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Zum Ende der Seite springen Nach EuGH-Urteil: Google will Hinweis auf gelöschte Links einführen
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Nach EuGH-Urteil: Google will Hinweis auf gelöschte Links einführen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Nach EuGH-Urteil: Google will Hinweis auf gelöschte Links einführen

Autor/en: The-Khoa Nguyen 12.06.2014

Viele Europäer wollen Informationen über sich aus der Google-Suche entfernen lassen. Übereilte Löschanträge können sich allerdings später noch rächen. Google zeiht nun in Erwägung, einen Warnhinweis auf den Seiten mit gelöschten Links einzuführen.


Nachdem der Europäische Gerichtshof im Mai entschieden hatte, dass Bürger das Recht auf Vergessenwerden haben, sucht Google seit Wochen nach einem angemessenen Umgang damit. Dadurch wird der Konzern nämlich gezwungen, Seiten aus dem Suchindex zu entfernen, sogar auch dann, wenn die dargestellte Information rechtmäßig ist.

Das Unternehmen zieht nun in Erwägung, einen Warnhinweis auf den unter Berufung auf das Urteil entfernten Seiten anzubringen. Man wolle die Tatsache nicht verschleiern, dass Dinge gelöscht wurden.

Seit dem Ausspruch des Urteils im Mai sollen bei Google laut eigenen Angaben rund 41.000 Löschanträge eingegangen sein.

Auch jetzt arbeitet Google schon mit Warnhinweisen. Wenn Ergebnisse aus rechtlichen Gründen entfernt wurden, bekommen die Nutzer eine Information, dass auf der Seite etwas gelöscht wurde. Die Möglichkeit zu sehen, was gelöscht wurde, gibt es allerdings nicht.

Lesetipp: Google-Musterantrag für Löschung

Wenn dieser Fall eintritt, dass Google diese Warnhinweise einführt, könnte sich das für viele Nutzer als gefährlicher Bumerang herausstellen. Denn die meisten werden einen Löschantrag wohl stellen, um den eigenen Ruf im Netz zu verbessern, um beispielsweise als Jobbewerber seine Chancen zu verbessern. Der Warnhinweis könnte dann allerdings den Eindruck erwecken, die Person habe etwas zu verbergen.

Quelle: pc-magazin

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