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Zum Ende der Seite springen Datenschutz: Hausdurchsuchung bei Thüringer Drohnenpiloten
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Daumen hoch! Datenschutz: Hausdurchsuchung bei Thüringer Drohnenpiloten Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Der Datenschutzbeauftragte von Thüringen ließ die Wohnung eines Drohnenbesitzers mithilfe der Polizei durchsuchen und Speichermedien beschlagnahmen.





Polizeibeamte haben auf Veranlassung des Datenschutzbeauftragten von Thüringen die Wohnung eines Drohnenbesitzers durchsucht. Bei der Aktion am Dienstag seien Datenträger beschlagnahmt worden, teilte der Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse mit. Es habe "akuter Handlungsbedarf" bestanden, da "eine massive Beeinträchtigung" der Nachbarn des Drohnenbesitzers wahrscheinlich gewesen sei.

Nachbarn beschwerten sich

Ein Nachbar des Drohnenbesitzers hatte sich demnach beschwert, dass dieser in den Abendstunden immer wieder eine Drohne fliegen lasse. Laut dem Hinweisgeber habe der Pilot nicht permanent Sichtkontakt gehabt, was darauf schließen lasse, dass er das Fluggerät mit einem Videomonitor steuere. Da die Drohne auch über andere Gärten fliege und sie dabei in die Nähe von Schlafzimmerfenstern komme, hielt Hasse "eine massive Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten" der Nachbarn für wahrscheinlich.

Der Datenschützers beantragte einen Durchsuchungsbeschluss beim zuständigen Amtsgericht in Erfurt, dem dieses stattgab. Hasse ließ in Folge am Dienstag die Wohnung des verdächtigen Drohnenbetreibers mithilfe der Polizei durchsuchen. Die Ordnungshüter beschlagnahmten dabei Speichermedien, auf denen sich der Aufsichtsbehörde zufolge "mutmaßlich Videoaufzeichnungen mit personenbeziehbaren Daten befinden".

Datenträger wird ausgewertet

Die Drohne selbst konnten die Beamten nicht beschlagnahmen. Hasse will die Datenträger nun auswerten lassen und dann entscheiden, ob der Drohnenflieger eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, für die ein Bußgeld fällig wird. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht hier prinzipiell vor, dass solche Sanktionen "wirksam, verhältnismäßig und abschreckend" sein sollen. Die Aufsichtsbehörden machen von diesem Instrumentarium zunehmend Gebrauch, wobei es zumindest bei Unternehmen höhere Strafen gibt.

Der Datenschützer erklärte, dass die Entscheidung für die Hausdurchsuchung wegen des grundrechtlich garantierten Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht leichtgefallen sei. Der Gesetzgeber hat eine Hausdurchsuchung grundsätzlich auch für Ordnungswidrigkeitenverfahren vorgesehen. Das Gericht wäge in einem solchen Fall aber zwischen dem durch die Maßnahme beeinträchtigten Grundrecht und dem Verfolgungsinteresse des Staates ab. Im vorliegenden Fall hätten "konkrete Tatsachen zur Verletzung der Privatsphäre" Betroffener vorgelegen, "die den Anfangsverdacht wesentlich überstiegen". (vbr)


Quelle: https://heise.de/-4586491


PS: Bitte mehr solche Aktionen! Vor allem muss solcher Rechtsbruch als STRAFTAT im Gesetz verankert werden. So etwas als Ordnungswidrigkeit abzutun ist widerlich, absurd und schäbig!!!!

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16.11.2019 08:13 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

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RE: Datenschutz: Hausdurchsuchung bei Thüringer Drohnenpiloten Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Muad'Dib
auf denen sich der Aufsichtsbehörde zufolge "mutmaßlich Videoaufzeichnungen mit personenbeziehbaren Daten befinden".

Ich muss leider ihr Fahrzeug beschlagnahmen, weil sie mutmaßlich damit ein Attentat durchführen könnten. usw.

Für mich sind das STASI-Methoden.

