purzelbaum
unsere besten emails

Satclub-Thueringen

RSS feed for this site
Registrierung Suche Zur Startseite

Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » BGH verbietet Internet-Werbung für Kinder » Hallo Gast [[Anmelden]|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen BGH verbietet Internet-Werbung für Kinder
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Whitebird   Zeige Whitebird auf Karte Whitebird ist männlich Steckbrief
Kaiser


images/avatars/avatar-299.gif

Dabei seit: 31.03.2009
Beiträge: 1.304
Herkunft: Aus dem Nichts, Nordsee/Ecke Ossiland!!!




BGH verbietet Internet-Werbung für Kinder Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

BGH verbietet Internet-Werbung für Kinder

geelstert von sternchen

Zitat:
Original von Sternenzauber

Auch online muss Zurückhaltung herrschen, was Werbung für Kinder angeht, urteilten die BGH-Richter.

BGH verbietet Internet-Werbung für Kinder

In Internetspielen dürfen Kinder nicht zum Kauf von Spielzubehör animiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die Macher des Fantasyrollenspiels ?Runes of Magic?.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Internet-Werbung für Kinder untersagt. Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Netz eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der BGH gab damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht, der die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasyrollenspiel ?Runes of Magic? verklagt hatte (Aktenzeichen: I ZR 34/12). Das Urteil ist ausnahmsweise noch nicht rechtskräftig.

?Runes of Magic? funktioniert wie viele Internetspiele nach dem sogenannten ?Free-to-play?-Modell: Die Spieler erhalten die Software zur Teilnahme an diesem Spiel kostenlos. Weitergehende Ausstattung ihrer Spielcharaktere etwa mit Waffen oder Zeitvorteile können sie dazukaufen. 2009 bewarb Gameforge weiteres Spielzubehör mit folgendem Slogan: ?Schnapp´ Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ?Etwas"?. Das sei verbotene Werbung für Kinder, argumentierten die Verbraucherschützer und klagten.

Der Text sei eindeutig auch an Kinder gerichtet, entschied der BGH. Das sehe man an der Wortwahl sowie der Möglichkeit, per SMS zu bezahlen. Dass man sich für den Kauf weiterklicken müsse, ergebe nichts Anderes. Denn wie in einem Ladengeschäft seien Werbung und direkte Kaufmöglichkeit nah beieinander. Gameforge verwies in einer Stellungnahme darauf, dass die Werbeaktion nicht wiederholt worden sei.

Quelle: Focus Onine

Gruß Sternenzauber


__________________
Grüße von Whitebird
25.07.2013 16:12 Whitebird ist offline E-Mail an Whitebird senden Beiträge von Whitebird suchen Nehmen Sie Whitebird in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Whitebird in Ihre Kontaktliste ein

Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » BGH verbietet Internet-Werbung für Kinder Baumstruktur | Brettstruktur

Views heute: 28.674 | Views gestern: 281.912 | Views gesamt: 308.106.823


Satclub Thüringen seit 01.07.1992 = Online seit Tage

  Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH .: Impressum :.