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Zum Ende der Seite springen Schweiz: 46.500 neue 5G-Antennen und mehr als 30 Jahre Netzaufbau
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Text Schweiz: 46.500 neue 5G-Antennen und mehr als 30 Jahre Netzaufbau Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Der Bericht der Arbeitsgruppe "Mobilfunk und Strahlung" lässt offen, wie der 5G-Ausbau weitergehen soll. Auch die Experten sind sich in vielem nicht einig.





In der Schweiz ist der längst angekündigte Bericht einer Arbeitsgruppe zum Thema "Mobilfunk und Strahlung" unter der Leitung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) nun vorgestellt worden. Mit dem Bericht war bezweckt worden, Anforderungen und Risiken beim Aufbau der neuen Netzgeneration 5G darzulegen und Empfehlungen auszuarbeiten.

Keine Einigung bei Erhöhung der Anlagegrenzwerte

Erstmals umfasst der gut 120 Seiten lange Bericht zum Thema alle Fakten zu Recht, Mobilfunktechnologie, Zahlen und Prognosen zu Datenvolumen und Ausschöpfung der Grenzwerte, gesundheitliche Auswirkungen sowie Verfahren und Vollzug. Der Bericht bildet die Grundlage für die Diskussion und den Entscheid über das weitere Vorgehen, so das BAFU. Für die bereits seit einer Weile angelaufene Einführung von 5G schlägt die Arbeitsgruppe mehrere Optionen vor (auf die unten näher eingegangen wird). Der Bericht hält auch fest, wo noch Forschungslücken bestehen, welche Fragen ungeklärt sind und schlägt Begleitmaßnahmen zum Umgang mit Mobilfunk in der Schweiz vor.

Auf eine Antwort auf die zentrale Frage der Erhöhung der Anlagegrenzwerte müssen interessierte Kreise allerdings noch warten. Denn hinsichtlich dieser Problematik hat die Arbeitsgruppe keine Einigung erzielt und daher auch keine Empfehlung abgeben können. Zu groß war hier die Gemengelage der unterschiedlichen Interessen. Auch die bisherigen gesundheitlichen Effekte von Mobilfunkstrahlung und insbesondere von Frequenzen, die in Zukunft voraussichtlich für 5G eingesetzt werden sollen, sind noch nicht abschließend geklärt, teilt das BAFU mit.

Fünf Optionen hat die Arbeitsgruppe beschrieben, wie der Ausbau von 5G und die damit verbundenen Auswirkungen aussehen könnten. Keiner Variante wurde der Vorzug gegeben und als gemeinsamer Vorschlag an die Regierung weitergeleitet. Und wie auch, denn wie das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) feststellt, "sind fast alle Vorschläge gefärbt von den unterschiedlichen Ansichten der Teilnehmer der Arbeitsgruppe".

Die 20-köpfige Expertengruppe wurde vor einem Jahr von der damals für das UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) zuständigen Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzt. Mitgewirkt haben nebst verschiedenen Interessengruppen wie Mobilfunkanbieter oder die Ärzteschaft weitere Experten sowie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom), das BAFU, Kantonsbehörden und Vertreter der Städte und Gemeinden.

Stark erhöhter Datenverkehr wegen Bewegtbildern

Keine Meinungsverschiedenheiten gab es in der Arbeitsgruppe bei der faktischen Ausgangslage: Der Datenverkehr nimmt drastisch zu – vor allem seit der Einführung des Smartphones. Laut Bericht würde nach Prognosen (Ericsson Mobility Report November 201cool das totale mobil übertragene Datenvolumen in Westeuropa bis 2024 gegenüber 2018 um mehr als den Faktor 5 (524 Prozent) ansteigen. Es wird angenommen, dass 2024 ein Viertel des gesamten Volumens allein durch 5G übertragen wird, was etwa dem 1,3-fachen der heute total übertragenen Datenmenge entspricht. Auch international werden rund zwei Drittel des mobilen Datenverkehrs durch Videoanwendungen verursacht, wobei in diesem Bereich eine weitere starke Zunahme prognostiziert wird.

Klar ist auch: Die Schweizer Regierung (der Bundesrat) will "eine konkurrenzfähige Informationsgesellschaft" und "die Chancen der Digitalisierung nutzen", hat im Jahr 2016 hierzu die Strategie "Digitale Schweiz" lanciert und will dafür die Schaffung leistungsstarker und offener Übertragungsnetze. Wie aber sollen die Mobilfunknetze künftig weiter ausgebaut werden? Welche Konsequenzen bringt das mit sich, vor allem in Bezug auf die Anzahl zusätzlicher Mobilfunkanlagen, Änderung der Exposition durch nichtionisierende Strahlung (NIS), Kosten und Realisierungsdauer?

Der strittigste Punkt der fünf erarbeiteten Vorschläge der Arbeitsgruppe dabei ist sicherlich, ob und um wieviel die Anlagegrenzwerte eventuell erhöht werden sollen, respektive wieviel neue Antennenanlagen es für eine qualitativ gute flächendeckende 5G-Versorgung in der Schweiz braucht.

Schweiz: 46.500 neue 5G-Antennen und mehr als 30 Jahre Netzaufbau

Mit diesen fünf Optionen beschreibt die Arbeitsgruppe, wie der Ausbau von 5G und die damit verbundenen Auswirkungen aussehen könnten.


