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Zum Ende der Seite springen Kampf gegen Terrorpropaganda: Bundesrat kritisiert EU-Plan für Upload-Filter
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Achtung Kampf gegen Terrorpropaganda: Bundesrat kritisiert EU-Plan für Upload-Filter Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Den Ländern geht der Verordnungsentwurf, mit dem die EU-Kommission terroristische Online-Inhalte schärfer bekämpfen will, deutlich zu weit.


Die EU-Kommission will Online-Plattformen dazu verpflichten, illegale Inhalte insbesondere terroristischen Charakters rascher zu entfernen. Der Bundesrat teilt dieses Anliegen prinzipiell. Er bemängelt aber, dass der entsprechende Verordnungsentwurf "den personellen und sachlichen Aufwand der Wirtschaft nicht ausreichend würdigt". Für Hosting-Dienste seien die vorgesehenen Auflagen, Terrorpropaganda binnen einer Stunde zu entfernen, einen Beschwerdemechanismus zu schaffen sowie Berichtspflichten zu erfüllen "mit erhöhten Kosten für die Verwaltung und das Personal verbunden".

Zudem bedürften Host-Provider wohl zusätzliche Speicherkapazitäten, um den vorgesehenen Dokumentationsvorschriften nachzukommen, konstatieren die Länder in einer am Freitag verabschiedeten Stellungnahme. Damit bestehe die Gefahr, "dass nur große Dienstleister den Anforderungen der vorgeschlagenen Verordnung gerecht werden können". Dies sei vor allem zu befürchten, da die Kommission in vielen Fällen eine "manuelle Überwachung" vorschreibe und wenig automatisiert werden könnte. Nicht zuletzt aufgrund der "beträchtlichen Sanktionshöhe" bei Bußgeldern sei daher " mit Widerstand seitens der Unternehmen" zu rechnen.

Um die Initiative aus Brüssel verhältnismäßig zu gestalten, hält es der Bundesrat geboten, für kleine und mittlere Unternehmen Ausnahmen von der einstündigen Reaktionsfrist auf behördliche Lösch- oder Sperranordnungen vorzusehen. Der andernfalls nötige 24-Stunden-Dienst würde den Mittelstand seiner Ansicht nach übermäßig belasten.

Haftung bei "proaktiven Maßnahmen"

Die Länderkammer hat ferner Bedenken, ob die von der Kommission ins Spiel gebrachten "proaktiven Maßnahmen" von Providern mit deren verbrieften Haftungsprivilegien vereinbar sind. Eigentlich sind Internetanbieter nicht allgemein verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Hinweisen auf rechtswidrigen Taten zu forschen. Nun würden sie laut der Eingabe angehalten, terroristische Inhalte überhaupt erst zu ermitteln.

Der Bundesrat plädiert auch dafür, dass Inhalteanbieter Beschwerden direkt bei den zuständigen Behörden einlegen können sollten und nicht bei den Host-Providern. Letztere würden sonst nur als "verlängerter Arm" der Ämter missbraucht, die illegalen Online-Content aus dem Netz befördert wollen wissen. Zudem zweifeln die Länder die gewählte Rechtsgrundlage an, da es sich um sicherheitspolitische Maßnahmen und Regeln handle.

Upload-Filter für Terrorpropaganda

Überein stimmen die Länder mit der Brüsseler Regierungsinstitution, dass terroristischen Straftaten "so frühzeitig und effektiv wie möglich vorgebeugt werden" sollte. Einschlägige Propaganda sei "in den ersten Stunden ihrer Online-Präsenz aufgrund der rapiden Geschwindigkeit ihrer Verbreitung am schädlichsten". Dass die Kommission bei ihrem Ruf nach proaktiven Instrumenten vor allem auf Upload-Filter abstellt, die auch eng mit der parallel laufenden Urheberrechtsreform verknüpft sind, bemängelt der Bundesrat nicht ausdrücklich.

Politiker in den Fachausschüssen hatten vorab für eine schärfere Kritik an dem Vorhaben plädiert, fanden dafür im Plenum aber keine Mehrheit. Sie wollten, dass die Kammer die Verhältnismäßigkeit des Entwurfs generell anzweifelt. Statt einer Verordnung wäre ihrer Ansicht nach eine Richtlinie angebrachter, die den Mitgliedsstaaten deutlich mehr Umsetzungsspielraum lässt. Sie beklagten ferner, dass die Initiative "das ebenso wichtige Thema 'Hate Speech'" nicht in den Blick nehme.

Zudem seien die von den Behörden in kürzester Zeit zu leistenden Prüfanforderungen zu hoch. Kleinere Provider, bei denen nicht von einer "massenhaften Verbreitung terroristischer Inhalte" auszugehen sei, sollten außen vor bleiben. Nicht durchsetzen konnten sich die internen Gremien auch mit ihrem Ansinnen, Löschanordnungen "in begründeten Fällen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung auszusetzen". Ihre generelle Sorge vor "Overblocking" trugen die Länderchefs ebenfalls nicht mit. (Stefan Krempl) / (bme)


Quelle: https://heise.de/-4232045

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