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Zum Ende der Seite springen Barley will vor telefonisch untergeschobenen Verträgen schützen
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Lampe Barley will vor telefonisch untergeschobenen Verträgen schützen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Am Telefon abgeschlossene Verträge sollen erst wirksam werden, wenn sie noch einmal schriftlich bestätigt werden, schlägt die Verbraucherschutzministerin vor.


Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley (SPD) will wirksamer gegen Abzocke am Telefon vorgehen. "Wir werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor telefonisch untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen schützen", sagte sie der Welt am Sonntag. Am Telefon abgeschlossene Strom- und Gasverträge sollten erst dann wirksam werden, wenn sie noch einmal schriftlich bestätigt würden. "Das kann auch einfach per Mail erfolgen", sagte Barley.

Wirksam erst nach schriftlicher Bestätigung

Die Ministerin hat dem Bericht zufolge zunächst den Energiemarkt im Blick. Gerade bei Stromanbietern habe es in der Vergangenheit viele Beschwerden über falsche Verträge gegeben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle das Ministerium bis Sommer vorlegen. Für Gewinnspiele gibt es die Bestätigungslösung bereits seit 2013.

Die Beschwerden über unerwünschte Telefonwerbung steigen seit Jahren teils stark an. Die Bundesnetzagentur verzeichnete dem Bericht zufolge für 2018 alleine bis Ende November 58.000 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung – ein neuer Höchststand. Jede dritte Beschwerde bezog sich demnach auf unerlaubte Werbung für Produkte von Energieversorgern.

"Wichtiger Vertriebsweg" für die Branche

Stromanbieter sehen den Vorstoß skeptisch. "Die seriöse Vertragsanbahnung am Telefon ist ein wichtiger Vertriebsweg, der dem Wettbewerb dient – vor allem für Kunden, die nicht online aktiv sind", sagte Stefan Kapferer vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft der Welt am Sonntag. Die bestehende Regelung mit einem 14-tägigen Widerrufsrecht schütze Verbraucher bereits wirksam. 2017 hatte die Bundesnetzagentur ein Rekordbußgeld von 300.000 Euro gegen den Energievertragsanbieter Energy2day verhängt – das Unternehmen hatte über einen ausländischen Vertragspartner eine verbotene Telefon-Marketingkampagne in Deutschland gestartet.

Auch bei Telekom-Anbietern ist dieser Vertriebsweg üblich. Obwohl die Verbraucher bei derartigen Anrufen laut einer Studie aus dem vergangenen Jahr vielfältig getäuscht werden, sind die untergeschobenen Verträge meist wirksam.

Eigentlich unterliegt Telefonwerbung in Deutschland strengen Regeln: Niemand darf ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung zu werblichen Zwecken angerufen werden. Die Bundesregierung führt die steigenden Beschwerdezahlen eher auf gestiegenes Problembewusstsein der Verbraucher zurück sowie auf eine erneuerte Online-Beschwerdeplattform. (tiw)


Quelle: https://heise.de/-4272731

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