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Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » Ermittlungsverfahren gg. U+C angelaufen » Hallo Gast [[Anmelden]|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Ermittlungsverfahren gg. U+C angelaufen
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Ermittlungsverfahren gg. U+C angelaufen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hinsichtlich der Abmahnwelle gegen Nutzer der Streaming-Plattform RedTube wird es für die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C), von der die Schreiben versandt wurde, zunehmend unangenehm. Nun läuft ein Ermittlungsverfahren.

Dieses wurde aufgrund einer Strafanzeige eingeleitet, die die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) im Dezember stellte. Dass die Staatsanwaltschaft nun die Aufnahme eines Verfahrens bestätigte, zeigt, dass man auch dort zumindest einen Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen sieht. Und die Vorwürfe in der Strafanzeige gegen den U+C-Geschäftsführer Thomas Urmann wiegen durchaus schwer.

Demnach hätten diese gleich mit mehreren Methoden versucht, die Nutzer zu einer Zahlung der Forderungen zu bringen. Zum einen habe man beispielsweise die Autorität als Rechtsanwalt gegenüber juristischen Laien eingesetzt, um eine recht eindeutig falsche Rechtsauffassung als unumstößliche Wahrheit hinzustellen


Denn in den Abmahnungen ist die Rede davon, dass eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch "von vornherein nicht in Betracht" komme, da es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handle. Dies ist laut MMR aber gar nicht der Fall. Denn eine Offensichtlichkeit würde nur vorliegen, wenn die Rechtswidrigkeit für jedermann klar auf der Hand liegt. Da RedTube aber von einem Unternehmen betrieben wird, das selbst darüber entscheidet, welche Inhalte überhaupt auf die Plattform kommen und außerdem auch verschiedene andere Online-Plattformen wie die des Playboy betreibt, müsse der Nutzer nicht zwingend davon ausgehen, dass der Stream illegal ist.

Hinzu kommt, so die Klageschrift, dass die Höhe der Forderungen mit 250 Euro wohl bewusst so gewählt ist, dass es kaum sinnvoll erscheint, dafür extra einen Anwalt zu beauftragen, der voraussichtlich ebenso hohe Honorare verlangen würde. Angesichts dessen, dass U+C auch schon einmal damit drohte, Rechtsverletzungen bei Pornographie öffentlich zu machen, sei weiterhin davon auszugehen, dass man darauf spekulierte, dass viele Nutzer aus Scham versuchen werden, die Sache durch eine Zahlung aus der Welt zu schaffen.

Letztlich sehen die Klagenden MMR-Anwälte hiernach ihre Auffassung sogar die Tatbestände der Nötigung und auch der Erpressung erfüllt - letzteres sogar in einem besonders schweren Fall, da gewerbsmäßig und bandenmäßig gehandelt worden sei. Die Staatsanwaltschaft wird nun im Rahmen weiterer Ermittlungen zu prüfen haben, aufgrund welcher Verdachtsmomente letztlich ein Prozess gegen U+C angestrengt werden könnte.

Quelle:

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05.01.2014 14:41 Manne ist offline E-Mail an Manne senden Beiträge von Manne suchen Nehmen Sie Manne in Ihre Freundesliste auf

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Der Rechtsauffassung der Anwälte bei der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) hinsichtlich des Status' von Videostreams aus dem Internet hat nun sogar die Bundesregierung widersprochen.
Das Bundesjustizministerium halte das "reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung". So lautet die Antwort auf eine Kleine Anfrage, die von der Bundestagsfraktion der Linken gestellt wurde und die dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel vorliegt.
Die Bundesregierung bestätigt damit die Rechtsauffassung verschiedener Anwälte, wonach der Abruf eines Streams von einem Portal wie RedTube durch das Urheberrecht gedeckt ist. Allerdings wird einschränkend hinzugefügt, dass dies zwar die Interpretation durch das Justizministerium darstellt, es hierzu allerdings noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Man geht in Berlin davon aus, dass hier wohl letztlich irgendwann der Europäische Gerichtshof zu einer Bewertung kommen müsste.
Die große Frage, die sich hierbei stellt, liegt darin, ab wann eine unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials vorliegt. Bei U+C begründete man die tausenden Abmahnungen gegen RedTube-Nutzer mit der Auffassung, dass dies bereits gegeben ist, wenn der Stream vorübergehend lokal für die kurze Zeit der Wiedergabe zwischengespeichert wird. Andere, so auch das Justizministerium, sehen dies anders.
Dass es hier überhaupt zu verschiedenen Rechtsauffassungen kommen kann, wird von der Linken-Abgeordneten Halina Wawzyniak kritisiert. "Die Koalition sollte dafür sorgen, dass der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt", erklärte sie gegenüber dem Magazin. Ansonsten bleibe die Unsicherheit für die Bürger bestehen.
Das Justizministerium verwies bisher allerdings lediglich darauf, dass die neue Bundesregierung "das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen und dabei die digitalen Nutzungspraktiken berücksichtigen" wolle.

