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Zum Ende der Seite springen Nach Saarland-Urteil: Berlin und Bielefeld schalten Blitzer von Jenoptik ab
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Daumen hoch! Nach Saarland-Urteil: Berlin und Bielefeld schalten Blitzer von Jenoptik ab Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ein Urteil aus dem Saarland erklärte Aufnahmen bestimmter Blitzer von Jenoptik für nicht verwertbar. Jetzt stellt man die Geräte auch anderswo ab.





Die Berliner Polizei hat Blitzer des Typs Traffistar S350 vom Hersteller Jenoptik außer Betrieb gestellt. Zuvor hatte das Verfassungsgericht des Saarlandes geurteilt, dass mit diesen Laser-Blitzern gemachte Aufnahmen von Geschwindigkeitsübertretungen nicht verwertbar sind. Die Geräte speicherten die ihren Ergebnissen zugrunde liegenden Rohdaten nicht und ließen damit auch keine Prüfung oder Anfechtung der Mess-Ergebnisse zu.

Blitzer außer Dienst

Insgesamt sind es neun der Laser-Geräte, die in Berlin jetzt bis auf weiteres eingemottet werden, berichtet die Berliner Morgenpost. Eigentlich hat das saarländische Urteil auch nur in dem Bundesland bindende Wirkung. In Berlin handelte man trotzdem umgehend: "Als wir vom Urteil erfahren haben, zogen wir alle Anlagen sofort aus dem Verkehr“, erklärte Oliver Woitzik vom Fachstab Verkehr der Berliner Polizei der Morgenpost. Nach dem 5. Juli damit gemachte Bilder würden nicht mehr ausgewertet, sondern vernichtet.

Auch die Stadt Bielefeld stellt laut einem Bericht des Westfalenblatts zwei der Traffistars außer Betrieb, ein Mietgerät sowie ein erst im Mai für 230.000 Euro angeschafftes Modell des Typs. "Wir können eine Entscheidung eines Verfassungsgerichtes nicht ignorieren“, wird das Ordnungsamt der Stadt zitiert.

"Keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle"

Hintergrund ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes, das vor einer Woche veröffentlicht wurde. Ein Fahrer, der mit mutmaßlicher Geschwindigkeitsübertretung von 27 km/h geblitzt wurde, hatte sich durch die Instanzen geklagt und schließlich Erfolg gehabt. Der Kläger monierte, dass das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Gerät nicht alle Messdaten speichere. Es sei ihm daher nicht möglich, Messfehler aufzuzeigen.

Die Verfassungsrichter kamen nach Anhörung von Sachverständigen zu dem Schluss, dass die derzeit von dem Gerät gespeicherten Daten "keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses" erlauben. Die Speicherung der Rohdaten sei aber technisch ohne größeren Aufwand möglich. Insofern seien die Grundrechte des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt. Ein Betroffener müsse die Möglichkeit haben, die "Validität" der standardisierten Messung zu prüfen, urteilten die Verfassungsrichter. Und zwar auch dann, wenn er zunächst keinen auf der Hand liegenden Einwand vorbringen könne.

Jenoptik verspricht Update

Deutschlandweit sind laut Hersteller 750 Geräte des Typs Traffistar S350 im Einsatz. Jenoptik hatte in einer Mitteilung nach dem Urteil von einem schlechten "Zeichen für die Verkehrssicherheit in Deutschland“ gesprochen. Dass keine Rohmessdaten gespeichert werden, sei im Einklang mit der Rechtsprechung von Oberlandesgerichten, die eine Notwendigkeit dafür mehrfach verneint hatten. Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat mit seinem Urteil solche Entscheidungen des Amtsgerichts Saarbrücken sowie des Saarländischen Oberlandesgerichts aufgehoben.

Allerdings will der Hersteller doch nachbessern. Noch im Juli will Jenoptik der PTB eine Software-Änderung vorlegen, die die Kritikpunkte aus dem Urteil zu den Rohmessdaten aufnimmt.

Abzuwarten bleibt, ob das Urteil aus dem Saarland bundesweite Signalwirkung in Sachen Rohdaten entfaltet: Berichten nach laufen derzeit noch andere Verfahren an den Verfassungsgerichten von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Dabei geht aber es um den Poliscan Speed des Herstellers Vitronic. Ebenfall soll auch der XV3 von Leivte unzureichend Rohdaten vorhalten, schreibt die Morgenpost. (axk)


Quelle: https://heise.de/-4472741

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