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Zum Ende der Seite springen Vorratsdatenspeicherung: Justizministerin will keine Daten über Bahn- oder Schiffsreisende
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Lampe Vorratsdatenspeicherung: Justizministerin will keine Daten über Bahn- oder Schiffsreisende Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht stellt sich gegen eine EU-Initiative, Reiseinformationen von Bahn- und Schiffspassagieren auf Vorrat zu sammeln.





Das umstrittene System der verdachtsunabhängigen Analyse von Flugpassagierdaten soll nicht auf Reisen per Bahn, Fernbus oder Schiff ausgedehnt werden. Dafür hat sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ausgesprochen. Sie lehne entsprechende EU-Überlegungen als "erheblich weitergehenden Eingriff in Grundrechte als nur die Speicherung von Fluggastdaten" ab, erklärte die SPD-Politikerin. Hier gerate "das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit ins Wanken". Es könnten Bewegungsprofile auch völlig unverdächtiger Bürger entstehen.

"Das Gefühl, dass der Staat weiß, wann ich wohin reise, kann zu gravierenden Einschränkungen der persönlichen Freiheit führen", monierte Lambrecht gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Die Justizministerin lobte zugleich das aktuelle Buchungssystem der Deutschen Bahn: "Es ist ein großer Wert, dass wir flexibel reisen können, meist ohne Zugbindung und ohne namensgebundene Tickets." Eine Speicherung der Fahrkartendaten wäre damit gar nicht möglich.

Passenger Name Records

Seit Mitte 2018 müssen die EU-Staaten Fluggastdaten fünf Jahre lang in nationalen IT-Systemen sammeln, auswerten und untereinander austauschen. Hierzulande speichert das Bundeskriminalamt (BKA) die Passenger Name Records (PNR) in knapp zwanzig Kategorien einschließlich Geburtsdatum, Namen von Begleitpersonen, Vielfliegernummer oder des zum Kauf des Tickets verwendeten Zahlungsmittels. Das System liefert bisher laut Berichten aber zum größten Teil falsche Treffer, die von Beamten per Hand aussortiert werden müssen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat im Mai mehrere Klagen gegen das Instrument eingereicht.

Trotz vielfältiger Vorbehalte gegen die Maßnahme debattieren EU-Mitgliedstaaten in einer Arbeitsgruppe des Ministerrates darüber, ob auch Anbieter wie die Deutsche Bahn oder Hapag-Lloyd einschlägige Daten über Passagiere erheben und an die Behörden weitergeben sollen. Die finnische Ratspräsidentschaft hatte für ein Treffen Anfang Juli eine Initiative eingebracht, um das PNR-System auf den Seeverkehr und Hochgeschwindigkeitszüge wie den ICE, Eurostar, TGV oder Thalys auszuweiten. Laut dem mittlerweile veröffentlichten Protokoll über die Sitzung erfuhr das Vorhaben "breite Unterstützung".

Erweiterte Erfassung

Die Mehrheit der Delegationen habe den Mehrwert eines erweiterten PNR-Ansatzes betont, um ein "vollständiges Bild über verdächtige Reisemuster" zu erhalten, heißt es in der Niederschrift. Es seien aber auch "eine Reihe von Bedenken" laut geworden in Bezug auf Hindernisse im nationalen Recht sowie "technische oder operationelle Hürden", solche Daten zu sammeln. Einige Vertreter hätten sich dafür ausgesprochen, die 2020 anstehende Evaluation der bestehenden PNR-Richtlinie abzuwarten. Die Ratsmitglieder sollen nun bis 1. August schriftliche Stellungnahmen an die Finnen schicken, auf deren Basis die Diskussion fortgeführt werden soll.

Zu den Dränglern im Rat gehört neben Finnland etwa Belgien, das die Passagierdatensammlung bereits auf längere Bahn-, Bus- und Schiffsreisen erweitert hat. Der deutsche Vertreter hatte sich laut einem diplomatischen Bericht bei der Sitzung Anfang Juli "weisungsgemäß ablehnend" zu dem Vorhaben verhalten. Er beklagte aber das Phänomen des "unterbrochenen Reisens", wonach Ermittler Gefährder beim Wechsel in andere Verkehrsmittel nur schwer überwacht werden könnten.

Das Bundesinnenministerium erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass sich die Bundesregierung in der Frage "noch keine Position gebildet" habe. Die EU-Kommission unterstreicht immer wieder, dass Mitgliedsstaaten PNR-Systeme auf andere Verkehrsträger ausdehnen können, solange einschlägige nationale Gesetze grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar sind.
(jk)


Quelle: https://heise.de/-4475617

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