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Zum Ende der Seite springen Gegen Kinderpornografie: Innenminister fordern schärfere Strafen und Vorratsdatenspeicherung
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Achtung Gegen Kinderpornografie: Innenminister fordern schärfere Strafen und Vorratsdatenspeicherung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe für sexuellen Missbrauch von Kindern und die Verbreitung entsprechender Aufnahmen sollen auf ein Jahr angehoben werden





Die Innenminister von Bund und Ländern haben auf ihrer am Freitag beendeten Konferenz (IMK) für einen deutlich schärferen Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch plädiert. Der Bund soll demnach die einschlägige gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe "vor allen Dingen auch für Straftaten im Bereich der Kinderpornografie" auf ein Jahr verlängern. Solche Vergehen sollen damit grundsätzlich als Verbrechen eingestuft werden. Die Höchststrafe für den Besitz von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs wollen die Ressortleiter von drei auf fünf, die für das Verbreiten von fünf auf zehn Jahre angehoben wissen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte seinen Einsatz dafür zu, "dass wir in der Bundesregierung ein stimmiges und umfassendes Paket schnüren, um ein entschiedenes Zeichen gegen Kindesmissbrauch zu setzen". Insbesondere dränge er auf eine "deutliche Intensivierung der Strafverfolgung und Strafverschärfung". Der CSU-Politiker plädierte dafür, zunächst auf freiwilliger Basis eine entsprechende "Meldepflicht" für nationale Provider einzuführen und dafür eine zentrale Plattform beim Bundeskriminalamt (BKA) zu errichten. Im Rahmen des Ansatzes "Löschen statt Sperren" arbeiten die Zugangsanbieter über Beschwerdestellen aber bereits sehr eng mit dem BKA zusammen.

Eingeschränkte Vorratsdatenspeicherung

Laut dpa haben BKA-Präsident Holger Münch und "mehrere" Ressortchefs bei dem Treffen auch für eine "auf Kinderpornografie beschränkte Vorratsdatenspeicherung" geworben. Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) habe erklärt, dass Seehofer der Runde einen entsprechenden Vorschlag präsentierte. Details dazu waren zunächst nicht zu erfahren: Das Bundesinnenministerium reagierte bis zum Nachmittag nicht auf eine Anfrage von heise online, ob es dabei um einen Versuch gehe, die hierzulande vor dem Aus stehende Vorratsdatenspeicherung durch einen auf sexuelle Missbrauchsfälle beschränkten Zugriff doch noch beibehalten zu können.

Die anlasslose Protokollierung von Nutzerspuren ist hierzulande aufgrund mehrerer Gerichtsentscheide in der Praxis derzeit ausgesetzt. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird wegen zahlreicher anhängiger Beschwerden in diesem Jahr erwartet. Selbst Bayern zweifelt in dem Verfahren an, dass das geltende einschlägige Gesetz den strengen Vorgaben des Europäischen Gerichthofs (EuGH) entspricht. Der größte Knackpunkt sei, dass die Maßnahme "grundsätzlich anlasslos, generell und damit flächendeckend zu erfolgen hat".

Erweiterte Ermittlungsbefugnisse

Provider müssen laut den hiesigen Vorgaben Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang speichern. E-Mail-Verkehr bleibt außen vor. Ermittler dürfen derzeit bei Straftaten von "erheblicher Bedeutung" vor allem nach dem vergleichsweise breiten Katalog aus Paragraf 100a Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO) auf die Informationen zugreifen. Eingeschlossen sind etwa Raub oder Erpressung, Computerbetrug oder Steuerhinterziehung, aber auch "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften". Selbst bei Delikten, die "mittels Telekommunikation" begangen werden, können Strafverfolger Zugang erhalten.

