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Zum Ende der Seite springen Staatstrojaner: Verfassungsbeschwerde gegen Baden-Württembergs Regelung
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Achtung Staatstrojaner: Verfassungsbeschwerde gegen Baden-Württembergs Regelung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Auch Baden-Württemberg hat ein überarbeitetes Polizeigesetz und erlaubt den Staatstrojaner. Darüber soll nun Karlsruhe entscheiden.


Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat gemeinsam mit mehreren Unterstützern eine Verfassungsbeschwerde gegen Baden-Württembergs überarbeitetes Polizeigesetz eingelegt und konzentriert sich dabei auf die Regelung zum Staatstrojaner. Dafür würden IT-Sicherheitslücken ausgenutzt, bei denen die Ermittler deswegen das Interesse hätten, dass diese nicht von den Herstellern geschlossen werden. Solange solche Lücken nur der Polizei, nicht aber den Herstellern bekannt seien, könnten auch Cyberkriminelle darauf zugreifen. Das sei unvereinbar mit dem Schutzauftrag des Staates gegenüber den Bürgern.

Vertreter der Zivilgesellschaft

Unterstützt wird die GFF vom Chaos Computer Club Stuttgart, zwei Anwälten und Journalisten, einem Onlinehändler und einer Einkaufsgesellschaft für Internet-Service-Provider. Sie alle sehen sich demnach einer besonders hohen Gefahr von Cyberangriffen ausgesetzt und haben dabei auch Rechte von Dritten zu bedenken, beispielsweise Mandanten. Formuliert wurde die Verfassungsbeschwerde von Tobias Singelnstein von der Ruhr-Universität Bochum. Zur Finanzierung des Rechtsstreits ruft die GFF öffentlich zu Spenden auf. Insgesamt seien 25.000 Euro nötig.

Anfang Oktober hatte die GFF bereits angekündigt, gemeinsam mit Partnern Verfassungsbeschwerde gegen die jüngste Reform des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) einlegen zu wollen. Auch dabei geht es vor allem um den Staatstrojaner, aber auch andere Befugnisse. Auch gegen ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern will die GFF vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen. (mho)


Quelle: https://heise.de/-4245429


PS: Ich hoffe doch sehr dass dieser Unsinn in Karlsruhe abgebügelt wird!!

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