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Zum Ende der Seite springen Datenschützer sehen in neuem Straßenverkehrsgesetz Vorratsdatenspeicherung für Fahrzeugdaten
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Achtung Datenschützer sehen in neuem Straßenverkehrsgesetz Vorratsdatenspeicherung für Fahrzeugdaten Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Der Bundesverkehrsminister will Haftungsfragen des automatisierten Fahrens mit einer Blackbox klären lassen, die Fahrzeugdaten speichern soll. Gegenüber heise online kritisierten mehrere zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörden die Pläne.

Der neue Paragraph 63a des Straßenverkehrsgesetzes sieht vor, dass die in einem Datenspeicher gesammelten Fahrzeugdaten an "die Überwachung des Straßenverkehrs zuständigen Behörden auf deren Verlangen" übermittelt werden müssen. Es ist aber noch unklar, wo der Datenspeicher sich befinden wird: Im Fahrzeug selbst oder auf einem Server des Fahrzeugherstellers.

Gespeichert werden sollen Daten, die alle relevanten Vorgänge im Fahrzeug dokumentieren. So soll geklärt werden können, ob ein Unfall dem Fahrer oder dem Fahrsystem zuzuschreiben ist. Unklar ist aber bisher, welche Daten genau gespeichert werden sollen: Die Daten der Steuergeräte zur Geschwindigkeit, Bremseinsatz, Beschleunigung oder auch die laufend erhobenen Positions- und Sensordaten? Möglich wären auch Daten zur Sitzeinstellung, um rekonstruieren zu könne, welcher Fahrer am Steuer zum Zeitpunkt des Unfalls am Steuer saß.

https://heise.de/-3642340

PS: Ach, der Dobrindt... Wieder Einer von den Ministern die keine Ahnung haben aber überall mitreden wollen. großes Grinsen

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