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Zum Ende der Seite springen Polizeizugriffe auf Corona-Gästelisten auch in Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz
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Fragezeichen Polizeizugriffe auf Corona-Gästelisten auch in Bayern, Hamburg, Rheinland-Pfalz Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Gesundheitsämter nutzen die Gästedaten aus der Gastronomie zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Aber auch die Polizei hat vielerorts Interesse daran.





Sogenannte Corona-Gästelisten, die in Restaurants und Cafés ausliegen, dienen zur Nachverfolgung von Infektionsketten – in Einzelfällen greift aber auch die Polizei auf diese Daten zu, um Straftaten zu verfolgen. In Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz gab es solche Zugriffe bereits, in anderen Bundesländern sind solche Fälle bisher nicht bekannt oder gar nicht zulässig, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bundesländern ergab.

Zugriff erlaubt bei "Wahrung der Verhältnismäßigkeit"

Um die Nutzung der Daten ist eine Diskussion entbrannt. Denn eigentlich sind die Angaben vorrangig für örtliche Gesundheitsämter bestimmt und eine wichtige Recherchequelle im Fall eines Corona-Ausbruchs. Und meistens wird auf den Formularen Vertraulichkeit und eine Löschung nach vier Wochen zugesichert. Sind Zugriffe der Polizei da überhaupt zulässig?

Die Beschlagnahme zur Strafverfolgung ist grundsätzlich möglich. Die Polizeien oder Innenministerien in Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen meldeten, dass ihnen bislang keine Zugriffe auf Corona-Gästelisten bekannt seien. Die Behörden wiesen aber darauf hin, dass solche Zugriffe im Rahmen von Strafverfahren unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit rechtlich durchaus erlaubt seien.

"Zweckänderung" möglich mit Richterbeschluss

Grundlage dafür ist die bundesweit geltende Strafprozessordnung. Demnach kann ein Richter anordnen, Gegenstände zu beschlagnahmen – das könnten auch Corona-Gästelisten sein, wenn sie für Ermittlungen von Bedeutungen sind. Ist Gefahr im Verzug, kann auch ein Staatsanwalt dies anordnen. Auch wenn die Daten grundsätzlich nur für den eigentlichen Zweck genutzt werden dürften, sei für die Aufklärung von Straftaten eine "Zweckänderung" möglich, heißt es etwa bei der bayerischen Polizei.

Überwiegend Gewalt- und Sexualdelikte

In Rheinland-Pfalz registrierte das Innenministerium bislang rund ein Dutzend Fälle, in denen entsprechende Listen im Zuge strafrechtlicher Ermittlungen verwendet wurden. Dabei sei es überwiegend um Gewalt- und Sexualdelikte gegangen, sagte eine Sprecherin. In Hamburg sind bislang fünf Fälle bekannt, in denen die Polizei für Ermittlungen auf Gästedaten zurückgegriffen hatte, in Bayern sind es mindestens zehn. In Bremen spricht die Innenbehörde von Zugriffen in Einzelfällen. Dabei ging es jeweils um die Aufklärung von Straftaten, unter anderem ein Sexualdelikt und eine gefährliche Körperverletzung.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verteidigten zuletzt diese Vorgehensweise. "Es handelt sich um schwere Straftaten, bei denen das zur Ermittlung des Täters und für die Aufklärung der Straftat sinnvoll und richtig ist", sagte Herrmann am Donnerstag im ARD-"Mittagsmagazin".

Polizeinutzung unzulässig in Baden-Württemberg

Eine bundesweit einheitliche Registrierungspflicht für Gäste in Restaurants und Cafés gibt es nicht. In Sachsen etwa ist sie nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Viele Länder verlangen solche Listen aber – um Corona-Infektionsketten nachverfolgen zu können.

Baden-Württemberg etwa beruft sich auf diese Zielsetzung. Aus der Corona-Verordnung "ergibt sich eine ausdrückliche und aus unserer Sicht eindeutige Zweckbindung", sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Innenminister Thomas Strobl (CDU) machte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe deutlich: "Eine Verwendung etwa von der Polizei, um Straftaten zu verfolgen, ist unzulässig."

Bislang keine Zugriffe auf Corona-Gästelisten bei strafrechtlichen Ermittlungen meldeten die Innenministerien in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Entsprechende Abfragen habe es noch nicht gegeben, sagte etwa eine Ministeriumssprecherin in Erfurt. Möglich seien sie nur in begründeten Ausnahmen.

