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Zum Ende der Seite springen Neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung
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Lampe Neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ab Dienstag, den 28. April, müssen Autofahrer neue Vorschriften beachten. Rasern zum Beispiel drohen höhere Bußgelder und schneller ein Fahrverbot.





Autofahrer sollen mehr Rücksicht auf Radfahrer und auch Fußgänger nehmen – so lässt sich das Hauptziel der neuen Verkehrsregeln zusammenfassen. Auch Carsharing und Elektroautos sollen mit der geänderten Straßenverkehrsordnung Vorteile bekommen. Wer dagegen zu schnell fährt, unerlaubt eine Rettungsgasse nutzt oder andere behindert, muss sich auf härtere Strafen gefasst machen. Und auch für Radfahrer wird ein bestimmter Verstoß teurer. Von morgen (Dienstag, den 28. April) an gelten die neuen Regeln. Erste Kritik ist gewissermaßen automatisch bereits eingetroffen.

Die wichtigsten neuen Vorschriften

- Das Halten auf Fahrrad-Schutzstreifen – also in einem Bereich, der mit einer gestrichelten schmalen Linie an der rechten Seite der Fahrbahn abmarkiert ist – ist von jetzt an verboten. Bisher war Halten bis zu drei Minuten erlaubt. Strafe: Ab 55 Euro – in schweren Fällen bis 100 Euro und ein „Flensburg”-Punkt im Fahreignungs-Register.

- Beim Überholen von Fahrrädern, Fußgängern und Elektro-Tretrollern gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern, außerorts von zwei Metern. Bisher war nur „ausreichender” Abstand vorgeschrieben. Dies war bisher die durch die Rechtsprechung gefestigte Auslegung des Begriffs "ausreichender Seitenabstand” in der StVO; aus Gründen der Klarheit wird diese gefestigte Rechtsprechung nunmehr ausdrücklich in den Wortlaut der StVO eingefügt.

- Lkw über 3,5 Tonnen müssen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss. Strafe: 70 Euro und ein Punkt.

- In Straßen mit einem Radweg ist das Parken an Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten – sonst sind es fünf Meter.

- Schilder können künftig ein Überholverbot anzeigen, das nur Autos und anderen mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen verbietet.

- Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse wird nun genau so bestraft, wie keine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge zu bilden. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

Härtere Strafen

- Innerorts reichen von jetzt an 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um – neben 80 Euro Strafe und einem Punkt – einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

- Teurer wird das zu schnelle Fahren auch. Innerorts und außerorts verdoppeln sich die möglichen Bußgelder bis zur 20-km/h-Marke. Bis 10 km/h zu schnell drohen innerorts nun 30 Euro, bis 15 km/h 50 Euro und bis 20 km/h 70 Euro. Darüber bleibt alles, wie es ist. Außerhalb von Orten sind es nun 20, 40 und 60 Euro.

- Parken auf Geh- und Radwegen kostet nun 55 statt 20 Euro. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, wird es deutlich teurer – bis 100 Euro – und bringt einen Punkt.

- Parken und Halten in der zweiten Reihe wurde bisher mit 20 Euro geahndet, jetzt sind es 55. Mit Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung wird es teurer - bis 110 Euro, auch hier droht ein Punkt.

- Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte wird künftig mit 55 Euro geahndet, bisher waren es 35 Euro.

- Strafen für unerlaubtes Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen werden von 15 auf 35 Euro angehoben, wenn andere dadurch behindert werden bis 55 Euro (statt 35).

- Auch Parken im Halteverbot wird teurer: Statt bis zu 15 Euro fallen nun bis zu 25 Euro an, mit Behinderung anderer und länger als eine Stunde können es bis zu 50 Euro werden – statt wie bisher 35.

- Allgemeine Verstöße beim Parken, etwa wenn die Parkuhr abläuft oder die Parkscheibe fehlt, werden mit mindestens 20 statt wie bisher 10 Euro geahndet, und können je nach Dauer bis 40 (statt 30) Euro kosten. Allgemein das Halteverbot zu missachten kann mit 20 statt 10 Euro geahndet werden, kommt es zur Behinderung mit 35 statt 15.

- Wer beim Abbiegen anderen die Vorfahrt nimmt oder sie nicht durchlässt, muss mit 40 statt bisher 20 Euro rechnen. Wenn jemand gefährdet wird, verdoppelt die mögliche Strafe sich von 70 auf 140 Euro, zusätzlich zum Punkt droht nun auch noch ein Monat Fahrverbot.

- Beim Ein- und Aussteigen nicht aufzupassen, kann ebenfalls teurer werden – 40 statt 20 Euro sind möglich, mit Sachbeschädigung 50 statt 25 Euro.

- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen auf der linken Seite oder Seitenstreifen oder Verkehrsinseln durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 10 Euro mit 55 Euro geahndet – je nach Schwere des Falls können es auch 100 Euro werden statt wie bisher 25.

