Muad'Dib
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Bundesregierung skizziert löchriges Open-Data-Gesetz |
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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf befürwortet, mit dem elektronische Behördendaten maschinenlesbar und entgeltfrei öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.
Die Bundesregierung will Verwaltungsdaten als "Rohstoff der Zukunft" erschließen und hat dazu am Mittwoch einen Entwurf für ein "Open-Data-Gesetz" auf den Weg gebracht. Elektronisch gespeicherte unbearbeitete Daten von Bundesbehörden sollen maschinenlesbar, entgeltfrei sowie transparent der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Einschließen will das Bundeskabinett auch Metadaten wie Angaben über Herkunft, Struktur und Inhalt der Informationen. Sie sollen über das bestehende Portal GovData bereitgestellt werden.
Datenzugang nicht erstreitbar
"Ein Anspruch auf die Bereitstellung dieser Daten wird hierdurch nicht begründet", heißt es im neuen Paragraf 12a der geplanten Reform des E-Government-Gesetzes. Anders als beim Informationsfreiheitsgesetz des Bundes soll der Bürger also einen Zugang zu begehrten Daten nicht notfalls gerichtlich erstreiten können.
Mehr dazu: https://heise.de/-3607335
PS: Na das klingt doch nach einer geplanten Veralberung der gesamten Öffentlichkeit...
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26.01.2017 10:07 |
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