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Zum Ende der Seite springen Polizei postet Demo-Fotos im Internet und wird verklagt
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Daumen hoch! Polizei postet Demo-Fotos im Internet und wird verklagt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Mit der Veröffentlichung von Fotos eines Demonstrationszuges in den sozialen Medien hat sich die Polizei in Essen die Klage von zwei Teilnehmern eingehandelt.

Die einen wollten über ihre Arbeit berichten, die anderen fühlten sich dadurch in ihren Grundrechten verletzt: Ein Streit um Fotos von Demonstranten auf der Facebook-Seite der Essener Polizei beschäftigt am Dienstag das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Geklagt haben ein Teilnehmer sowie der Versammlungsleiter einer Demonstration des Bündnisses "Essen stellt sich quer", die sich im Mai gegen eine rechte Kundgebung stellte. Die Kläger wollen, dass das Gericht die Polizei bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit bei solchen Einsätzen in ihre Schranken weist. Sie sehen die Versammlungsfreiheit und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.

"Übersichtsaufnahmen" oder Eingriff in Versammlungsfreiheit

Polizisten hatten während der Demo fotografiert und diese Fotos bei Facebook und Twitter hochgeladen. Nach Worten von Polizeisprecher Ulrich Faßbender sei es den Mitarbeitern der Pressestelle darum gegangen, den Einsatz öffentlich zu begleiten. So vermeldeten sie in den sozialen Medien, dass es ein Bürgertelefon gebe, wo durch die Demozüge der Verkehr eingeschränkt sei und wann die Teilnehmer beider Kundgebungen sich in Bewegung gesetzt hätten. Das bebilderten sie mit "Übersichtsaufnahmen der Demonstranten" wie Faßbender es nennt. "Nur mit der Lupe kann man da einzelne Menschen drauf erkennen."

Doch die Demonstranten gingen mit einer Klage gegen das Fotografieren und die Veröffentlichung vor – aus mehreren Gründen, wie ihr Anwalt Jasper Prigge erläutert. Die Beamten mit Kamera in der Hand wirkten abschreckend und griffen so in die Versammlungsfreiheit ein: "Die Teilnehmer sehen ja nur, dass sie von uniformierten Polizeibeamten gefilmt werden und wissen nicht, wozu die Aufnahmen verwendet werden". Das Versammlungsrecht erlaubt der Polizei Filmaufnahmen nur unter sehr strengen Vorgaben, etwa wenn erhebliche Straftaten befürchtet werden.

Grenzen der polizeilichen Veröffentlichungen


mehr: https://heise.de/-4197597


PS: Selbst Schuld...wenn man sich als Polizeibeamter nicht mit BDSG und DSGVO auskennt oder diese nicht befolgt!!!
Auch als Polizist hat man sich in diesem Land an die geltenden Gesetze zu halten und kann nicht immer renitent und dummfugig Blödsinn wie "Polizeigesetz bla bla" vorschieben. Dummheit, Arroganz und Unwissenheit werden bestraft, auch bei Polizisten.

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komisch, aber die Lügenpresse kann einfach Bilder in großformat von Demonstranten (und sei es nur n kleiner LKA-Bub) veröffentlichen.
Auch die Lügenpresse mit Kamera in der Hand wirkten abschreckend und greifen so in die Versammlungsfreiheit ein...

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...das ist Deutschland im Jahre 2018..............................

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Zwei Teilnehmer einer Demo hatten dagegen geklagt, dass sie abgelichtet worden waren. Vor Gericht bekamen sie nun Recht.


Die Polizei darf bei Demonstrationen nicht zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit Fotos von Teilnehmern machen. Das stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag in einem Streit über Fotos eines Demonstrationszuges klar, die die Polizei Essen während einer Kundgebung eines linken Bündnisses im Mai gemacht und auf Facebook und Twitter veröffentlicht hatte.

Zwei Teilnehmer hatten dagegen geklagt, dass sie abgelichtet worden waren – wenn auch in größerer Gruppe. Schon dass die Polizei bei der Demo für die Demonstranten wahrnehmbar fotografiert hatte, sei rechtswidrig, urteilten die Richter. Es dürfe bei Kundgebungen erst gar nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen.Einschüchterung könnte Versammlungsfreiheit einschränken

Fotografierende Polizeibeamte könnten einschüchternd wirken und Demonstranten von der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit abhalten. Daran ändere auch eine Weste mit der Aufschrift "Social-Media-Team" nichts, wie der Klägeranwalt Jasper Prigge auf Twitter schreibt. Das Gericht habe zudem auf Verfahren in Asylsachen hingewiesen, in denen Betroffene in ihren Herkunftsstaaten eine polizeiliche Registrierung der Teilnahme an Versammlungen befürchten müssten. Dem stehe die Versammlungsfreiheit entgegen.

Die Polizei hatte die Aufnahmen damit begründet, sie wolle die Bevölkerung transparent und "am Puls der Zeit" über ihre Arbeit informieren, wie dies auch vom Innenministerium in NRW gefordert sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (mit Material der dpa) / (anw)

Quelle

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23.10.2018 17:41 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

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