Quelle:

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08.01.2014 10:10 Manne ist offline E-Mail an Manne senden Beiträge von Manne suchen Nehmen Sie Manne in Ihre Freundesliste auf

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Mit zehntausenden Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer hat der Regensburger Anwalt Thomas Urmann für ordentlich Wirbel gesorgt. Wegen des Verdacht auf Betrugs hat eine andere Kanzlei sogar Strafanzeige gegen ihn gestellt - und gegen die will Urmann nun selbst rechtlich vorgehen.
Die Aufregung um den Redtube-Fall nimmt nicht ab. Nachdem der Regensburger Anwalt Thomas Urmann im Dezember zehntausende Abmahnungen an Nutzer des Erotik-Portals verschickt hat, könnte die Angelegenheit nun zu einem juristischen Schlagabtausch werden. Denn die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner hat wegen des Verdachts auf schwere Erpressung und Betrugs Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt eingereicht - und der will das keineswegs hinnehmen, wie er am Mittwoch gegenüber der "Hamburger Morgenpost" bekundete. So erwägt er offenbar nun selbst, Strafanzeige gegen die Kanzlei zu stellen.

Urmann findet es nach eigenen Aussagen zwar kindisch, wenn sich Anwälte gegenseitig verklagen, doch den Gedanken zieht er offenbar trotzdem in Erwägung. Hinsichtlich der Ermittlungen gegen seine eigene Kanzlei Urmann und Collegen gibt sich der Advokat gelassen. Die Staatsanwaltschaft prüfe gerade erst, ob in der Sache tatsächlich ermittelt wird oder nicht, teilte er gegenüber dem Blatt mit.

Auch die Stellungnahme des Justizministeriums bringt Urmann nicht aus der Ruhe. Nach der Abmahnwelle war die Diskussion aufgebrandet, ob Streaming im Internet tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt, so wie Urmann sie im Auftrag des Rechteverwertes The Archiv im Falle von mehreren Porno-Filmen abgemahnt hatte. Auf eine Anfrage der Linken teilte die Bundesregierung daraufhin mit, dass das bloße Anschauen eines Streams nicht als Verletzung von Urheberrechten und damit auch nicht als Straftat zu werten ist. Immerhin werde keine Kopie der Inhalte erstellt.

Urmann zeigt sich davon unbeeindruckt: "Nüchtern betrachtet ist es sehr dünn, was die Regierung da verfasst hat", erklärte er und fügte hinzu, dass dieses Schreiben für ihre Arbeit keine Rolle spiele. "Die Regierung sollte ein neues Gesetz einbringen, dann hätten wir eine juristische Grundlage", forderte Urmann, um die große Verwirrung zu dem Thema zu beenden. Doch die Regierung gedenkt derzeit nicht, hier aktiv zu werden. Denn das Problem rund um mögliche Urheberrechtsverletzungen beim Streaming sei noch nicht durch die höchsten Gerichte geklärt, teilte die Regierung mit. Letztlich könne das nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden.

Bis es dazu kommt, dürfte noch einige Zeit ins Land ziehen, in der sich die Regierung noch mit Ankündigunen, sie Wolle das Urheberrecht auf jeden Fall den Erfordernissen des digitalen Zeitalters anpassen, aus der Affäre ziehen kann. Im Moment ändere sich daher nichts an der rechtlichen Situation und sei daher auch nicht für die Arbeit der Anwälte relevant, wie Urmann bemerkte.

