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Zum Ende der Seite springen Musikindustrie mit erneutem Erfolg gegen Streaming-Manipulationsdienst
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Text Musikindustrie mit erneutem Erfolg gegen Streaming-Manipulationsdienst Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Musikindustrie setzt ihr Engagement gegen Online-Manipulationsdienste fort. Wie der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und sein internationaler Dachverband IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) heute bekanntgaben, ist der deutsche Streaming-Manipulationsdienst SP-Onlinepromotion.com nach einer erfolgreichen Abmahnung vom Netz gegangen. Der Betreiber der Seite hat sich durch eine Unterlassungserklärung verpflichtet, seine Services nicht mehr anzubieten.

SP-Onlinepromotion.com war eine viel genutzte Website, die künstlich generierte Likes, Plays/Views, Kommentare und Abonnenten auf Spotify, SoundCloud und YouTube verkaufte und es ihren Kund:innen ermöglichte, die tatsächlichen Streaming-Abrufzahlen in rechtswidriger Art und Weise zu manipulieren und dadurch den Wettbewerb zu verzerren.

Frances Moore, CEO IFPI: „Streaming-Manipulation hat in der Musik keinen Platz. Sie ist Betrug und es darf nicht zugelassen werden, dass die Täter und Enabler solcher illegalen Aktivitäten Einnahmen von den Künstlerinnen und Künstlern abziehen, deren Musik von den Fans tatsächlich gehört wird und die legale Nutzung von Streaming-Diensten fördert. Streaming-Manipulation ist ein Problem, gegen das die gesamte Musikindustrie weiterhin vorgeht. Wir verfolgen hier weitere Ziele, und dieser jüngste Erfolg in Deutschland zeigt ein weiteres Mal, dass wir dieses Problem weltweit engagiert angehen."

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Oberstes Gebot für den BVMI und seine Mitglieder ist ein ordnungsgemäß funktionierender Streaming-Markt, denn Verzerrung und Manipulation schaden den Künstler:innen ebenso wie ihren Partnern. Sie gefährden die Genauigkeit der Tantiemenzahlungen und stellen die Glaubwürdigkeit der Charts in Frage. Wir gehen deshalb bekanntlich seit mehreren Jahren konsequent und erfolgreich auch gerichtlich gegen wettbewerbswidrige Beeinflussungen des Marktes vor und werden hier auch nicht lockerlassen.“

Dies ist das jüngste in einer Reihe von Verfahren, die die Branche weltweit gegen Manipulationsdienste führt. In Deutschland hatten BVMI und IFPI beispielsweise 2021 in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt erreicht, dass dem Betreiber der Streaming-Manipulation-Websites likeservice24.de und likeservice24.com die Erzeugung zusätzlicher Plays, Views, Likes und Abonnent:innen für Musik auf kommerziellen Online-Media-Plattformen als Dienstleistung untersagt wurde. Vergleichbare Entscheidungen wurden von den Landgerichten Berlin, Darmstadt, Bremen, Hamburg und Köln im August 2020 in vom BVMI und IFPI geführten Verfahren erwirkt. Die Betreiber von socialnow.de, von socialgeiz.de und likergeiz.de, von netlikes.de sowie von likesandmore.de mussten ihren Dienst einstellen. Im März 2020 hatten beide Verbände eine Unterlassungsverfügung gegen followerschmiede.de vor dem Landgericht Berlin erwirkt. Die Musikindustrie hat auch andernorts, u. a. in Brasilien, erfolgreich Maßnahmen ergriffen und arbeitet mit Regierungsbehörden und Schnittstellen in vielen Ländern zusammen, um den Betrieb solcher Dienste zu unterbinden.


Quelle: satellifax . de


...und hier dieselbe news von heise :


Musikindustrie macht erneut deutschen Streaming-Manipulationsdienst dicht

SP-Onlinepromotion.com ist nach einer Abmahnung durch Vertreter von Plattenlabels offline. Der Service soll künstlich Streams, Likes und Abos generiert haben.


