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Zum Ende der Seite springen Neuseeland: Rechtsstreit über Kim Dotcoms Auslieferung dreht eine Extrarunde
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Text Neuseeland: Rechtsstreit über Kim Dotcoms Auslieferung dreht eine Extrarunde Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Der Oberste Gerichtshof weist die Argumente gegen die Auslieferung des Megaupload-Gründers an die USA zwar weitgehend zurück, gibt ihm aber noch eine Chance.





Der Oberste Gerichtshof Neuseelands hat den Weg für eine Auslieferung des Megaupload-Gründers Kim Dotcom an die USA im Prinzip freigemacht, doch muss sich zunächst noch einmal die Vorinstanz mit dem Fall befassen. Der Supreme Court in Wellington wies die Berufung Dotcoms und seiner drei Mitstreiter mit Urteil vom Mittwoch in weiten Teilen ab, verwies das Verfahren aber zur erneuten Prüfung zurück an den Berufungsgerichtshof.

Bei einer Verurteilung in den USA droht Dotcom, der seit 2010 in Neuseeland lebt, eine langjährige Haftstrafe. Die US-Behörden werfen Dotcom und seinen Mitstreitern unter anderem massive Urheberrechtsverstöße, die Bildung einer kriminellen Organisation und Geldwäsche vor. Nach einer internationalen Razzia, bei der Dotcom vorübergehend festgenommen worden war, beantragten die USA 2012 die Auslieferung Dotcoms. Seither geht der auch als "Kimble" bekannte Internetunternehmer gegen die mögliche Auslieferung vor.

Auslieferung ja, aber...

Der neuseeländische Supreme Court urteilte, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Auslieferung in allen Punkten bis auf den Vorwurf der Geldwäsche gegeben sind. Damit wies das höchste Gericht auch die Einwände von Dotcoms Anwälten zurück, dass die von den USA vorgebrachten Anklagepunkte keine Verstöße gegen neuseeländisches Recht darstellten und damit eine wesentliche Voraussetzung für die Auslieferung nicht erfüllt sei. Weiter befand der Supreme Court, dass sich Dotcom bei Megaupload nicht auf Haftungsprivilegien für Internetdienstleister berufen könne.

Der Fall beschäftigt die neuseeländische Justiz seit mehreren Jahren – und wird das auch weiterhin tun. Der Supreme Court, der sich seit zwei Jahren mit Dotcom befasst, verwies das Verfahren zurück an das Berufungsgericht, das wie der High Court eine erneute Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung abgelehnt hatte. Dotcoms Anwälte hatten erhebliche Rechtsfehler geltend gemacht, wurden aber abgewiesen mit der Begründung, der Antrag auf rechtliche Überprüfung sei mangels neuer Argumente missbräuchlich. Diese Entscheidung hat der Supreme Court nun als fehlerhaft verworfen und eine Überprüfung angeordnet.

Nächster Stopp: Berufungsgericht

Damit kann der heute 46-jährige Dotcom vorerst in Neuseeland bleiben, bis das Berufungsgericht die rechtliche Überprüfung vorgenommen hat. Dotcoms Anwalt Ron Mansfield bezeichnete das Urteil als "gemischt", es sei "keine endgültige Entscheidung, dass er in die Vereinigten Staaten muss". Der Supreme Court habe immerhin "ernste Verfahrensfehler" bestätigt, über die jetzt noch zu reden sein werde, gegebenenfalls auch nochmal vor dem Supreme Court.

Der in Kiel als Kim Schmitz geborene Dotcom ist eine schillernde Figur. In Hackerkreisen als "Kimble" eher belächelt als respektiert, hat er vor allem mit schrillen Auftritten von sich reden gemacht. Um die Jahrtausendwende war Dotcom als "Kimvestor" in der New Economy unterwegs. Mit seinem 2005 gegründeten Filehoster hat der Deutsche Millionen verdient. Den von Megaupload verursachten Schaden für die Rechteinhaber beziffert das US-Justizministerium auf über 500 Millionen US-Dollar.

Wenn Kim Dotcom alle seine rechtlichen Mittel ausgeschöpft hat, liegt die Entscheidung über die Auslieferung beim neuseeländischen Justizminister – und diese könne Dotcom womöglich anfechten und damit erneut vor dem Supreme Court landen, sagte Jura-Professor Geoff McLay im Gespräch mit Radio New Zealand. (vbr)


Quelle: https://heise.de/-4948477


PS: Salamitaktik wohin man schaut.

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