Quelle:

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10.01.2014 17:20 Manne ist offline E-Mail an Manne senden Beiträge von Manne suchen Nehmen Sie Manne in Ihre Freundesliste auf

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Zeigt sich mal wieder wie abgehoben manche Leute (hier der Herr Advokat) heutzutage agieren, selbst die geltenden Gesetze in Frage stellen anstatt ihrem EID nachzukommen. Bäh!!

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10.01.2014 21:20 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

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Redtube-Anwalt räumt erstmals rechtliche Probleme ein Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Abmahnwelle gegen Zehntausende Nutzer der Porno-Seite Redtube rollt seit Anfang Dezember. Abmahn-Anwalt Thomas Urmann hat nun gegenüber dem "Focus" erstmals eingeräumt, dass es bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche Probleme geben könnte.

Urmann sagte, die Verfahren gegen alle bisher abgemahnten und zahlungsunwilligen Redtube-Nutzer würden in den nächsten Wochen "ihren ganz normalen Gang gehen, es sei denn, es stellt sich heraus, dass mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung ist."

Dreht sich der Spieß nun um?
Im "schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive". Weiter sagte Urmann dem "Focus", seine Kanzlei sei durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt.

Seine Regensburger Kanzlei Urmann und Kollegen (U+C) fordert im Namen der Schweizer Firma "The Archive AG" 250 Euro Schadenersatz für das Betrachten angeblich urheberrechtlich geschützter Sexfilme.

Justizminister hält das Betrachten von Streams für unbedenklich
Ende Dezember hatte sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf Anfrage der Partei Die Linken zu den Abmahnungen geäußert. Darin stellte er klar, dass das Bundesjustizministerium das reine Betrachten eines Internet-Streams nicht für bedenklich halte und dies keine Urheberrechte verletze.

Blocker
Die Anwälte der Abgemahnten argumentieren zudem, dass "The Archive AG" gar nicht Eigentümer der vollständigen Rechte an den Pornofilmchen sei.

Den Abmahnungen sind noch keine weiteren Schritte gefolgt
Christian Solmecke und Johannes von Rüden, die jeweils Hunderte Abgemahnte vertreten, sagten gegenüber "Focus", keiner ihrer Mandanten habe bisher die geforderten 250 Euro bezahlt. Dennoch hätten Urmann und Kollegen noch keine weiteren Schritte eingeleitet. Vor Gericht müssten diese nämlich belegen, dass "The Archive AG" tatsächlich die angeblich verletzten Rechte besitzt.

t-online.de

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13.01.2014 14:32 Manne ist offline E-Mail an Manne senden Beiträge von Manne suchen Nehmen Sie Manne in Ihre Freundesliste auf

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Abmahn-Anwalt räumt rechtliche Probleme ein Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Der Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann und Collegen hat erstmals eingeräumt, dass er bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gegen Nutzer des Pornokanals RedTube auf Probleme stoßen könnte.

Urmann sagte dem Nachrichtenmagazin Focus, die Verfahren gegen alle bisher abgemahnten und zahlungsunwilligen RedTube-Nutzer würden in den nächsten Wochen "ihren ganz normalen Gang gehen, es sei denn, es stellt sich heraus, dass mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung ist". Im "schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive". Sollten sich Ansprüche gegen seine Kanzlei richten, sei sie "durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt".

Die Anwälte der Abgemahnten argumentieren schon seit Längerem, dass das Schweizer Unternehmen The Archive AG, das Urmanns Kanzlei beauftragte, gar nicht Eigentümer der vollständigen Rechte an den umstrittenen Pornostreifen ist.

Die Anwälte Christian Solmecke und Johannes von Rüden, die jeweils Hunderte Abmahnopfer vertreten, sagten Focus, keiner ihrer Mandanten habe bisher den geforderten Schadenersatz geleistet. Trotzdem hätten Urmann und Collegen in keinem Fall weitere Schritte unternommen. Vor Gericht müssten die Abmahn-Anwälte detailliert belegen, dass ihr Auftraggeber die angeblich verletzten Rechte tatsächlich besitzt.


