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Zum Ende der Seite springen Auch Elektroautos müssen sich an Lärmschutz-Tempolimits halten
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Daumen hoch! Auch Elektroautos müssen sich an Lärmschutz-Tempolimits halten Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zwei Gerichte meinen, auch Elektroautos müssten sich an Tempolimits mit dem Zusatzschild "Lärmschutz" halten – und zwar aus verschiedenen Perspektiven.





Ein Verkehrsschild mit Tempolimit und dem Zusatzzeichen "Lärmschutz" gilt für alle Teilnehmer, also auch Elektroautos. Das geht aus nun bekannt gewordenen Entscheidungen zweier Gerichte hervor.

Auch Elektroautos werden lauter

Das OLG Zweibrücken entschied im November 2018 (1 OWi 2 Ss Bs 75/18, 1 OWi 2 SsBs 75/1cool , auch bei einem Elektrofahrzeug stiegen "mit zunehmender Geschwindigkeit Art und Umfang der Fahrgeräusche sowie der durch das Abrollen der Räder bewirkten Fahrzeugvibrationen". Auch sei für den Fahrer die gefahrene Geschwindigkeit anhand der schneller vorbeiziehenden Umgebung erkennbar.

Ein Autofahrer hatte mit seinem Elektrogefährt die wegen Lärmschutzes zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 74 km/h überschritten und war dabei erwischt worden. Gegen den Bußgeldbescheid legte er Widerspruch ein. Bei der Begründung des Tatvorsatzes habe nicht berücksichtigt werden müssen, dass die antriebsbedingten Fahrgeräusche und Vibrationen bei einem Elektrofahrzeug deutlich geringer seien als bei einem PKW mit Verbrennungsmotor, meinte das OLG Zweibrücken.

Verkehrsregeln müssen klar und deutlich sein

Das Kammergericht Berlin setzte in seiner Entscheidung Mitte Dezember 2018 einen anderen Schwerpunkt.. Die Wirksamkeit von Verkehrsregelungen müsse klar, einfach und deutlich sein. "Sie von empirischen Erhebungen abhängig zu machen, würde den Normappell schwächen und die Verkehrssicherheit gefährden", schrieb das Berliner Gericht.

Wenn der Betroffene schneller fahren dürfen möchte als andere Verkehrsteilnehmer, müsse er dies dadurch erreichen, dass dem Zusatzzeichen "Lärmschutz" ein weiteres hinzugefügt wird, das Elektrofahrzeuge vom Streckenverbot ausnimmt. Ein solches Verwaltungsverfahren wäre auch der Ort, an dem die Gefährlichkeit des Mitzieheffekts erörtert werden könnte – und ebenso die Behauptung, ein Elektrofahrzeug fahre unabhängig von der Geschwindigkeit stets "geräuschlos". (anw)


Quelle: https://heise.de/-4308949

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