(Bild: Blanscape/Shutterstock.com)


Die Musikindustrie feiert einen weiteren juristischen Erfolg im Kampf gegen Streaming-Manipulationsdienste. Man habe mit einer Abmahnung erreicht, dass der Service SP-Onlinepromotion.com vom Netz gegangen sei, erklärten der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und die internationale Dachorganisation IFPI am Montag gemeinsam. Der Aachener Betreiber der Webseite habe sich durch eine Unterlassungserklärung verpflichtet, nicht mehr auf dem Markt aktiv zu sein. Unter der Domain findet sich aktuell die Nachricht: "Vielen Dank für Ihr Interesse!" Das bisherige Angebot "steht nicht mehr zur Verfügung".

Dem BVMI zufolge war SP-Onlinepromotion ein viel genutzter Dienst, um "künstlich generierte Likes, Plays/Views, Kommentare und Abonnenten" ("Fake Streams") auf Spotify, SoundCloud und YouTube zu verkaufen. Der Service habe es Kunden ermöglicht, "die tatsächlichen Streaming-Abrufzahlen in rechtswidriger Art und Weise zu manipulieren und dadurch den Wettbewerb zu verzerren". Derartige Betrugsversuche sind für die Branche ein zunehmendes Problem. Experten monieren seit Längerem, dass Streamings illegal en bloc gekauft oder mittels sogenannter "Klick-Maschinen" automatisch generiert werden, was auch ein falsches Bild von der hiesigen Musikkultur erzeuge.

"Streaming-Manipulation hat in der Musik keinen Platz", betonte IFPI-Chefin Frances Moore. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass Täter und Unterstützer solcher illegalen Aktivitäten Einnahmen von Künstlern abzögen, "deren Musik von den Fans tatsächlich gehört wird". Oberstes Gebot für den Verband und seine Mitglieder sei "ein ordnungsgemäß funktionierender Streaming-Markt", unterstrich auch der BVMI-Vorstandsvorsitzende Florian Drücke. Verzerrung und Manipulation schadeten den Künstlern ebenso wie ihren Partnern. Sie gefährdeten die Genauigkeit der Tantiemenzahlungen und stellten die Glaubwürdigkeit der Charts infrage: "Wir gehen deshalb bekanntlich seit mehreren Jahren konsequent und erfolgreich auch gerichtlich gegen wettbewerbswidrige Beeinflussungen des Marktes vor und werden hier auch nicht lockerlassen."

Kampf gegen Streaming-Manipulationsdienste

BVMI und IFPI sprechen angesichts des Vorgehens gegen den Promotion-Dienst vom "jüngsten in einer Reihe von Verfahren, die die Branche weltweit gegen Manipulationsdienste führt". In Deutschland habe man etwa 2021 in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt erreicht, dass dem Betreiber der Webseiten likeservice24.de und likeservice24.com die Erzeugung zusätzlicher Plays, Views, Likes und Abonnenten für Musik auf kommerziellen Online-Media-Plattformen als Dienstleistung untersagt wurde. Vergleichbare Entscheidungen hatten die Landgerichte Berlin, Darmstadt, Bremen, Hamburg und Köln im August 2020 getroffen: Die Betreiber von socialnow.de, socialgeiz.de, likergeiz.de, netlikes.de sowie von likesandmore.de mussten ihre Services einstellen. Im März 2020 hatten beide Verbände schon eine Unterlassungsverfügung gegen followerschmiede.de erwirkt. Auch in Ländern wie Brasilien haben sie nach Eigenaussage erfolgreich Maßnahmen ergriffen.

Manager, Musikverlage und Anwälte von erfolgreichen Musik-Stars wie Helene Fischer, Marius Müller-Westernhagen, Sarah Connor, Herbert Grönemeyer, Peter Maffay, Robin Schulz und Andreas Bourani starteten hierzulande im Februar 2020 eine Initiative, um die dank Audiostreaming wieder stärker sprudelnden Einnahmequellen gerechter unter den Künstlern aufzuteilen. Die Allianz macht sich unter dem Motto "Fair Share" dafür stark, die übliche anteilige Abrechnung durch ein nutzungsbasiertes System zu ersetzen. Bei dem alternativen Modell ist die Zahl der Hörer entscheidend, nicht die der Streams. Die Mitstreiter erhoffen sich dadurch auch einen Ansatzpunkt, um Manipulationen aufzudecken und zu unterbinden.

(olb)


Quelle: heise . de

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