Muad'Dib
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EuGH macht erneut strenge Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung |
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Eine allgemeine Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter, persönliche Nutzerdaten zu speichern, sei nicht erlaubt, entschied der Europäische Gerichtshof.
Vorratsdatenspeicherung ist in der Europäischen Union nur zur Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig. Eine allgemeine Verpflichtung für Telekommunikationsanbieter, persönliche Nutzerdaten zu speichern, sei hingegen nicht erlaubt, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Rechtssachen C-203/15 und C-698/15).
Mehr zum Thema: https://heise.de/-3578920
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Ich bremse nicht für Schnarchroboter. ®²º¹³ Muad'Dib
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21.12.2016 11:24 |
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