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Zum Ende der Seite springen Piratenpartei scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen den Hessentrojaner
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Fragezeichen Piratenpartei scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen den Hessentrojaner Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Eingabe gegen die Befugnis zum Einsatz von Staatstrojanern bei der hessischen Polizei nicht zur Entscheidung angenommen.​



(Bild: Skorzewiak/Shutterstock.com)



Juristische Schlappe für die Piratenpartei Hessen: Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat ihre Verfassungsbeschwerde gegen Kompetenzen zur Quellen-Telekommunikationsuntersuchung und heimlichen Online-Durchsuchung der hessischen Polizei als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer hätten die Möglichkeit einer Verletzung der gesetzgeberischen Schutzpflicht nicht hinreichend dargelegt, teilte das Gericht am Mittwoch unter Verweis auf einen Beschluss vom 20. Januar 2022 (Az.: 1 BvR 1552/19) mit.

Mit dem überarbeiteten Polizeigesetz "haben wir jetzt eine Situation, die uns direkt in den totalitären Überwachungsstaat führen kann", hatte der Kreisverbandsvorsitzende der Piratenpartei, Helge Herget, die Klage Mitte 2019 begründet. Die Beschwerdeführer rügten im Kern ein Regelungsdefizit für den behördlichen Umgang mit IT-Sicherheitslücken, die den Programmherstellern noch unbekannt sind ("Zero Days") und die der Staat für verdeckte Zugriffe auf IT-Systeme ausnutzen könnte. Damit werde das " Computer-Grundrecht" ausgehebelt.


"Unzureichend beanstandet"

Die Karlsruher Richter monierten, die Beschwerdeführer hätten den "unzureichend beanstandeten Normkomplex" nicht einmal in Grundzügen dargestellt und nicht begründet, "warum sie vom Versagen der gesetzgeberischen Konzeption ausgehen". Sie seien auch nicht auf Möglichkeiten eingegangen, die angegriffenen oder weitere Bestimmungen "so auszulegen, dass sie zur Erfüllung der Schutzpflicht beitragen könnten".

Offen blieb dem Beschluss zufolge ferner, warum die Partei nicht zunächst die Verwaltungsgerichte angerufen habe. Der Rüge, dass der Gesetzgeber keine Vorgaben für die Beschaffenheit, Funktionalität und Anwendungskontrolle der Überwachungssoftware gemacht habe, fehle ebenfalls "eine hinreichende Auseinandersetzung" mit dem bestehenden Fachrecht.

Eine weitere Beschwerde gegen die Novellen des hessischen Polizei- und Verfassungsschutzgesetzes, die mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen eingereicht hatten, ist noch anhängig. Sie wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) koordiniert. Das Bundesverfassungsgericht hatte voriges Jahr aber auch eine Verfassungsbeschwerde der GFF abgewiesen, die sich gegen den Paragrafen zur Quellen-TKÜ im baden-württembergischen Polizeigesetz richtete. Es sah öffentliche Stellen aber in der Pflicht, "bei jeder Entscheidung über ein Offenhalten einer unerkannten Sicherheitslücke" die Gefahr einer "weiteren Verbreitung der Kenntnis" dieser Schwachstelle zu ermitteln.
(vbr)



Quelle: https://www.heise.de/news/Piratenpartei-...er-6544762.html


PS: Definitiv kein gutes Omen für alles was da noch kommt.

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