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Zum Ende der Seite springen EU stärkt Verbraucherrechte beim Online-Kauf
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Fritz Müller Fritz Müller ist männlich Steckbrief
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EU stärkt Verbraucherrechte beim Online-Kauf Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das EU-Parlament und der Europäische Rat haben sich am 29. Januar aufneue Regeln für den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen geeinigt. Die EU-Kommission begrüßte die vorläufige Einigung.

„Der Schutz der Verbraucher in der gesamten EU wird verbessert. Wenn beispielsweise digitale Inhalte (Musik, Software usw.) fehlerhaft sind, haben die Verbraucher jetzt Anspruch auf Entschädigung. Künftig haben sie auch mehr Zeit um nachzuweisen, dass eine erworbene Ware zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft war. Für ein defektes Produkt gelten EU-weit dieselben Entschädigungsmöglichkeiten (Preisnachlässe, Erstattungen usw.). Die Unternehmen werden von mehr Rechtssicherheit und einem fairen Wettbewerb profitieren“, so Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt‚ und EU-Justizkommissarin Vera Jourová.

In Kombination mit der im Dezember 2018 in Kraft getretenen Verordnung zur Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings stellt die neue Einigung über das Vertragsrecht für die Online-Wirtschaft die jüngste Errungenschaft der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt dar, die Bürgern und Unternehmen konkrete Vorteile bringt.

Kommissionspräsident Ansip und Justizkommissarin Jourová erklärten weiter: „Für den Verbraucher besteht einer der größten Vorteile des digitalen Binnenmarkts der EU darin, dass man Waren in einem beliebigen EU-Land ohne zusätzliche Kosten einfach per Mausklick kaufen kann. Die Unternehmen wiederum können ihre Produkte, Dienstleistungen und digitalen Inhalte Millionen potenzieller Kunden überall in der EU anbieten. Dies kann nur funktionieren, wenn in der gesamten EU klare, moderne und einheitliche Regeln gelten. Mit der Einigung über die neuen von uns vorgelegten Vorschriften über die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen und den Warenhandel sind wir diesem Ziel einen weiteren Schritt nähergekommen.

Wir möchten dem Europäischen Parlament und dem Rat dafür danken, dass sie sich für Lösungen eingesetzt haben, die den Herausforderungen gerecht werden, mit denen die Verbraucher und Händler in einem stark digitalisierten Umfeld ohne Grenzen konfrontiert sind. Die heute erzielte Einigung wird das Vertrauen der Verbraucher stärken und damit auch die Wirtschaft ankurbeln. Letztlich wird ein größeres Angebot an digitalen Inhalten und Waren in ganz Europa den Verbrauchern mehr Auswahl zu wettbewerbsfähigen Preisen bringen – und genau darum geht es beim digitalen Binnenmarkt.“ Wir hoffen, dass das Europäische Parlament und der Rat sich genauso für zwei weitere vorrangige Vorhaben der EU engagieren, bei denen es darum geht, das nach unserem Vorschlag modernisierte Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen und die Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation auf den Weg zu bringen.“

Die nächsten Schritte

https://www.infosat.de/entertainment/eu-st-rkt-verbraucherrechte-beim-onlin
e-kauf


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Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine)

Dieser Beitrag wurde 11 mal editiert, zum letzten Mal von Fritz Müller: 29.01.2019 16:05.

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