Vereinzelte Zugriffe in Bremen

Auch in Niedersachsen und Bremen können die Gästelisten im Einzelfall für Polizeiermittlungen genutzt werden. Während die Polizei in Bremen in den vergangenen Monaten bereits vereinzelt auf die Listen zurückgegriffen hat, sind solche Fälle in Niedersachsen nicht bekannt, teilten die Innenbehörden beider Länder mit.

In Bremen ging es dabei jeweils um die Aufklärung von Straftaten, unter anderem ein Sexualdelikt und eine gefährliche Körperverletzung, wie die Innenbehörde mitteilte. Die Beschlagnahmung oder Einsichtnahme erfolgte dabei nach den entsprechenden Regelungen. Auch in Niedersachsen ist ein Zugriff auf die Gästelisten im konkreten Einzelfall möglich, dabei spielt aber die Erheblichkeit der vorliegenden Gefahr sowie die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs eine Rolle, betonte ein Sprecher des Innenministeriums. Tatsächlich sei dem Ministerium noch keine Nutzung von Gästelisten durch die Polizei bekannt.

Kritik – Polizei soll "behutsam und zurückhaltend" sein

Der Gaststättenverband Dehoga hatte zuletzt von den Landesregierungen Klarheit gefordert, ob und wie die Polizei die Corona-Gästelisten auswertet. "Das ist hochgradig sensibel", sagte die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Rheinischen Post.

Unterstützung kam dazu auch von der FDP-Fraktion im Bundestag. "Was unsere Bürgerinnen und Bürger zurecht erwarten, ist, dass ihre Daten nicht einfach zweckentfremdet werden. Alles andere schadet dem Vertrauen und der Akzeptanz, die aber Grundvoraussetzungen sind", sagte der stellvertretende Vorsitzende Stephan Thomae. Die Polizeibehörden sollten daher behutsam und zurückhaltend agieren.

Kein "uferloser" Zugriff auf weitflächige Datensammlung

Eren Basar, Mitglied des Deutschen Anwaltvereins im Ausschuss für Gefahrenabwehrrecht, forderte, den Datenschutz von Bürgerinnen und Bürgern auch in der Corona-Pandemie zu wahren. "Mit den Corona-Gästelisten werden weitflächig Daten gesammelt, was wir unter normalen Umständen nie billigen würden", sagte Basar. Zwar gebe es mit der Pandemie eine Sondersituation. "Ich glaube aber, dass wir eine gesetzliche Regelung brauchen, die einen uferlosen Zugriff auf diese Daten verbietet."

Basar schlägt daher ein gesetzliches Beweisverwertungsverbot für die Gästelisten vor. Nur so werde gewährleistet, dass es nicht zu falschen Angaben kommt und die Listen ihren eigentlichen Zweck erfüllen.

Polizeigewerkschaften verteidigen Vorgehen

Vertreter der Polizeigewerkschaften verteidigten die Praxis. "Es gehört zu den Kernaufgaben der Polizei, Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verfolgen", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek. "Dazu kann auch – je nach landesrechtlicher Konkretisierung der Regelungen – die Möglichkeit gehören, Dokumente einzusehen, wie etwa solche Corona-Gästelisten."

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, betonte eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Aber: "Wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und andere Ermittlungsansätze nicht erkennbar sind, muss es die Möglichkeit geben, in solche Gästelisten einzusehen und die Daten auszuwerten, das sehen die jeweiligen Gesetze auch vor."

[Update 2.8.2020 16:52 UhrFreude
Ramelow hält polizeiliche Nutzung für "Missbrauch"

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat sich gegen die Nutzung von Corona-Gästelisten, die in Restaurants und Cafés ausliegen, durch die Polizei ausgesprochen. "Diese Datenerhebung zum Besuch in einem Lokal, einer Gaststätte, einer Veranstaltung sind nur für eine Nachverfolgung bei Corona Infektionen angeordnet worden", schrieb Ramelow am Sonntag auf Twitter. "Alles andere ist Missbrauch und kontraproduktiv. Die Bürger müssen sich auf Anordnungen verlassen können!"
(tiw)



Quelle: https://heise.de/-4861111

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Nu tut nich so als ob das nicht zu erwarten war. Was meinst, zu was die App noch alles gut ist.
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Tja, so is das mit der Bulli, äh, pulli-zei.

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