P.S. Ich wünsche mir, dass der Staat die richtige Schlußfolgerung zieht. Nicht jeder Rechtsanwalt kann Bürger der BR Deutschland abmahnen, wir sind noch ein Rechtsstaat!! geschockt geschockt .


Quelle:http://www.digitalfernsehen.de/Abmahn-An...n.111438.0.html[/URL]

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13.01.2014 14:40 Manne ist offline E-Mail an Manne senden Beiträge von Manne suchen Nehmen Sie Manne in Ihre Freundesliste auf

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Redtube-Fall: Abmahnungen immer zweifelhafter Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

In der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet hat die Plattform Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach dürfen keine weiteren Abmahnungen mehr verschickt werden.
Nächste Entwicklung im Fall der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet: Die im Mittelpunkt der Diskussionen stehende Internetplattform Redtube bläst zum Gegenangriff. Das Portal hat vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung die Firma "The Archive AG" erwirkt.

Jene Schweizer Firma steht hinter der Abmahnwelle: Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen von "The Archive AG" als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet.
Weitere Abmahnungen untersagt

Zuvor hatte bereits das Landgericht Köln zurückgerudert: Einige Kammern räumten am Freitag ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei. Dies hatte das Gericht am Freitag mitgeteilt.

Wenig später gab Redtube seinen Erfolg per Pressemitteilung bekannt: Demnach ist es The Archive AG durch die einstweilige Verfügung von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt laut Redtube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht.
Streamen doch legal?

Redtube feiert das Urteil als Sieg: ?Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird", sagt Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube.

Konkret sieht die Plattform nun als erwiesen an, dass Nutzer von Streaming-Webseiten, einschließlich der Internetplattform RedTube, diese Webseiten unbesorgt besuchen können. Medienexperten sehen das ähnlich. Eine klare Rechtssprechung steht zu diesem Thema aber noch aus.

Quelle:

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13.01.2014 15:21 Manne ist offline E-Mail an Manne senden Beiträge von Manne suchen Nehmen Sie Manne in Ihre Freundesliste auf

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RedTube-Abmahnungen - Hintermänner tauchen ab Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

In die Schweizer The Archive AG, die bei den aktuellen Abmahnungen gegen Nutzer des Streaming-Portals RedTube als Rechteinhaber auftrat, ist ordentlich Bewegung gekommen.
Vieles deutet darauf hin, dass man seitens der Verantwortlichen kalte Füße bekommen hat und sich darum kümmert, aus der Sache herauszukommen. Das Unternehmen war mit seinem Sitz erst kürzlich aus dem Schweizer Bassersdorf in das etwa 15 Kilometer entfernte Weisslingen umgezogen. Seitdem ist auch die Webseite der Firma nicht mehr erreichbar.

Als die entsprechende Änderung im Handelsregister nun veröffentlicht wurde, zeigte sich auch, dass der bisherige Chef von The Archive ausgeschieden ist. Bei diesem handelte es sich um Philipp Wiik, einen deutschen Staatsbürger. Als Nachfolger wird nun Djengue Nounagnon Sedjro Crespin, ein beninischer Staatsangehöriger, gelistet. Dies war dem Blogger Klemens Kowalski aufgefallen, der den Fall schon seit einiger Zeit begleitet und sich nun fragt, ob der neue Firmenchef überhaupt weiß, was er dort für einen Posten übernommen hat.

Die Abmahnungen, die von der deutschen Kanzlei U+C an zahlreiche Nutzer verschickt wurden, basieren auf der Behauptung, dass diese ein Porno-Video bei RedTube abgerufen haben sollen, mit dessen Rechtewahrnehmung The Archive beauftragt ist. Die Anwälte gaben dabei an, mit der Durchsetzung der Interessen des Schweizer Unternehmens beauftragt worden zu sein.
Was sich genau im Hintergrund abspielte, ist allerdings noch unklar. So ist beispielsweise nicht bekannt, woher die IP-Adressen stammen, die zu den angeblichen Nutzern geführt haben sollen. Von den RedTube-Betreibern wurden diese zumindest nicht herausgegeben. Auch der genaue Weg der Beauftragung ist fraglich. Denn in der Abmahner-Szene ist es durchaus schon vorgekommen, dass nicht die Rechteverwalter selbst sich an Anwälte wandten, sondern andersherum. Justiziare, die in den Schreiben an die Nutzer ein leichtes Geschäft witterten, gingen von sich aus auf die Rechteinhaber zu und holten sich den Auftrag gegen das Versprechen einer Gewinnbeteiligung an Land.

