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Zum Ende der Seite springen Funkstörungen: Bundesnetzagentur schritt 2020 in über 3500 Fällen ein
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 Funkstörungen: Bundesnetzagentur schritt 2020 in über 3500 Fällen ein Muad'Dib 11.01.2021 09:44

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Achtung Funkstörungen: Bundesnetzagentur schritt 2020 in über 3500 Fällen ein Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Prüfer haben auch während der Coronakrise tausende Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort aufgeklärt und beseitigt.





Der Prüf- und Messdienst (PMD) der Bundesnetzagentur rückte im vorigen Jahr in gut 3500 Fällen aus, um Funkstörungen sowie elektromagnetische Unverträglichkeiten aufzuklären und zu beseitigen. Dies bedeutet oft, dass etwa wild funkende Endgeräte und WLAN-Router außer Betrieb genommen werden müssen.

Jede vierte Störung betraf laut Bundesnetzagentur einen sicherheits- oder systemrelevanten Funkdienst, wie ihn etwa Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben betreiben, zum Beispiel den Flugfunk. Allein in den öffentlichen Mobilfunknetzen bearbeitete der PMD rund 460 Störungen, um eine hohe Verfügbarkeit der Netzinfrastruktur für Handys sicherzustellen.

2019 hatten die Kontrolleure noch in fast 4000 Fällen aktiv werden müssen, 2018 in rund 4700. Dass der PMD im vorigen Jahr weniger oft eingriff, könnte an einem weiter verringerten Störungsaufkommen trotz steigender Frequenznutzungen oder an Einschränkungen und dem Setzen von Prioritäten während der Coronakrise liegen. Für 2019 hatte die Behörde auch noch separat ausgewiesen, dass der PMD in über 1200 Fällen auch Störungen im privaten Umfeld etwa rund um WLAN, DSL-Anschlüsse oder Geräte wie drahtlose Kopfhörer, Autoschlüssel und Garagentoröffner beseitigt hatte.

Einsatzgebiete

Die Prüfer sind immer dann gefragt, wenn Beeinträchtigungen von Funk- und Telekommunikationsdiensten keine betrieblichen Ursachen haben, sondern durch ungewollte oder unzulässige Funkaussendungen oder andere elektromagnetische Effekte verursacht werden. Der PMD kontrolliert auch, ob Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk umgesetzt und Grenzwerte der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit eingehalten werden. Seine Mitarbeiter suchen auch nach Frequenznutzungen ohne Zuteilung.

Der PMD ist an 19 Standorten im Bundesgebiet mit Messfahrzeugen vertreten, betreibt ein Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle. Verbraucher und Unternehmen können unter 04821/89 55 55 oder an funkstoerung@bnetza.de kostenlos eine Funkstörung melden. Verursacher von Funkstörungen müssen ebenfalls keine Kosten befürchten, soweit sie keine direkte Schuld daran trifft. Wer allerdings gezielt Jammer oder Handy-Killer einsetzt, um den Empfang zu erschweren oder zu unterbrechen, könnte dagegen bei einem PMD-Einsatz mit Kosten von über 1000 Euro belastet werden. Nicht zugelassene Repeater, DVB-T-Antennen, vergessene Hausantennenverstärker, verirrte DECT-Basisstationen oder Baby-Phones führen bei den großen Netzbetreibern dazu, dass sie eigene "Strahlenjäger" oder externe Teams aussenden.
(anw)


Quelle: https://heise.de/-5005508



PS: Härter Strafen wären endlich mal angebracht! Nicht für Unbedarfte oder Oma & Opa von nebenan, sondern für die die immer wieder vorsätzlich solche Straftaten begehen und damit alle Anderen wissentlich schädigen, egal ob direkt oder indirekt!

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