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Zum Ende der Seite springen Bundesnetzagentur: Deutlicher Anstieg von Schlichtungsanträgen bei Paket-Ärger
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Text Bundesnetzagentur: Deutlicher Anstieg von Schlichtungsanträgen bei Paket-Ärger Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Anzahl der Schlichtungsanträge wegen verlorener Pakete oder Sendungen hat bis Mai 2021 zugenommen. Der Grund: Schlichtungsverfahren sind nun verpflichtend.



Wegen verlorener Pakete oder falsch eingeworfener Briefe wenden sich deutlich mehr Verbraucher an die Bundesnetzagentur. Bis Mitte Mai seien 1512 Anträge auf Schlichtungsverfahren zwischen Verbrauchern und Dienstleistern eingegangen, teilte die Bonner Behörde auf Anfrage mit. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es nur 680 Anträge und im ganzen Jahr 2020 nur 1861.


Verpflichtendes Schlichtungsverfahren


Aus den Zahlen ist aber nicht eindeutig abzulesen, dass der Unmut unter Verbrauchern zugenommen hat. Hauptgrund für das Antragsplus dürfte vielmehr sein, dass seit Mitte März alle Post- und Paketdienstleister an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen müssen. Vorher war dies freiwillig, die meisten Firmen lehnten die Teilnahme ab. Daher war die Motivation von Verbrauchern gering, es bei der Behörde überhaupt zu versuchen. Eine höhere Bekanntheit der Beschwerdemöglichkeit sowie die mit dem Online-Boom steigenden Paketmengen könnten weitere Gründe sein, die zu dem Zuwachs der Verfahrensanträge geführt haben.




Es geht vor allem um den Verlust von Sendungen oder um Schäden daran. In den allermeisten Fällen sind es Pakete, der Anteil von Einschreiben und gewöhnlichen Briefen ist gering. Die Schlichtungsverfahren beschäftigen sich mit Sendungen, die am Schalter oder an einer Paketstation aufgegeben werden. Um Pakete, die von Online-Händlern kommen, geht es nicht. Denn hierbei trägt ohnehin der Verkäufer das Risiko von Schäden beim Versand – der "Gefahrübergang" erfolgt erst an der Haustür.

(olb)


Quelle: https://heise.de/-6056205

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30.05.2021 11:19 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

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