Muad'Dib
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Wikipedia: Kosten für Akteneinsicht bei Ämtern werden erstattet |
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Wer bei Behörden Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellt, kann sich dabei möglicherweise anfallende Gebühren künftig erstatten lassen, wenn Wikipedia davon profitiert. Der Fördertopf ist zunächst aber begrenzt.
Den Bundesbürger kann es teuer zu stehen kommen, sein Recht auf Akteneinsicht auszuüben. Bis zu 500 Euro dürfen Bundesbehörden theoretisch pro Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als Aufwandsentschädigungen für Auskünfte berechnen – Landesämter teils auf Basis eigener einschlägiger Normenwerke noch mehr. Das Bundesinnenministerium soll einen Antrag von Journalisten gar einmal in mehrere Einzelaufträge unterteilt und so die maximalen Gebühren auf 16.000 Euro hochgeschraubt haben. [UPDATE, 22.12.16 18:51 Uhr] Das Bundesverwaltungsgericht hat dem nach langem Rechtsstreit inzwischen Einhalt geboten.
Mehr dazu: https://heise.de/-3580779
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23.12.2016 12:51 |
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