purzelbaum
unsere besten emails

Satclub-Thueringen

RSS feed for this site
Registrierung Suche Zur Startseite

Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » Filesharende Kinder: Eltern haben Zeugnisverweigerungsrecht, müssen aber zahlen » Hallo Gast [[Anmelden]|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Filesharende Kinder: Eltern haben Zeugnisverweigerungsrecht, müssen aber zahlen
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Muad'Dib   Zeige Muad'Dib auf Karte Muad'Dib ist männlich Steckbrief
.:.Carpe.Diem.:.


images/avatars/avatar-505.jpg

Dabei seit: 12.06.2007
Beiträge: 8.288
Herkunft: 51°N/11.5°E Jena/Thuringia




Achtung Filesharende Kinder: Eltern haben Zeugnisverweigerungsrecht, müssen aber zahlen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Wenn Kinder über den heimischen Internetzugang Urheberrechtsverstöße begehen, können Eltern das Zeugnis verweigern. Das schützt aber nicht vor Schadenersatz.





Eltern können sich in Filesharing-Verfahren zwar auf ein Zeugnisverweigerungsrecht gegen ihre Kinder berufen. Das schützt sie aber nicht vor der Rechnung des klagenden Urhebers. Das ist das Ergebnis eines am Mittwoch veröffentlichten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (1BVR 2556/17). Die Verfassungsrichter wiesen damit die Beschwerde eines Elternpaares zurück, das in den vorinstanzlichen Urteilen die Balance zwischen dem Grundrecht auf Schutz der Familie einerseits und Urheberrecht andererseits vermisste.

Die Eltern dreier erwachsener Kinder konnten im Rahmen eines Abmahnverfahrens zwar nachweisen, dass ein über ihren Anschluss erfolgter Upload einer Rihanna CD nicht auf ihr Konto ging. Sie verweigerten aber Auskunft darüber, welches ihrer drei Kinder für den Upload verantwortlich war. Weil das Ehepaar zugleich angab, dass ihm bekannt war, welches der Kinder den Upload vorgenommen hatte, urteilten schon das Landgericht und Oberlandesgericht München im Sinne der Tonträgerhersteller. Das OLG revidierte das Urteil lediglich mit Blick auf die Abmahnkosten. Zusätzlich zu den 2500 Euro für entgangene Lizenzeinnahmen, sollte die beklagte Familie der Klägerin 1044,40 statt ursprünglich 1379,80 berappen.

Widerstreitende Grundrechtsgüter

Der BGH hatte eine Revision verworfen, so dass die Eltern schließlich vor das Verfassungsgericht zogen, unter anderem mit dem Hinweis, das Urteil stehe in Widerspruch zu ähnlich gelagerten Filesharing Urteilen. Der BGH hatte in einem Fall aus dem Jahr 2016 erklärt, dass Anschlussinhaber nicht zwangsläufig für den Anschluss mitnutzende Familienmitglieder haften.

Die 2. Kammer des 1. Senats am BVerfG entschied jetzt, die Beeinträchtigung in Artikel 6 Absatz 1 GG (Schutz der Familie) sei in diesem Fall gerechtfertigt. Dem Schutz des Artikel 14 GG (Schutz des Geistigen Eigentums) komme "in Abwägung der widerstreitenden Grundrechtsgüter im Streitfall ebenfalls ein erhebliches Gewicht zu." Auch aus den europäischen Grundrechten lasse sich nichts anderes herauslesen, schreiben die Richter und verweisen auf das EuGH-Urteil in Sachen Bastei-Lübbe. Darin hatte der EuGH entschieden, dass es nicht sein könne, dass Familien durch das Recht auf Nichtbezichtigung der anderen Familienmitglieder "ein quasi absoluter Schutz gewährt" werde. Fraglich ist, ob die Eltern im vorliegenden Fall besser gefahren wären, wenn sie ausgesagt hätten, dass sie nicht wissen, wer der "Übeltäter" war. (axk)


Quelle: https://heise.de/-4358833


PS: Verdrehte Welt - wer beugt hier eigentlich dauerhaft geltende Gesetze???

__________________
| Multifeed Triax Unique 3°e>28°e & motorized FiboStøp120/90/75/55 |
|| VU+ Solo 4K & Blindscan|Mio 4K|Denys H265|S3mini|X-xx0|DVB-Cards ||

Ich bremse nicht für Schnarchroboter. ®²º¹³ Muad'Dib
CARPE DIEM!Alle meine posts stellen meine persönliche und freie Meinungsäußerung dar.
04.04.2019 12:05 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » Filesharende Kinder: Eltern haben Zeugnisverweigerungsrecht, müssen aber zahlen Baumstruktur | Brettstruktur

Views heute: 1.199.174 | Views gestern: 1.199.717 | Views gesamt: 300.344.109


Satclub Thüringen seit 01.07.1992 = Online seit Tage

  Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH .: Impressum :.