- „Auto-Posing”, also unnötig hin- und her zu fahren und dabei Menschen mit Lärm und Abgas zu belästigen. Wird statt bis zu 20 Euro mit bis zu 100 Euro geahndet.

- Für Radfahrer wird es teurer, unerlaubt auf dem Bürgersteig zu fahren: Es fallen 25 statt 15 Euro an, mit Gefährdung 35 statt 25.

- Einfahrverbote für bestimmte Gewichtsklassen und Fahrzeugtypen oder alle Fahrzeuge - also den weißen Querstrich auf rotem Grund – zu missachten, kann doppelt so teuer werden: 40 statt 20 beziehungsweise 50 statt 25 Euro.

Weitere Änderungen

- Der Grünpfeil an Ampeln gilt nun auch für Radfahrer auf einem Radweg oder Radfahrstreifen. Möglich wird auch ein gesonderter Grünpfeil, der nur für Radfahrer gilt.

- Zusätzlich zu Fahrradstraßen werden ganze Fahrradzonen ermöglicht, in denen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern gilt und der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf.

- Es neues Symbol ermöglicht Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken. Dort unerlaubt zu Parken kann 55 Euro kosten. Eine neue Plakette an der Windschutzscheibe kann solche gemeinsam genutzten Autos kennzeichnen.

- Ein neues Symbol kann Parkplätze und Ladeflächen für Lastenräder kennzeichnen.

- Zudem wird klargestellt, dass gesonderte Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Symbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden können. Dort unerlaubt zu Parken kann 55 Euro kosten.
(fpi)


Quelle: https://heise.de/-4710188



PS: Die neuen Regelungen sind sicher löblich und auch sinnvoll, NUR bringen sie nichts solange sie nicht auch konsequent kontrolliert werden.

Wenn ich mir alleine hier in Jena ansehe wie permanent von der Verwaltung die geltenden StVO Vorschriften missachtet werden und mit fadenscheinigen Ausreden die Pflichten abgewiegelt werden wird mir nur schlecht!! Man kann nicht stupide überall 30er Schilder (22-6 Uhr) aufstellen und andererseits nicht mal die geltenden normalen 30km/h Höchstgeschwindigkeiten kontrollieren. Noch schlimmer ist dass man noch zusätzlich an sinnbefreiten Stellen - z.B. 10m vor einer Kreuzung ein 50km/h Schild aufstellen - OBWOHL dieses genau nach 10m obsolet wird...
Zuparken ist ein anderes Thema, da werden nicht nur die StVO missbraucht (Parken auf Fusswegen ist verboten!) sondern auch noch die Fussgänger genötigt die Strasse zu benutzen und sich damit in Gefahr zu bringen.

Das ist abartige und degenerierte Bürokratie die in jeder Hinsicht die Bürger und die Öffentlichkeit belügt, betrügt und ausnimmt und auf deren Kosten rumschmarotzt!


Höhere Bussgelder alleine bringen nix: mehr und längere Fahrverbote sind scheinbar das einzige sinnvolle Mittel um auch die zum gesetzeskonformen Handeln zu zwingen die sich ansonsten nämlich immer wieder von ihrer Schuld FREIKAUFEN....

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man kann es auch übertreiben, Beispiel, man ist in einer fremden Stadt und ein LKW verdeckt das 30er Schild. Schon ist man bei gefahrenen 51 Km/h den Lappen für einen Monat los.

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..das genau geht nicht, denn 1. ist man verpflichtet *immer* einen Sicherheitsabstand einzuhalten und 2. nicht schneller als 30 zu fahren was zB. genau 30m vorher auch durch ein weiteres Verkehrszeichen angezeigt wird. Augenzwinkern
Weiterhin sind ca. 50m vor der Kreuzung kerzengerade Strasse, also kann sich jeder seinen Reim drauf machen. Finde ich jedenfalls.

Mit dem Argument "Lkw hat mir die Sicht verdeckt" kommt soweit mir bekannt Niemand durch. großes Grinsen Das ist dann einfach nur persönliches Pech, selbst wenn es eine Notlüge sein sollte.

"51 km/h" wie kommst darauf? Da gibt es noch eine Toleranz die IMMER abgezogen wird, dann müsstest Du schon schneller als ca. 55 bei erlaubten 30 fahren. Augenzwinkern

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Zitat:
Original von Muad'Dib
Das ist abartige und degenerierte Bürokratie die in jeder Hinsicht die Bürger und die Öffentlichkeit belügt, betrügt und ausnimmt und auf deren Kosten rumschmarotzt!

So ist es, und nur eine Frage der Zeit, bis das Nachahmer in anderen EU-Ländern findet.
In Wirklichkeit geht's nur um's Geldeintreiben, nachdem Corona die Kassen geleert hat.
29.04.2020 22:01 femi ist online E-Mail an femi senden Homepage von femi Beiträge von femi suchen Nehmen Sie femi in Ihre Freundesliste auf

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