BKA-Chef Münch hatte vorige Woche gemeinsam mit der Deutschen Kinderhilfe eine Sonderauswertung zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 mit Schwerpunkt "sexueller Kindesmissbrauch" vorgestellt. Im vorigen Jahr sind demnach 136 Kinder gewaltsam zu Tode gekommen. Bei den Zahlen zu Misshandlungen ist zwar ein leichter Rückgang von 4247 auf 4180 betroffene Kinder zu verzeichnen. Im Bereich sexuelle Gewalt sind einschlägige Delikte aber um 6,43 Prozent gestiegen gegenüber dem Vorjahr. Auch die erfassten Fälle zur "Herstellung, zum Besitz und zur Verbreitung" sogenannten kinderpornografischen Materials sind von 6512 auf 7449 um 14,39 Prozent nach oben gegangen.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, forderte nach den Missbrauchsfällen von Lügde und Staufen schärfere Ermittlungsmöglichkeiten: "Die IP-Adresse führt zum Täter, weshalb wir in Deutschland dringend eine EU-rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung brauchen." Die Verbreitungsmöglichkeiten sexueller Missbrauchsdarstellungen über das Internet stellten die Polizeibehörden zunehmend vor Herausforderungen, ergänzte Münch. In vielen Fällen sei die IP-Adresse der einzige Ansatzpunkt, um Täter zu identifizieren. Umso wichtiger sei es, "dass die gesetzlichen Mindestspeicherpflichten der Telekommunikationsanbieter umgesetzt und eingehalten werden".

Einzelfälle oder typische Beispiele?

Forscher des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht hatten 2011 in einer Studie zur Vorratsdatenspeicherung ausgeführt, dass die einschlägige Debatte bestimmt sei "durch den Verweis auf Einzelfälle und eine besondere Betonung der besonderen Schutzbedürftigkeit" etwa von jungen Menschen. Diese komme "in den unübersehbaren Verweisen auf das Leid sexuell missbrauchter Kinder" zum Ausdruck. Dabei werde der Einzelfall als "typisch" ausgewiesen, "ohne dass dies aber empirisch belegt" wäre. Das BKA hält dagegen: "Polizeiliche Experten konstatieren aufgrund langjähriger Praxiserfahrung, dass die angeführten Fälle sehr wohl beispielhaft" seien." Bei fehlenden Vorratsdaten handle es sich um "typische Ermittlungshemmnisse".

"Gefühlt zum einhundertsten Mal fordern Vertreter deutscher Sicherheitsbehörden, Millionen von Internetnutzern im Rahmen der sogenannten Vorratsdatenspeicherung anlasslos zu überwachen", kritisierte der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko den neuen Anlauf gegenüber heise online. Mit gutem Grund sei diese Praxis aber zunächst 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig sowie auch 2016 vom EuGH für illegal erklärt worden.

Hohe Aufklärungsquote

Der für die Piraten ins EU-Parlament eingezogene Volksvertreter Patrick Breyer unterstrich, dass die Aufklärungsquote bei Internetdelikten schon heute mit 65 Prozent überdurchschnittlich hoch sei und bei pornografischen Darstellungen sogar bei rund 90 Prozent liege. Die jeden Internetnutzer unter Generalverdacht stellende Vorratsdatenspeicherung sei daher "ein völlig untaugliches Mittel zum Schutz von Kindern, umgekehrt dient Anonymität ihrem Schutz".

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnte anlässlich der IMK vor einer grenzenlosen Datensammlung unter dem Deckmantel der Sicherheit: "Aus jeder Datenquelle zu schöpfen, die technisch möglich ist, sollte nicht das Credo eines liberalen Rechtsstaats sein", gab DAV-Präsidentin Edith Kindermann zu bedenken. Es dürfe keine Automatismus geben, dass der Staat auf immer neue Quellen wie Fahrzeugdaten, Smart-Home-Geräte oder Sprachassistenten zuzugreifen wolle. Das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt etwa in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung von einem unzumutbaren "Gefühl des Überwachtwerdens" für den Einzelnen gesprochen. Bei dem im Vorfeld besonders umstrittenen Beschluss zur "Erkennung, Sicherung und Auswertung digitaler Spuren" ergänzten die Innenminister, dass es um Dateninhalte gehe, "die aufgrund der heutigen rechtlichen Grundlagen bereits erhoben und gespeichert werden". (jk)


Vorratsdatenspeicherung

Die Vorratsdatenspeicherung verlangt die Speicherung der Verbindungsdaten aller User, die bei der Telekommunikation, bei der Internet-Nutzung und im Mobilfunk anfallen, ohne konkreten Verdacht auf strafbare Handlungen. Die sollen Strafverfolgern bei Ermittlungen helfen.


Quelle: https://heise.de/-4447124



PS: Warum hat es zu dieser Erkenntnis so lange gedauert?? Ach ja, unser Horsti, bekanntlich Hacker und Internetnutzer der 1. Stunde, hat bis dato noch nichts davon gehört... Allerdings muss er ja auch von seinem rechtswidrigen Gesetzespaket ablenken. Nichts Neues. unglücklich

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