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Zum Ende der Seite springen Retouren: Regierung geht gegen Vernichtung von Neuwaren vor
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Text Retouren: Regierung geht gegen Vernichtung von Neuwaren vor Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Der Staat soll rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren bekommen, hat die Bundesregierung beschlossen.





Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Dabei geht es auch um eine Pflicht für Händler, Waren benutzbar zu halten sowie eine Beteiligung an den Entsorgungskosten für Einwegbecher oder Zigaretten.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will verhindern, dass eigentlich noch hochwertige Waren vor allem im Onlinehandel vernichtet werden, etwa um Platz in den Regalen zu schaffen – oder weil wegwerfen günstiger ist, als zurückgesandte Artikel wieder neu anzubieten.

Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bezieht sich auf drei Bereiche, erläutert das Umweltministerium: "Recycelte Produkte bekommen Vorrang in der öffentlichen Beschaffung. Mit der neuen 'Obhutspflicht' hat der Staat in Zukunft erstmals rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Wer Einwegprodukte, wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen in Verkehr bringt, muss sich an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen." Viele Details stehen noch nicht fest und sollen über Verordnungen geregelt werden.

"Wir begrüßen es, aber…"

"Wir begrüßen die angestrebte ökologische Fortentwicklung von Produktion und Handel. Nachhaltigkeit und der verantwortliche Umgang mit Ressourcen entscheiden immer stärker auch über den wirtschaftlichen Erfolg unserer Branche", sagte Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland. Viel effektiver und nachhaltiger als eine geplante bürokratische Berichtspflicht wäre es aber, die Umsatzsteuer auf Sachspenden abzuschaffen und damit "Spenden statt entsorgen" zu erleichtern.

Der Umweltverband NABU kritisierte, der Gesetzentwurf greife deutlich zu kurz: "Wir brauchen verbindliche Abfallvermeidungsziele. Die Bundesregierung muss eine globale Vorreiterrolle einnehmen, statt nur das umzusetzen, was von der EU ohnehin vorgegeben wird", sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Es könne nicht sein, dass das Gesetz erlaube, 2035 noch über ein Drittel der Abfälle zu verbrennen und zu deponieren. Nötig sei ein Gesetz, das Unternehmen zwinge, recyclingfreundlich zu produzieren. "Hersteller müssen außerdem verpflichtet werden, Recyclingmaterial bei der Produktion einzusetzen."

Der Runde Tisch Reparatur, in dem mehrere Naturschutz- und Verbraucherverbände organisiert sind, kritisierte vage Formulierung im Gesetzesentwurf: "Ein Kreislaufwirtschaftsgesetz, das dazu beiträgt, unseren Umgang mit Ressourcen und Produkten grundlegend zu ändern, benötigt konkrete Zielvorgaben, verbindliche Regelungen für die Produktverantwortung und verbesserte Voraussetzungen für die Vorbereitung zur Wiederverwendung."

2018 wurden laut Schätzung der Forschungsgruppe Retourenmanagement der Universität Bamberg von 487 Millionen zurückgeschickten Artikeln rund 20 Millionen weggeworfen. 7,5 Millionen dieser entsorgten Produkte hätte man aber genauso noch spenden oder wieder weiterverkaufen können, so die Berechnungen der Forscher. Eine Recherche der Umweltschutzaktivisten von Greenpeace hatte vor Weihnachten 2019 ergeben, dass Amazon in seinem Lager in Winsen wöchentlich eine LKW-Ladung neuwertiger Ware vernichtet. (mit Material der dpa) / (anw)


Quelle: https://heise.de/-4659030

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