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Zum Ende der Seite springen Apple-Patent unwirksam
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Apple-Patent unwirksam Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Apple-Patent unwirksam

26.8.2015 von Arnulf Schäfer


Der Bundesgerichtshof erklärt Slide-to-Unlock-Patent von Apple für ungültig. Apple hatte das Patent bei Rechtsstreitigkeiten mit Motorola und Samsung eingesetzt.


Das Apple Patent “Slide to unlock” ist unwirksam. Der deutsche Bundesgerichtshof bestätigte die Unwirksamkeit von Apples Entsperr-Patents, die bereits das deutsche Bundespatentgericht (Aktenzeichen: X ZR 110/13) im Jahr 2013 festgestellt hatte. In dem Europäischen Patent beschrieb Apple das Entsperren des Touchscreens per Wischgeste.


Patent löst kein technisches Problem

Apple nutzte das Patent bei Rechtsstreits gegen Samsung und Motorola. Motorola hatte gegen dieses Patent eine Nichtigkeitsklage eingereicht, dem das Bundespatentgericht entsprochen hatte. Der Grund: Das Patent löst kein technisches Problem und entspricht lediglich dem Stand der Technik.

Hintergrund: Das schwedische Handy Neonode N1 nutzte bereits 2004 ein ähnliches Verfahren zur Entriegelung des Bildschirms. Apple setzte das Verfahren erstmals 2007 in seinem ersten iPhone ein. Apple hatte Klage gegen die Entscheidung eingereicht.

Der Bundesgerichtshof folgte der Argumentation des Bundespatentgerichts. Es sah zwar eine Entwicklung der Entsperr-Technik, doch sei diese lediglich eine Weiterentwicklung der grafischen Darstellung, aber keine erfinderische Tätigkeit. Damit kippte der Bundesgerichtshof ein weiteres der vielen Trivialpatente von Apple.


Quelle: connect.de

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