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Zum Ende der Seite springen BND-Massenüberwachung: Vor der Verhandlung in Karlsruhe wächst die Spannung
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Achtung BND-Massenüberwachung: Vor der Verhandlung in Karlsruhe wächst die Spannung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das Verfassungsgericht verhandelt bald über Klagen von Journalisten und Medienorganisationen. Wird die Arbeit des BND durch ein Urteil drastisch eingeschränkt?





Gut zwei Wochen vor einer für den Bundesnachrichtendienst (BND) womöglich wegweisenden Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht wächst die Spannung. Internet- und Medienvertreter wollen Journalisten bei international angelegten Recherchen besser vor Abhöraktionen schützen und warnen vor einer aus ihrer Sicht globalen Massenüberwachung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst. Der frühere Bundesverwaltungsrichter und ehemalige NSA-Sonderermittler Kurt Graulich warnt indes davor, die Arbeitsfähigkeit des BND zu beeinträchtigen.

Nachrichtendienst sei "Selbstverteidigung der Bundesrepublik"

Der BND schöpft wesentliche Erkenntnis über Gefährdungslagen etwa für Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz über die technische Aufklärung etwa von Kommunikation in sozialen Medien via Internet. Dazu darf er laut Gesetz mit Einschränkungen Ausländer im Ausland abhören. Umstritten ist dabei unter anderem etwa das Abschöpfen von Internetdaten an einem großen Internetknoten in Frankfurt/Main.

"Nachrichtendienst heißt, es muss schnell gehen", sagte Graulich, der an der Berliner Humboldt-Universität als Professor Öffentliches Recht lehrt, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Man kann sich kein System vorstellen, in dem ein Nachrichtendienst schnell eine Information oder eine Lage aufklären soll und dann kompliziert aufgestellte Aufklärungsgremien zu lange brauchen." Die Bundesrepublik habe das Recht und gegenüber ihren Einwohnern auch die Pflicht, ihre Selbstverteidigung zu organisieren. "Dazu leistet der Auslandsnachrichtendienst einen unverzichtbaren Beitrag."

Klage als 'Hinderung' an nachrichtendienstlicher Aufklärung

Graulich sagte, Deutschland sei bis zur Wiedervereinigung 45 Jahre lang nachrichtendienstliches Jagdrevier gewesen. "Wir wissen die schließlich gewonnene Souveränität über unsere Auslandsaufklärung zu schätzen." Die Kläger des beim Verfassungsgericht anhängigen Verfahrens hätten "nicht dargetan, ob sie auch ihre eigenen Länder durch entsprechende Klagen an nachrichtendienstlichen Aufklärungen in Deutschland gehindert haben".

Graulich hatte 2015 in der Spionageaffäre um den US-Geheimdienst NSA als Sonderermittler der Bundesregierung und Vertrauensmann für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages gearbeitet.

Hintergrund ist eine Verfassungsbeschwerde von Medienorganisationen und Internetvertretern, die am 14. und 15. Januar in Karlsruhe verhandelt werden soll. Ein Urteil wird erst Monate später erwartet. Nach deren Auffassung legalisiert das 2017 in Kraft getretene neue BND-Gesetz globale Massenüberwachung. Der BND könne im Ausland praktisch schrankenlos Telefonate abhören und den Internet-Verkehr auswerten.

Weltweite Geltung eines deutschen Grundrechts verhandelt

Hinter der Klage steht ein Bündnis um die Organisation Reporter ohne Grenzen (ROG) und mehrere ausländische Journalisten. Sie befürchten, dass Missstände weltweit unerkannt bleiben, weil sich Kontaktpersonen nicht mehr vertrauensvoll an die Medien wenden könnten. Auch das deutsche Redaktionsgeheimnis werde ausgehöhlt, wenn zum Beispiel bei internationalen Großrecherchen Partnermedien abgehört werden könnten.

Grundgesetz-Artikel 10 schützt das Brief- und Fernmeldegeheimnis. Will eine Sicherheitsbehörde Verdächtige abhören, gelten erhebliche Hürden. Ziel der Kläger in Karlsruhe ist es vereinfacht gesagt, dieses in Deutschland geltende Grundrecht weltweit anzuwenden.

Interverband eco: Grundrechtsschutz deutscher Nutzer technisch unmöglich

Klaus Landefeld, Vize-Vorstandsvorsitzender des Internetverbandes eco, sagte, es sei technisch nicht möglich, den Grundrechtsschutz deutscher Nutzer zu wahren, indem ihre Daten aus den überwachten ausländischen Datenströmen herausgefiltert würden. "Der beste Filter kommt auf eine Rate zwischen 99 und 99,5 Prozent." Bei Milliarden von Kommunikationsverbindungen täglich blieben dann aber einige zehn Millionen übrig, die von der Abhörpraxis betroffen wären. "Und schon ein einziger Fehler wäre ein Grundrechts-Problem."


Auch Reporter ohne Grenzen geht davon aus, dass der BND bei seinen Abhöraktionen deutsche von ausländischen Nutzern technisch nicht unterscheiden könne. "Insofern geht es uns darum, auch Deutsche gegen die Massenüberwachung zu schützen", sagt ROG-Geschäftsführer Christian Mihr der dpa. Juristisch gehe es der Organisation "um das Menschenrecht auf Privatsphäre und auch das Menschenrecht auf Presse- und Informationsfreiheit". Eine zielgerichtete Überwachung "im Einzelfall zum Beispiel bei Terroristen" solle bei begründetem Verdacht aber selbstverständlich weiter möglich sein.

Graulich: Übrige Länder wären "Kolonien" der deutschen Grundrechte

Graulich hielt entgegen, der Begriff "Journalist" werde von autoritären Staaten für ihre Publikationsorgane genauso verwendet wie er in Deutschland für Mitarbeiter der freien Presse benutzt werde. "Es gibt kein Weltregister anerkannter Journalisten. Das macht es schwer, 'richtige' und 'falsche' Journalisten zu unterscheiden." Wer mit deutschen Journalisten kooperiere, stehe im allgemeinen bei seiner Telekommunikation unter sogenanntem G10-Schutz, weil ja ein Partner Deutscher sei. "Das müsste das Problem klein halten."

Erhebliche Bedenken äußerte Graulich gegen eine weltweite Gültigkeit von Grundrechten wie dem Telekommunikationsgeheimnis. "Die deutschen Grundrechte wie auch übrigens deutsche Gesetze sonst enden grundsätzlich an der Landesgrenze. Weiter reicht unsere Hoheit auch nicht", sagte der Professor für öffentliches Recht. Als universelle Rechte gelten demnach die Menschenwürde und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. "Der Anspruch eines Landes auf universelle Geltung seiner Grundrechte würde die übrigen Länder der Welt wie Kolonien des eigenen Rechtskreises behandeln", mahnte er. (tiw)


Quelle: https://heise.de/-4624161

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