Nur weil jemand mit einer Video-gesteuerten Drohne rumfliegt und sich Querulanten, die es ja überall gibt, sich aufregen, reagiert die Behörde.
Selbst wenn es Aufnahmen gibt und diese nicht veröffentlicht werden, was ist da schon dabei? Soll der Drohnenflieger seine Freude dran haben.

Da gäbe es viele wichtigere Dinge, um die man sich kümmern sollte.
17.11.2019 07:45 femi ist offline E-Mail an femi senden Homepage von femi Beiträge von femi suchen Nehmen Sie femi in Ihre Freundesliste auf

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Ich stimme da mit Dir überein, aber in Deutschland ist es so das alles was nicht von einem Gericht bewiesen und rechtswirksam ist (also Einspruchsfrist verstrichen) als "mutmaßlich" belabert und gekennzeichnet werden muss!!!

Und wie ich diesem Artikel entnehme war es ja nicht der erste Vorfall diesbezüglich.

Leider hat es wieder mal viel zu lange in D. gedauert bis sich die dafür Verantwortlichen (Beamte, Behörden und das ganze Sitzfaule) ihren PFLICHTEN nachgekommen sind und diesen Wildwuchs langsam eindämmen (wollen).

Schon das überfliegen eines fremden Grundstückes (in geringer Höhe, mit Drohnen etc.) und auch videotechnische Aufzeichnungen jedweder Art "über den Zaun" sind Straftatbestände, und das sollte auch so bleiben.

Das Beispiel mit dem Auto ist vor allem in D. beileibe nicht so einfach zu realisieren. Warum darf wohl zB. die Polizei nicht selbst die Heckklappe eines Fahrzeuges öffnen? Weil das ein Eingriff in die persönliche Privatsphäre des Besitzers/Eigentümers wäre, gleichgestellt mit einer Wohnung. Augenzwinkern

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17.11.2019 11:14 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

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Wie ist das in schönen Österreich geregelt, femi?

Ich frage, weil ich lerne gerne immer wieder hinzu. Meist sind uns die Alpenländer in vielen Dingen voraus.

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Naja die genaue Gesetzeslage kenn ich jetz auch nicht.

Allerdings wird hier bei einer Erstanzeige nicht viel passieren. Meist ist es so, dass alles was nur Arbeit macht, und kein Geld bringt, eher zweitrangig abläuft.
Natürlich werden auch hier die Uniformierten auftauchen, wenn man täglich mit 'ner Drohne vor irgendwelchen Fenstern herumfliegt.

Was ich hier schlimmer empfinde ist die Willkür oder auch Verleumdungen durch Polizeibeamte, die dann nicht nur straffrei ausgehen, sondern dich noch einer falschen Aussage bezichtigen, wenn du sie anzeigst.

/* Nachtrag:
Ich las gerade auf gmx:
Das Aufzeichnen mit einer Kamera, die während der Fahrt die Sicht aus der Windschutzscheibe filme, sei zwar eine Ordnungswidrigkeit, die Aufnahmen dürften aber trotzdem in einem Prozess verwertet werden.

Hier kann ich filmen wie ich will, solange es für mich privat ist.
*/
18.11.2019 14:47 femi ist offline E-Mail an femi senden Homepage von femi Beiträge von femi suchen Nehmen Sie femi in Ihre Freundesliste auf

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Zitat:
Original von femi
Was ich hier schlimmer empfinde ist die Willkür oder auch Verleumdungen durch Polizeibeamte, die dann nicht nur straffrei ausgehen, sondern dich noch einer falschen Aussage bezichtigen, wenn du sie anzeigst.


Ja, das sehe ich auch so!
Das absurde daran ist, Dir als Bürger wird immer weniger geglaubt als einem "Beamten", egal in welcher Uniform. Das ist per se schon mal Rechtsbruch den Grundsätzen der europäischen Verfassungen nach. Und diese Beamten denken überhaupt nicht daran es zu unterlassen persönliche Meinungen und Animositäten mit den beruflichen zu verquicken, obwohl sie im Beruf nichts weiter als Lakaien und Diener sind, sowohl des Staates als auch der Bürger!! Das darf niemals vergessen werden.

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