Quelle:

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17.01.2014 10:48 Manne ist offline E-Mail an Manne senden Beiträge von Manne suchen Nehmen Sie Manne in Ihre Freundesliste auf

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Etappensieg für die Abgemahnten: Das Kölner Landgericht hat eingeräumt, im Redtube-Fall einen Fehler gemacht zu haben. Die Namen und Anschriften der Nutzer hätten nicht herausgegeben werden dürfen, gab die Kammer nun zahlreichen Beschwerden von Betroffenen statt. Zudem sei Streaming keine Urheberrechtsverletzung.

Mehr dazu:

P.S. Schon erstaunlich, dass ein Landgericht Fehler zugibt. Man sollte sich halt im Vorfeld besser sachkundig machen. Ich frage mich, was wird mit der Kanzlei, die diese rechtswidrigen Abmahnungen verschickt hat! Verschwunden........................?????

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28.01.2014 13:18 Manne ist offline E-Mail an Manne senden Beiträge von Manne suchen Nehmen Sie Manne in Ihre Freundesliste auf

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Neue Wende im Redtube-Fall: Nachdem zehntausende Abmahnungen an Nutzer des Video-Portals für Aufregung gesorgt haben, hat Redtube mittlerweile eine einstweilige Verfügung erwirkt, die das Versenden weiterer Briefe gerichtlich verbietet.
Nachdem bereits kurz nach Bekanntwerden der Abmahnwelle mehrere Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aktion aufgekommen waren, ist Redtube mittlerweile selbst rechtlich gegen die Abmahnungen des Schweizer Rechteverwerters The Archiv vorgegangen - und das erfolgreich. Wie aus einem nun veröffentlichten Urteil des Landgerichts Hamburg hervorgeht, hatte der Betreiber des Video-Portals Klage auf Unterlassung gegen die Firma eingereicht, um so zu erreichen, dass The Archiv keine weiteren Briefe wegen des Streamens von Inhalten aus dem Redtube-Angebot versenden darf. Die Richter gaben diesem Antrag bereits im Dezember statt.

Kritisiert wurde dabei zum einen, dass durch die Abmahnungen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Portals eingegriffen worden sei und dadurch die Kundenbeziehungen zwischen den Abgemahnten und Redtube gefährdet worden sei. Zudem sei die geforderte Unterlassungserklärung von The Archiv viel zu weit formuliert, denn sie untersagt nicht nur das Anschauen der abgemahnten Inhalte, sondern auch das Streaming an sich.

Bisher ist allerdings keineswegs rechtlich geklärt, ob beim Streamen tatsächlich stets Urheberrechte verletzt werden. Dies treffe nur zu, wenn der Inhalt aus einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage gestreamt wird. In den Abmahnschreiben wurde allerdings nicht eindeutig dargestellt, wieso es sich in diesem Fall um eine solche Quelle gehandelt haben soll und wie die betroffenen User dies hätten erkennen können, wie es in dem Urteil hieß.

Seinen Anfang hatte der Fall im Dezember genommen, als zehntausende Redtube-Nutzer Post von der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann und Collegen bekommen hatten, in denen das illegale Streamen von Erotik-Videos im Auftrag von The Archiv abgemahnt wurde. 250 Euro Strafe sollten die Betroffen an das Schweizer Unternehmen zahlen. Zudem sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden!

