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Zum Ende der Seite springen Bundestag gibt Staatstrojaner für die alltägliche Strafverfolgung frei 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Daumen runter! Bundestag gibt Staatstrojaner für die alltägliche Strafverfolgung frei Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

"1984 ick seh dich................."

Die Polizei darf künftig offiziell Internet-Telefonate und Messenger-Kommunikation bei Verdacht auf eine Vielzahl von Delikten überwachen sowie heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Ein Entwurf dazu hat das Parlament passiert.

Strafverfolger dürfen künftig in zahlreichen Fällen verschlüsselte Internet-Telefonate und Chats über Messenger wie WhatsApp, Signal, Telegram oder Threema rechtlich abgesichert überwachen. In einem intransparenten Eilverfahren hat der Bundestag dazu am Donnerstag mit der Mehrheit der großen Koalition einen Gesetzentwurf verabschiedet. Zudem erhält die Polizei die Befugnis, beim Verdacht auf "besonders schwere Straftaten" heimlich komplette IT-Systeme wie Computer oder Smartphones auszuspähen. Dafür ist es nötig, die Geräte der Betroffenen mit Schadsoftware in Form sogenannter Staatstrojaner zu infizieren. Damit wird die IT-Sicherheit laut Experten allgemein untergraben.
Überwachung gegen verschiedenste Delikte

Mit der Initiative, gegen die Linke und Grüne und zwei SPD-Abgeordnete stimmten, schafft der Gesetzgeber umfassende Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die heimliche Online-Durchsuchung in der Strafprozessordnung (StPO). Ermittler sollen mit dem ersten Instrument laufende Kommunikation "an der Quelle" abgreifen dürfen, bevor sie ver- oder nachdem sie entschlüsselt wurde.

Als Voraussetzung dafür gilt der breite Straftatenkatalog aus Paragraf 100a StPO, der auch das Abhören klassischer Telefonate oder den Zugriff auf E-Mails regelt. Die Liste fängt mit Mord und Totschlag an, reicht aber über Steuerdelikte, Computerbetrug, Hehlerei bis zu einem Vergehen, bei dem jemand einen Flüchtling zu einer missbräuchlichen Asylantragsstellung verleitet.

Der ganze Artikel: https://heise.de/-3753530


P'S: Eine Sauerei grösster Ausgabe. Hiermit werden wir "Bürger'" unter Generalverdacht gestellt.

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Ein interessanter Diskussionsstrang dazu............

https://www.lawblog.de/index.php/archive.../#disqus_thread

" Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Die große Frage in der Praxis wird zunächst sein, wie konkret dieser Auftrag der Staatsanwaltschaft sein muss. Das Gesetz bleibt hier unglaublich – man könnte auch sagen unverschämt – vage. Vom Wortlaut her würde es nämlich auch reichen, wenn ein Staatsanwalt der örtlichen Polizei vorab den pauschalen „Auftrag“ gibt, in allen seinen Verfahren die Zeugen zu laden und in eigener Regie zu vernehmen.

Außerdem hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, eine schriftliche Ladung oder eine bestimmte Ladungsfrist einzuführen. So könnte es künftig tatsächlich möglich sein, dass Polizeibeamte bei Ermittlungen an Ort und Stelle eine „Ladung“ aussprechen und versuchen, den ja bereits anwesenden Zeugen zu einer Aussage zu bringen. Das alles unterläuft das mittlerweile Gesetz gewordene Recht jedes Zeugen, einen Anwalt als Beistand beizuzuiehen (§ 68b StPO)."

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Achtung Peter Schaar: Der Staat ist ein feiger Leviathan Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Mit der Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung in viele deutsche Gesetzestextes setzt der Staat seine Allmachtsfantasien um. Ein Kommentar von Peter Schaar.

"Heute soll der Bundestag eines der größten Gesetzesreformpakete der laufenden Legislaturperiode beschließen." – Mit diesen Worten begann am 22. Juni 2017 um 17:49 Uhr die denkwürdige Debatte über ein Gesetzespaket, das unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz ausgearbeitet worden war. Es umfasste Änderungen vieler Gesetze, darunter auch die Einführung der "Quellen-Telekommunikations-Überwachung" und der "Online-Durchsuchung" bei der Strafverfolgung. Normalerweise wird ein solcher ambitionierter Gesetzentwurf vom zuständigen Ressortchef begründet. Hier war es anders. Bundesjustizminister Heiko Maas ließ sich während der Aussprache weder auf der Regierungsbank noch im Plenarsaal blicken. Die Einführungsrede hielt stattdessen die SPD-Bundestagsabgeordnete Bettina Bähr-Losse. Sie war als Nachrückerin im Oktober 2016 in den Bundestag eingezogen, als Ersatz für den ausgeschiedenen Peer Steinbrück. Sie ist Rechtsanwältin für Familienrecht und hat als Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Sankt Augustin und als Beisitzerin im dortigen Stadt-Sportverband politische Meriten erworben. Mit einem Wort: Sie war genau die richtige Person, um das Reformpaket zu begründen. Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich kritisiere nicht die Abgeordnete Bähr-Losse. Aber ich kritisiere die SPD-Fraktion, die eine junge, recht unerfahrene Abgeordnete zur Begründung eines Gesetzespakets ins Feuer schickt, dem die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben steht. Und ich kritisiere Heiko Maas, der zu feige war, diese wichtigen Gesetzesänderungen im Parlament zu begründen. Auch der Koalitionspartner CDU/CSU bot in der Debatte nicht gerade sein Spitzenpersonal auf, aber er konnte sich wohl darauf zurückziehen, dass es sich um eine in einem SPD-Ressort entstandene Vorlage handelte. Um 18:39 Uhr beschlossen die vielleicht fünfzig anwesenden Bundestagsabgeordneten mit der Mehrheit der Großen Koalition das Gesetzespaket. Die Opposition aus Linken und Grünen und zwei SPD-Abgeordnete stimmten dagegen.


komplett: https://heise.de/-3755246

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Der Terror ist doch nur ein Vorwand! In Wirklichkeit geht es darum, das Volk auszuspionieren, bevor das eine Revolution anzettelt. Es geht nur um den Machterhalt böse

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Wer die Wahrheit nicht kennt, der ist nur ein Dummkopf, aber wer die Wahrheit kennt und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.
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Sehe ich auch so. Hier hat man ja die "Staatsverweigerer" verurteilt. Nicht dass ich alle Meinungen derer teile, aber es wundert mich absolut nicht, wenn Leute den Staat verweigen.
Mir fällt dazu immer nur der Film "Barb Wire" ein.
28.06.2017 04:50 femi ist offline E-Mail an femi senden Homepage von femi Beiträge von femi suchen Nehmen Sie femi in Ihre Freundesliste auf

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Schau Dir "Snowden" an oder "23", dann weisst Du was da wirklich abgeht.........


Snowden
23

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