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Zum Ende der Seite springen Datenschutz: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft
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Achtung Datenschutz: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die EU-Kommission geht gegen Deutschland vor, weil es die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung nicht vollständig umgesetzt hat.





Deutschland schludert beim Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz. Dies wirft die EU-Kommission der Bundesrepublik vor und treibt daher ein Vertragsverletzungsverfahren voran.
Brüssel moniert, dass fünf der 16 Bundesländer noch keine Maßnahmen ergriffen haben, um die Richtlinie zum Datenschutz in der Strafverfolgung umzusetzen. Die anderen elf haben diese Aufgabe in der Regel zusammen mit vielfach umstrittenen Reformen ihrer Polizeigesetze bereits absolviert.


Bei der 2016 beschlossenen Richtlinie handelt es sich um den kleinen Bruder der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Regeln vor allem für die Wirtschaft umfasst und damit stärker im Fokus steht. Der "Zwilling" schützt das Grundrecht der Bürger auf Privatheit, wenn Strafverfolgungsbehörden personenbezogene Daten für ihre Zwecke verwenden. Die darin enthaltenen EU-Vorschriften sollen mit ähnlichen Betroffenenrechten wie in der DSGVO gewährleisten, dass die personenbezogenen Informationen von Opfern, Zeugen und Verdächtigen angemessen geschützt werden.

Bis Mai 2018 war Zeit

Gleiche Schutzstandards in der gesamten EU erleichtern den europäischen Gesetzgebern zufolge etwa den Austausch personenbezogener Daten bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 6. Mai 2018 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu gießen. Die Kommission hatte voriges Jahr im Juli Deutschland bereits aufgefordert, sie über die ergriffenen Umsetzungsmaßnahmen in Kenntnis zu setzen. Rund zehn Monate später folgt nun eine "mit Gründen versehene Stellungnahme" und so die zweite Stufe in dem Verletzungsverfahren.

Deutschland hat damit vier Monate Zeit, um zu reagieren und die festgestellten Rechtsverstöße abzustellen. Andernfalls kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen. Parallel hat die Brüsseler Regierungsinstitution auch Slowenien aufgefordert, die Richtlinie vollständig umzusetzen. Bei der DSGVO hat die Exekutivinstanz ebenfalls bereits insbesondere Griechenland, Portugal und Slowenien zur Eile gemahnt. Hiesige im Bundestag behandelte Gesetzentwürfe, mit denen die Abgeordneten die Rechtsvorgaben an die Grundverordnung anzupassen suchten, beäugte die Kommission skeptisch. Bislang sah sie aber davon ab, auch hier mit dem Gang vor den EuGH zu drohen. (vbr)


Quelle: https://heise.de/-4722593

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