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Zum Ende der Seite springen Überwachung: Linke und Grüne klagen gegen neues sächsisches Polizeigesetz
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Daumen hoch! Überwachung: Linke und Grüne klagen gegen neues sächsisches Polizeigesetz Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die beiden Oppositionsfraktionen in Sachsen haben beantragt, dass der Verfassungsgerichtshof die umstrittene Reform des Polizeirechts prüft.





Die im April beschlossene Novelle des sächsischen Polizeigesetzes wird ein Fall für den Verfassungsgerichtshof des Landes. Die Fraktionen der Linken und der Grünen haben eine sogenannte Normenkontrolle der Reform vor den Wächtern der Grundrechte beantragt. Dabei geht es um eine allgemeine fachliche Prüfung, ob die beklagten Klauseln mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Die Antragsteller wollen mit dem Schritt erreichen, dass große Teile der neuen Befugnisse der Ermittler für nichtig erklärt werden.

"Verfassungsrechtlich besonders problematisch"

Mehrere Komplexe seien verfassungsrechtlich besonders problematisch, erklärte der Mannheimer Staatsrechtler Matthias Bäcker bei der Präsentation der Klageschrift vorige Woche. So habe der Gesetzgeber etwa die Hürden für die Überwachung von Einzelpersonen von Einzelpersonen beispielsweise per Telekommunikationsüberwachung, Observation oder den Einsatz verdeckter Ermittler deutlich gesenkt, erläuterte der Jurist, der die Beschwerde formuliert hat. Strafverfolger könnten künftig mit Blick auf "gefährliche" Personen entscheiden, welche Mittel eingesetzt werden. Es genüge, dass die Polizei anhand vager Kriterien prognostiziere, eine Person könnte einmal eine Straftat begehen.

Das überarbeitete Polizeirecht definiere "Straftaten von erheblicher Bedeutung" bis hinein in den Bagatellbereich, moniert Bäcker. Bei staatsschutzrelevanter Motivation seien sogar Beleidigungen oder Sachbeschädigungen erfasst. Der deutlich ausgeweitete Instrumentenkoffer dürfe auch bereits bei Vorbereitungshandlungen eingesetzt werden, also etwa gegen eine Person, die "möglicherweise Heizöl kaufen könnte, um damit einen Anschlag vorzubereiten".


Laut dem Rechtswissenschaftler lässt das Polizeigesetz zudem Videoüberwachung überall dort zu, "wo erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu entstehen drohen". Es sei nicht nötig nachzuweisen, "dass sich bestimmte Orte etwa in ihrer Kriminalitätsbelastung vom übrigen öffentlichen Raum abheben". So werde "im Ergebnis eine flächendeckende Überwachung möglich". Genauso problematisch sei es, dass in einem Streifen von 30 Kilometern Breite entlang der Staatsgrenzen alle Verkehrsteilnehmer mit "intelligenter" Videotechnik überwacht werden könnten, was eine automatisierte Gesichtserkennung einschließe.
Kaum Grenzen für die Datenspeicherung

Für die die "ausufernde Datenspeicherung bei der Polizei" gebe es ferner kaum Grenzen, geht aus dem Kontrollantrag weiter hervor. Schon wer sich "zur falschen Zeit am falschen Ort" etwa in der Nähe einer Demonstration aufhalte, könnte auf Dauer in polizeilichen Datensammlungen landen. Langfristig könnte so "ein umfassender Katalog der Bevölkerung" entstehen. Die Kläger zielen zudem auf Zwangsmaßnahmen wie Aufenthaltsgebote, Kontaktsperren oder elektronische Fußfesseln gegen "Gefährder" ab. Falsche Prognosen könnten hier Bäcker zufolge "zu selbsterfüllenden Prophezeiungen werden, aus denen es kein Entrinnen gibt".

Mit der Novelle können künftig auch Scanner für den automatisierten Abgleich von Kfz-Kennzeichen an sächsischen Straßen verstärkt eingesetzt werden. Spezialeinheiten etwa zur Terrorabwehr sollen in besonderen Einsatzsituationen auf Waffen mit hoher Reichweite und Durchschlagskraft wie Maschinengewehre oder Handgranaten zurückgreifen dürfen. Grüne und Linke wollen mit dem Verfahren den mit der Reform ihrer Ansicht nach verknüpften "Frontalangriff auf die Bürgerrechte" stoppen. Das Gesetz wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten, eine Entscheidung des Gerichts vermutlich aber erst Ende 2020 vorliegen. (mho)


Quelle: https://heise.de/-4495071


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