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Verbraucherzentrale kritisiert Tarifempfehlungen der Anbieter


Wenn Telekommunikationsanbieter ihre Kunden benachrichtigen, dass ihr ausgewählter Tarif der für sie beste sei, ist das nicht besonders aussagekräftig.



(Bild: A_B_C/Shutterstock.com)


Telekommunikationsanbieter müssen ihre Kundinnen und Kunden einmal jährlich über den für sie optimalen Tarif informieren. Damit will der Gesetzgeber seit Dezember 2021 verhindern, dass Bestandskunden weiter in teuren Tarifen bleiben, obwohl ihr Anbieter eigentlich längst günstigere Konditionen hat. Allerdings ist diese Information, die viele dieses Jahr erst zum zweiten Mal via E-Mail, SMS oder per Rechnung bekommen dürften, nicht sonderlich aussagekräftig, kritisiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.


Dabei werde keine Aussage getroffen, ob die Leistung benötigt wird oder reicht. Denn dort sei dann beispielsweise nur zu lesen: "Derzeit ist Ihr aktueller Tarif der für Sie beste Tarif." Damit ist dann aber nur gemeint, dass der Tarif in Bezug auf die bestellten Leistungen der günstigste für die Kundin oder den Kunden ist. Dabei berücksichtige der Anbieter aber keine konkreten Verbräuche, also beispielsweise weder real verbrauchtes Datenvolumen noch tatsächlich benötigte Telefonminuten.


Aktionen und Konkurrenz-Angebote nicht berücksichtigt

Und falls der Anbieter eine Empfehlung für einen anderen Tarif ausspricht, dann würden Angebote oder Aktionen dabei oft nicht berücksichtigt, so die Verbraucherschützer weiter. Ohnehin stammten etwaige Empfehlungen für neue Tarife natürlich immer nur aus dem eigenen Portfolio des Anbieters.


Mobilfunk- und Festnetzkunden sollten also lieber in Eigenregie und bei allen Anbietern nach Tarifen mit besseren Konditionen Ausschau halten, rät die Verbraucherzentrale. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit lassen sich Telekommunikationsverträge jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn man zu einem anderen Anbieter wechseln möchte.

(mack)


Quelle: heise . de

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