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Zum Ende der Seite springen Bundesrat will automatisierte Entschädigung für Flug- und Bahnverspätungen
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Daumen hoch! Bundesrat will automatisierte Entschädigung für Flug- und Bahnverspätungen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Flug und Zug lassen sich online buchen, für eine Entschädigung nach Verspätung müssen die Passagiere aber ein Formular ausfüllen. Das will der Bundesrat ändern.


Der Bundesrat will es Fluggästen und Bahnkunden erleichtern, bei Verspätungen finanzielle Entschädigungen geltend zu machen. In einer am Freitag gefassten Entschließung auf Antrag des Saarlands regt er automatisierte Verfahren an.

"Verwaltungstechnischer Abwehrreflex"

Flug und Zug könnten zwar per App gebucht werden, die Entschädigung müsse aber schriftlich auf komplizierten Formularen beantragt werden; bei der Bahn heißt es "Fahrgastrechte-Formular". Weiter heißt es in der Entschließung: "Es darf nicht die Regel sein, dass Transportgesellschaften den Ansprüchen ihrer Kundinnen und Kunden zunächst mit einem verwaltungstechnischen Abwehrreflex begegnen."

Wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung der Transportunternehmen keine Wirkung erzielt, müssten sie notfalls per Gesetz zu einem antragslosen und automatisierten Entschädigungsverfahren verpflichtet werden. Schließlich kenne jede Fluggesellschaft die Buchungsdaten ihrer Fluggäste. Jede Bahngesellschaft kenne zumindest bei Online-Buchungen die Buchungsdaten ihrer Kunden.

Ab zur Bundesregierung

Flug- und Zugverspätungen seien ein Dauerärgernis für Passagiere. Allein im Luftverkehr seien von Januar bis September 2018 wegen Verspätungen nach 824 Beschwerden von Passagieren Ermittlungen eingeleitet worden, fast 700 Verfahren mehr als im gesamten Vorjahr. Es müsse deshalb zu "klaren, verbindlichen und überprüfbaren Verbesserungen bei der Durchsetzung von Entschädigungen kommen", fordert der Bundesrat.

Bei der Bahn beträgt die Entschädigung bei einer Verspätung ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises, bei einer Verspätung ab 120 Minuten 50 Prozent. Besitzer von Zeitkarten werden pauschal abgegolten. Airlines müssen bei verspäteten Abflügen von über 2 Stunden ihren Passagieren zumindest Sachleistungen bereitstellen. Bei einer Verspätung ab fünf Stunden beim Abflug können Passagiere die Reise abbrechen. Sie können die Erstattung des Ticketpreises beanspruchen. Bei verspäteter Ankunft haben Fluggäste Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen aufgreift. Feste Fristen gibt es hierbei nicht. (anw)


Quelle: https://heise.de/-4251071

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