Quelle:

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23.02.2014 11:33 Manne ist offline E-Mail an Manne senden Beiträge von Manne suchen Nehmen Sie Manne in Ihre Freundesliste auf

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RedTube-Abmahner lässt Gerichtsverfahren platzen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die laufenden Prozesse gegen den Rechtsanwalt Thomas Urmann, der zuletzt durch die Abmahnungen gegen Nutzer der Streaming-Plattform RedTube in die Schlagzeilen kam, kommen derzeit nicht voran.
Eigentlich sollten heute und morgen zwei verschiedene Fälle vor Gericht verhandelt werden. Allerdings teilten die Anwälte, die ihn in den Verfahren vertreten, nun mit, dass Urmann seit gestern für einige Tage im Krankenhaus liege. Auch nach einer Entlassung werde er erst einmal nicht in der Lage sein, vor Gericht zu erscheinen. Damit sind beide Verfahren erst einmal geplatzt, berichtete die Augsburger Allgemeine.

Die für heute geplante Verhandlung sollte sich um den Vorwurf der Insolvenzverschleppung drehen. Hier ging es nicht um die anwaltliche Tätigkeit von Urmann, sondern um seine Rolle als Geschäftsführer einer Fleisch- und Wurstfabrik. Trotz einer vorliegenden Zahlungsunfähigkeit der Firma sollen unter seiner Leitung weiter Aufträge an Lieferanten herausgegangen sein. Neben den Rechnungen wurden auch Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten nicht bezahlt. Der entstandene Schaden wird auf 350.000 Euro beziffert.
Das zweite Verfahren steht hingegen durchaus in Zusammenhang mit der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C), deren Chef der Anwalt ist. Vor dem Amtsgericht Regensburg wurde Urmann bereits zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil er missbräuchlich Abmahnungen verschickt hatte. Die Entscheidung ging in Revision. Morgen sollte hier eigentlich erneut vor Gericht verhandelt werden.
Auch die im Herbst letzten Jahres verschickten Abmahnungen an tausende RedTube-Nutzer könnten ein juristisches Nachspiel für Urmann haben. Von verschiedenen Seiten wird geprüft, ob man ihn für seine Beteiligung an der Sache gerichtlich belangen kann. Immerhin wurden hier Abmahnungen verschickt, obwohl völlig unklar ist, an welcher Stelle die Nutzer gegen geltendes Recht verstoßen haben sollen. Daher steht die Vermutung im Raum, dass die Beteiligten darauf setzten, dass die betroffenen Anwender lieber den geringen Betrag, der in den Schreiben der Kanzlei genannt wurde, zahlen, als andere Personen in den eigenen Porno-Konsum einzuweihen.

Quelle

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Wegen Redtube - Grüne wollen gegen Massenabmahner vorgehen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die umstrittenen Redtube-Abmahnungen der letzten Monate bringen Bewegung in die Politik: Die Grünen-Bundestagsfraktion will unseriöse Massenabmahnungen per Gesetz verhindern.
"Mit den Möglichkeiten einer Massenabmahnung, die das Gesetz bisher bietet, haben einige schwarze Schafe gespielt", sagt Renate Künast, verantwortlich für Rechtspolitik und Verbraucherschutz in der Grünen-Bundestagsfraktion, dem Nachrichtemagazin Focus. "Im Fall von Redtube waren offenbar Kriminelle am Werk."

Die Grünen wollen einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Rechte der Verbraucher deutlich stärkt. Privatkopien sollen ausdrücklich legalisiert werden. Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maaß (SPD) sagte zu, die jetzige gesetzliche Regelung zu Abmahnungen zu "evaluieren".

Das Massenverfahren im Fall Redtube lieferte die Argumente für eine Gesetzesverschärfung: Ende 2013 überzog die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen schätzungsweise 40.000 Bürger mit Abmahnungen und forderte Schadenersatz für angeblich illegal gestreamte Filme des Porno-Portals Redtube. Gegen Anwalt Thomas Urmann ermittelt die Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Betrugsverdachts (Aktenzeichen 103 JS 4193/14).

Quelle:

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Nachdem der Regensburger Anwalt Thomas Urmann zehntausende Amahnungen an Redtube-Nutzer geschickt hat, wird er nun selbst zur Kasse gebeten: Ein Gericht sah darin eine "vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung" und verurteile ihn zu Schadensersatz.

Mehr dazu:

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