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Zum Ende der Seite springen Kabelnetze: Streit über Einspeisegebühren ebbt ab
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Achtung Kabelnetze: Streit über Einspeisegebühren ebbt ab Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Vodafone legt seinen letzten Rechtsstreit über Einspeisegebühren bei und einigt sich mit Arte. Doch noch herrscht nicht überall Frieden in Kabel-Deutschland.





Im Streit über Gebühren für die Einspeisung von Programmen ins Kabelnetz hat sich Vodafone nun auch mit Arte geeinigt. Der Kabelnetzbetreiber beendet damit langjährige Streitereien mit den öffentlich-rechtlichen Sendern über die sogenannten Einspeiseentgelte. Schon 2018 war eine Einigung mit ARD und ZDF erfolgt, Ende 2019 auch mit dem Deutschlandradio. Im Februar hatte der Bundesgerichtshof im Sinne des Kabelnetzbetreibers entschieden und Arte zur Zahlung verurteilt.

Vodafone und Arte haben sich auf eine "langjährige Partnerschaft" geeinigt. Über finanzielle Aspekte des Deals schweigen sich die Partner wie üblich aus. Für den Zuschauer soll die Zusammenarbeit unter anderem mehr Komfort bringen. Im ersten Schritt seien Funktionen wie "Instant Restart" – das Zurückspringen an den Anfang einer laufenden Sendung – vorgesehen, teilte der Netzbetreiber mit. Zudem hält die Arte-Mediathek Einzug auf Vodafones TV-Plattform.

Jahrelanger Streit

In dem Streit geht es um die Gebühren, die Fernseh- und Radiosender bis 2012 an die Kabelnetzbetreiber gezahlt haben, damit die ihre Programme verbreiten. Zwar müssen die Netzbetreiber bestimmte Sender laut den Auflagen der Landesmedienanstalten analog und digital verbreiten ("Must Carry"-Regeln), doch trotz der rechtlichen Verpflichtung haben die Sender dafür bezahlt. Alleine die Öffentlich-Rechtlichen haben jährlich zusammen rund 60 Millionen Euro an Kabel Deutschland und Unitymedia gezahlt, die inzwischen beide von Vodafone übernommen wurden.

Nach Absprache ihrer Intendanten hatten die öffentlich-rechtlichen Sender 2012 die Verträge mit den Kabelnetzbetreibern gekündigt. Die Einspeiseentgelte seien überholt und die eine Alimentierung der Kabelfirmen aus Gebührentöpfen nicht mehr zeitgemäß, hatte MDR-Intendantin Karola Wille die Entscheidung der Senderspitzen damals erklärt. Die Netzbetreiber hielten dem entgegen, dass der staatliche Zwang zur Verbreitung bestimmter Programme auch eine Gebührenpflicht umfasse.

Rechtlich ist das so klar aber nicht geregelt. Deshalb folgten Jahre, in denen sich die Kontrahenten vor Gericht stritten. Dabei sah es zunächst nicht gut aus für die Kabelbranche: Die Gerichte haben die "Must Carry"-Auflagen zumeist bestätigt, wollten daraus aber keine Zahlungspflicht ableiten. Die Kabelanbieter mussten die Öffentlich-Rechtlichen auch unentgeltlich verbreiten.

BGH-Urteil bringt die Wende

Der Bundesgerichtshof sorgte 2015 für die Wende, indem er zwei von Südwestrundfunk und Bayerischem Rundfunk erstrittene Urteile gegen Kabel Deutschland aufhob und der Vorinstanz unter anderem aufgab, das gemeinsame Vorgehen der Sender kartellrechtlich zu bewerten. Danach kamen die Gerichte zu anderen Urteilen: Die Absprache der Intendanten, die Einspeiseverträge zu kündigen, war wettbewerbswidrig und die Kündigungen damit unwirksam.

Für die Sender drehte damit der Wind. Doch auch die Kabelnetzbetreiber hatten nun anderes zu tun, als mit den Sendern zu streiten: Kabel Deutschland gehörte nun zu Vodafone, und Unitymedia hatte den drittgrößten Kabelnetzbetreiber Kabel BW übernommen. Und beide führten bereits erste Gespräche über den großen Deal, der zwar noch ein paar Jahre auf sich warte ließ, aber schließlich das alte Kabelnetz der Bundespost weitgehend wiedervereinte.

2018 einigte sich Vodafone mit ARD und ZDF und die Kontrahenten schlossen langfristige Kooperationsverträge. Der Vergleich umfasst auch substanzielle Nachzahlungen der Sender. In den Quartalsberichten der Unternehmen war es nachzulesen: Demnach hat Vodafone rund 100 Millionen Euro aus dem Vergleich erhalten, bei Unitymedia waren es von der ARD zunächst 31 Millionen Euro. Auch das Deutschlandradio ging schließlich den Weg der gütlichen Einigung, nur Arte hielt bis zu einem Urteil des BGH durch. Der stellte im Februar 2020 die Zahlungspflicht des Senders fest.

Thema vom Tisch?

Für Vodafone – und damit den größten Teil der deutschen Kabelnetze – ist das Thema dank der Einigung mit Arte vom Tisch. Doch ein paar regionale und kleinere Netzbetreiber haben noch offene Baustellen, so streitet Tele Columbus (Pÿur) noch mit RTL und Netcologne mit dem ZDF. Zu den laufenden Verfahren wollen sich die Netzbetreiber nicht äußern, doch rechnen Branchenkenner auch hier mit einer Einigung.

Auch die Betreiber kleinerer Kabelanlagen, die im Fachverband Rundfunk- und Breitbandkommunikation (FRK) organisiert sind, sind mit den Sendern noch im Clinch. Doch zeichnet sich auch hier eine Lösung ab. Eines der FRK-Mitgliedsunternehmen führt bereits Verhandlungen mit den Sendern. Zumindest bei der ARD sei "Einigungswillen erkennbar", sagte der FRK-Vorstandsvorsitzende Heinz-Peter Labonte gegenüber heise online.

Wie solche Einigungen genau aussehen, ist ein gut gehütetes Geheimnis in der Branche. Die Verträge unterliegen in der Regel der Geheimhaltung, über Einzelheiten schweigen sich die Beteiligten beharrlich aus. Insider schätzen, dass es um rund zwei Euro pro Kabelanschluss geht. Es geht also auch für die FRK-Unternehmen, die zusammen etwa 2,5 Millionen Haushalte versorgen, um substanzielle Summen. (vbr)



Quelle: https://heise.de/-4708654

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