purzelbaum
unsere besten emails

Satclub-Thueringen

RSS feed for this site
Registrierung Suche Zur Startseite

Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » Amazon-Kunde auf 70.000 Euro Strafe verklagt » Hallo Gast [[Anmelden]|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Amazon-Kunde auf 70.000 Euro Strafe verklagt
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Whitebird   Zeige Whitebird auf Karte Whitebird ist männlich Steckbrief
Kaiser


images/avatars/avatar-299.gif

Dabei seit: 31.03.2009
Beiträge: 1.265
Herkunft: Aus dem Nichts, Nordsee/Ecke Ossiland!!!




Amazon-Kunde auf 70.000 Euro Strafe verklagt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Amazon-Kunde auf 70.000 Euro Strafe verklagt

Was darf ich in eine Online-Bewertung schreiben?
Autor/en: Ramona Kohlen 05.05.2014

Ob Amazon, Ebay oder andere Portale, gern orientieren sich Kunden vor dem Kauf oder einer Buchung an der Meinung und den Erfahrungen anderer User. Aber was darf ich in Kundenrezensionen und Nutzerbewertungen schreiben und wann gehe ich mit meiner Meinung zu weit?


Der aktuelle Fall eines Amazon-Kunden aus Großaitingen (Bayern) zeigt das Risiko der Bewertung von Produkten, Dienstleistungen oder Händlern bei Online-Portalen: Der betroffene Kunde hatte über den Amazon-Marketplace bei einem Händler für knapp 22 Euro ein Fliegengitter bestellt. Das Produkt stellte den Käufer jedoch nicht zufrieden und so gab er kurzerhand eine schlechte Bewertung für Artikel und Händler ab.

Als kurze Zeit später das Amazon-Konto des Händlers gesperrt wurde, sah dieser die Ursache in der negativen Bewertung des Fliegengitter-Verkaufs und verklagte den Nutzer auf satte 69.000 Euro. Damit Ihnen so etwas nicht passiert, sollten Sie bei der nächsten Bewertung unsere Tipps befolgen.

Generell fällt die Bewertung eines Produktes, einer Dienstleistung, eines Hotels oder eines Händlers unter den Schutz der freien Meinungsäußerung. Ebenso die Bewertung über ein Stern- oder Punktesystem. Dennoch kann man sich als Kunde dabei nicht alles erlauben. Die sogenannte Schmähkritik ist unzulässig und stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Das heißt, Sie dürfen einen Händler nicht direkt beleidigen oder beschimpfen.

Außerdem sollten Sie immer bei der Wahrheit bleiben, denn wenn wissentlich etwas behauptet wird, das nachweislich nicht den Tatsachen entspricht, hat der Geschädigte einen Unterlassungsanspruch. In so einem Fall kann der Verfasser einer falschen Bewertung sogar auf Schadenersatz verklagt werden.

Formulieren Sie Ihre Bewertung also immer sachlich. Auch wenn Sie sich über den Händler aufregen oder das Produkt enttäuscht. Versuchen Sie zunächst mit dem Händler in Kontakt zu treten, bevor Sie eine schlechte Bewertung verfassen. Häufig können so negative Erfahrungen gemindert und Sie als Kunde doch noch zufriedengestellt werden.

So verfassen Sie sichere Online-Bewertungen:

>>>Formulieren Sie sachlich!
>>>Verwenden Sie keine Beleidigungen oder Beschimpfungen!
>>>Bleiben Sie immer bei der Wahrheit!
>>>Verwenden Sie, falls möglich, anonyme Bewertungen!

>>>Das positive Bewerten des eigenen Unternehmens oder Services ist übrigens ein Wettbewerbsverstoß und damit strafbar.

Quelle: pc-magazin

__________________
Grüße von Whitebird
05.05.2014 13:04 Whitebird ist offline E-Mail an Whitebird senden Beiträge von Whitebird suchen Nehmen Sie Whitebird in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Whitebird in Ihre Kontaktliste ein

Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » Amazon-Kunde auf 70.000 Euro Strafe verklagt Baumstruktur | Brettstruktur

Views heute: 113.930 | Views gestern: 111.540 | Views gesamt: 294.548.877


Satclub Thüringen seit 01.07.1992 = Online seit Tage

  Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH .: Impressum :.