratsdatenspeicherung auch nach der neuen EuGH-Linie für kaum haltbar.





Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird wohl nicht zu halten sein. Davon geht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer Analyse der Auswirkungen der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung aus.

Die hiesigen Vorgaben von 2015 sind aufgrund von Entscheidungen von Verwaltungsgerichten derzeit ausgesetzt und werden vom Bundesverfassungsgericht und sowie dem EuGH überprüft. Sie sehen vor, dass Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten für zehn und Standortinformationen für vier Wochen ohne Verdacht aufbewahren und auf Anordnung hin an Ermittler herausgeben müssen. Sie dürften "kaum Bestand haben", heißt es in dem jetzt veröffentlichten Gutachten . Die Aufbewahrungsfristen seien zwar vergleichsweise kurz. Die erfassten Metadaten sollten aber "immer ohne gesonderten Anlass" gespeichert werden. Dies entspreche nicht den EuGH-Grundsätzen.

Ausnahmen

Die neuen EuGH-Urteile in den von den Bürgerrechtsorganisationen La Quadrature du net und Privacy International angestoßenen Verfahren beschreiben Ausnahmen. Die Gutachter führen dazu aus: "Bei einer tatsächlichen ernsthaften Bedrohung für die nationale Sicherheit, die gegenwärtig oder vorhersehbar ist, bleibe ein enger Spielraum für eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telekommunikationsdaten."

Die Bundestagsgutachter weisen auch auf die Möglichkeit hin, IP-Adressen auf Vorrat zu sammeln. Der EuGH stufe dies "als eine weniger intensive Grundrechtsbeeinträchtigung" ein. Die IP-Adressen erleichterten zwar "die Zuordnung von Daten zu einer Person", gäben jedoch nur begrenzt darüber Aufschluss, mit wem diese Person kommuniziere und in sonstiger Weise verbunden gewesen sei. Auch hier müssten aber "die strikten Voraussetzungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden". Drei CDU-Justizminister der Länder fordern bereits entsprechende Vorkehrungen.

Abwarten oder neues Gesetz schaffen

Zum Bereich der Geheimdienste erläutern die Bundestagsgutachter, dass diesen eine direkte Vorratsdatenspeicherung oder "ein anlassloser Zugriff auf Internetknoten" ohne Inanspruchnahme privater Provider nicht durch das EU-Recht verboten sei. Sie unterlägen allein dem nationalen Verfassungsrecht beziehungsweise "den Einschränkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention".

Dem deutschen Gesetzgeber bleibe es nun "unbenommen, entweder noch die Entscheidung des EuGH zu der deutschen Regelung abzuwarten oder bereits jetzt ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus den beiden neuen EuGH-Urteilen zu erlassen". Der Initiator des Gutachtens, FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae, appellierte an die Bundesregierung, "ihren Tanz ums goldene Kalb 'Vorratsdatenspeicherung' endlich" zu beenden. Verkehrsdaten sollten allenfalls anlassbezogen aufbewahrt werden.
(anw)


Quelle: https://heise.de/-4969876

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