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Zum Ende der Seite springen EU verhandelt mit USA über Nachfolgeregelung für Privacy Shield
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Achtung EU verhandelt mit USA über Nachfolgeregelung für Privacy Shield Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Der EU-Justizkommissar und der US-Handelsminister suchen nach neuen Datenschutzregeln, die mehr transatlantischen Datenverkehr legalisieren würden.






Die US-Regierung und die EU-Kommission haben Gespräche über eine Neuregelung für die Datenübermittlung über den Atlantik aufgenommen, nachdem der bisherige "Privacy Shield" für ungültig erklärt worden war. Man wolle die Aussichten für einen verbesserten Rechtsrahmen ausloten, der mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vereinbar wäre, teilten der amerikanische Handelsminister Wilbur Ross und EU-Justizkommissar Didier Reynders am Montag mit.

Details dazu, wie neue Absprachen zum Datenschutz aussehen könnten, gab es zunächst nicht. Mitte Juli hat der EuGH die bisherige EU-US-Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" gekippt, da mit Blick auf Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden die Anforderungen nicht gewährleistet sind. Zudem ist der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend. Zwar ist 2016 in den USA ein Gesetz in Kraft getreten, das Europäern die Durchsetzung des Datenschutzes ermöglichen soll, doch handelt es sich dabei um eine Farce.

Urteil war keine Überraschung

Das "Privacy Shield" war damals binnen weniger Monate ausgearbeitet worden, nachdem der EuGH die Vorgänger-Regelung "Safe Harbor" mit ähnlicher Begründung gekippt hatte. In beiden Fällen waren Beschwerden des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems der Auslöser. Das EuGH-Urteil zum Privacy Shield erging dann mit Ansage.

Zur gängigsten Grundlage für die Übermittelung von Daten aus der EU in Drittstaaten sind zuletzt allerdings die sogenannten Standardvertragsklauseln geworden, die der EuGH im Juli grundsätzlich für rechtens befunden hat. Betroffene haben auch hier die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit im konkreten Fall durch die zuständigen Datenschutzbehörden überprüfen zu lassen.
(ds)


Quelle: https://heise.de/-4867117

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