Zwei Grenzwerte und die fünf Optionen

In der Schweiz wird unterschieden zwischen den Immissionsgrenzwerten, die an allen Orten eingehalten werden müssen, wo sich Menschen aufhalten können. Je nach Frequenzband beträgt dieser Grenzwert bis zu 61 V/m (Volt pro Meter) pro Frequenzband. Sind zwei oder mehr Frequenzbänder am gleichen Standort vorhanden, müssen deren Strahlungsbeiträge summiert werden. Es gibt daneben aber auch einen Vorsorgegrenzwert der NISV (Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung), den Anlagegrenzwert (AGW). Mobilfunkanlagen, die eine Strahlungsleistung von mehr als 6 Watt aufweisen, müssen an sogenannten "Orten mit empfindlicher Nutzung" (OMEN) je nach Frequenzband einen Anlagegrenzwert von bis zu 6 V/m einhalten. OMEN sind etwa Wohnungen, ständige Arbeitsplätze, Schulhäuser oder Spielplätze.

In dem nun vorgelegten Bericht zu einem künftigen, vollausgebauten 5G-Mobilfunknetz reichen die fünf Optionen hinsichtlich des Anlagegrenzwerts vom Status quo – mit den geltenden 6 V/m, jedoch mit noch strengeren Anforderungen an Kleinzellenanlagen und adaptive Antennen – bis hin zur Maximalforderung einer Grenzwerterhöhung auf 20 V/m. Eine Grenzwerterhöhung hat aber der Ständerat, die kleine Kammer des Schweizer Parlaments, bereits zwei Mal abgelehnt.

30 Jahre Bauzeit bei strengeren Anforderungen

Bei Beibehaltung des Anlagegrenzwerts und strengerer Anforderungen für Kleinzellenanlagen und adaptive Antennen wären laut Bericht 46.500 neue Antennen nötig und 5000 bestehende Anlagen müssten nachgerüstet werden. Die Bauzeit für ein dergestalt allerorts vorhandenes 5G-Netz würde mehr als 30 Jahre betragen. Der Vorschlag würde den Ausbau von 5G vermutlich ausbremsen. Daneben sind bei dieser Option die höchsten Investitions- und Betriebsmittel erforderlich (13 Milliarden und 3,5 Milliarden Franken – rund 11,8 Mrd. und 3,18 Mrd. Euro). Die Variante wird von einer 5G-skeptischen Ärztegruppe favorisiert.

Ein Vorschlag der Telekombranche, der "innerhalb von 5 bis 10 Jahren einen landesweiten Ausbau von 5G erlauben" würde, geht von einer Erhöhung des Anlagegrenzwerts auf 20 V/m und circa 10.000 nachzurüstenden Antennen aus – bei erforderlichen Investitions- und Betriebsmitteln von 1,0 Milliarden und 0,3 Milliarden Franken (rund 908 Millionen und 271 Mio. Euro). Dazwischen liegt die von der Regulierungsbehörde ComCom priorisierte Option einer Erhöhung des Anlagegrenzwerts auf 11,5 V/m pro Betreiber. Der Bedarf an Zeit und Finanzen wäre in etwa gleich groß wie bei der vorstehenden Variante. Dies aber vor allem wegen der in dem Modell vorgesehenen gemeinsamen Nutzung von Standorten durch die drei Mobilfunkbetreiber (Swisscom, Sunrise und Salt). Neue Antennenanlagen wären bei diesem Modell überhaupt nicht nötig, heißt es, jedoch eine Nachrüstung von 3000 bestehenden Anlagen. Allerdings wäre eben auch eine starke Anhebung des Anlagegrenzwerts um fast das Doppelte erforderlich.

Illegale 5G-Moratorien

Der Ball liegt nun im Feld der heute verantwortlichen Bundesrätin Simonetta Sommaruga: Sie muss entscheiden, was mit den Vorschlägen der Expertengruppe passiert. Eine baldige Klärung der Angelegenheit sähen vor allem auch die Kantone und Gemeinden gern. Sie sind verantwortlich für den Vollzug der NISV und die Genehmigung der Baugesuche für Mobilfunkantennen-Anlagen. In mehreren Schweizer Kantonen existieren ein Baubewilligungstopp (Waadt) oder ein 5G-Moratorium (Genf). In der Bundesverwaltung geht man demgegenüber davon aus, dass ein Moratorium illegal ist. Es existierten geltende Grenzwerte und es gebe keinen veränderten Status quo, heißt es vom BAFU.

Doch zum einen seien die gesundheitliche Bedenken noch nicht ausgeräumt, heißt es bei manchen Kantonen, außerdem bringe die neue 5G-Technik auch neue offene Fragen. So ist man etwa im Kanton Zug unsicher, wie man messen solle. Denn es gebe die neuen Adaptivantennen, die viel zielgerichteter, dabei aber zum Teil auch stärker strahlen als die jetzigen Antennen. Das Zuger Kantonale Amt für Umwelt wartet daher laut SRF "bei gewissen Baugesuchen für 5G-Antennen" erst mal auf für sie maßgebende Mess-Empfehlungen des Bundes.

Etwa 800 Einsprachen gegen Baugesuche blockieren derzeit bereits den Netzaufbau. In mehreren repräsentativen Umfragen mit Tausenden von Teilnehmern sprechen sich bis zu 54 Prozent der Bevölkerung gegen einen flächendeckenden Ausbau der 5G-Technologie aus. Bereits zwei Volksinitiativen, die für eine Volksabstimmung Unterschriften sammeln, sind gestartet, und in den nächsten Monaten sollen noch drei weitere lanciert werden. Das SRF zitiert einen bekannten Exponenten der Antennengegner, der schon fast schwärmte, dass ein regelrechter Volksaufstand im Gange sei (tiw)


Quelle: https://heise.de/-4600160

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