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Zum Ende der Seite springen EU-Parlament: Aus für Geoblocking bei Rundfunkproduktionen im Netz
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Lampe EU-Parlament: Aus für Geoblocking bei Rundfunkproduktionen im Netz Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Abgeordneten stimmten für einen Richtlinienentwurf, der den grenzüberschreitenden Zugang zu den Inhalten der Sender im Netz vereinfachen soll.


Für europäische Rundfunkstationen wird es bald leichter, eigenproduzierte Sendungen im Fernsehen oder in Mediatheken in der EU auch grenzüberschreitend anzubieten. Das EU-Parlament hat am Donnerstag den Entwurf einer Richtlinie über Fernseh- und Hörfunkprogramme verabschiedet. TV-Sender dürfen demnach künftig "vollständig finanzierte" Eigenproduktionen, Nachrichtensendungen wie die "Tagesschau" oder Beiträge zum aktuellen Zeitgeschehen in allen Mitgliedsstaaten ohne technische Blockaden anbieten.

Sport bleibt tabu

Berichte über Sportereignisse bleiben im Fernsehen und im Radio auf nationale Territorien beschränkt. Für die unter den Entwurf fallenden Rundfunksendungen wird das sogenannte Herkunftslandprinzip aus der Satelliten- und Kabelrichtlinie auf Anbieter von Internetfernsehen (IPTV) ausgedehnt. Wer Fernsehprogramme per Satellit oder Kabel-TV verbreitet, muss Lizenzen für gesendete Inhalte nur für das Land einholen, in dem diese direkt übertragen werden. Wenn Zuschauer auch in benachbarten Ländern die Signale und Programme empfangen können, werden dafür keine zusätzlichen Rechte benötigt.

Die Richtlinie sieht auch einen Mechanismus vor, der die Lizenzierung von Rechten für die Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen erleichtern soll. Er erstreckt sich unter bestimmten Bedingungen auch auf "Weiterverbreitungsdienste", die über das Internet erbracht werden. Die neuen Vorschriften sollen zudem dafür sorgen, dass die Rechteinhaber angemessen vergütet werden, wenn ihre Werke in Programmen verwendet werden, die per Direkteinspeisung im Rahmen einer öffentlichen Ausstrahlung übertragen werden.

Nur eine Richtlinie

Vom ursprünglichen Ansatz der EU-Kommission, "ungerechtfertigtes" Geoblocking für Rundfunkübertragungen übers Internet zu beenden, ist nach den Verhandlungen mit dem Parlament und dem Ministerrat kaum etwas übrig geblieben. Statt einer Verordnung, die direkt in allen Mitgliedsstaaten gelten würde, ist nur eine Richtlinie mit größerem Umsetzungsspielraum für die Mitgliedsstaaten herausgekommen.

Filmproduzenten und Verbände privater Rundfunksender waren gegen das Vorhaben Sturm gelaufen. Sie sahen das Prinzip der territorialen Rechteverwertung untergraben und sich zusätzlicher Einnahmequellen beraubt. Die Kommission begrüßte den Beschluss im Parlament trotzdem, da damit "die 2015 eingeleitete Modernisierung des EU-Urheberrechts" abgeschlossen werde und die Gemeinschaft "der Vollendung des digitalen Binnenmarkt einen guten Schritt näher" komme.

Der von den Volksvertretern angenommene Text muss noch vom Rat gebilligt werden, was als Formsache gilt. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten dann 24 Monate Zeit, um die Regeln in nationales Recht zu gießen. (vbr)


Quelle: https://heise.de/-4356391

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