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Geschrieben von Whitebird am 19.03.2014 um 21:08:

  Internetdienste müssen Kündigung per E-Mail akzeptieren

Internetdienste müssen Kündigung per E-Mail akzeptieren

Autor:Achim Sawall - 18.3.2014, 15:02

Onlineplattformen können ihre Nutzer nicht über die AGB dazu zwingen, per Brief oder Fax zu kündigen. Das hat das Landgericht München entschieden. Doch dagegen ist eine Revision möglich.
Das Landgericht München hat entschieden, dass Internetunternehmen eine Kündigung in digitaler Form akzeptieren müssen. Das berichtet Medienundmarken.de unter Berufung auf das Urteil. Die Anforderung einer schriftlichen Kündigung per Brief oder Fax mit Pflichtangaben sei nicht zulässig. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die dies fordern, wurden als unwirksam erklärt.

Ein Online-Dating-Portal hatte in den AGB festgelegt: "Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Übersendung per Fax genügt. Die Kündigung muss Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer enthalten." Dagegen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erfolgreich geklagt. Die Mitgliedschaft konnte ganz einfach online abgeschlossen werden.

Der VZBV war nach eigenen Angaben vom Februar 2014 gegen das Unternehmen Be Beauty und seine Online-Dating-Plattform Edates.de juristisch vorgegangen, weil die Kündigung des Online-Vertrages unangemessen erschwert werde. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Wenn Verbraucher die Verlängerung einer Test-Mitgliedschaft beim Online-Portal verhindern wollten, musste per Schriftform gekündigt werden. Das Gericht habe die Regelung bereits deswegen für rechtswidrig erklärt, weil sie "übersteigerte Formerfordernisse" beinhalte.

Zudem werde der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beeinflusst, da die Erklärung per E-Mail schneller zugehe als per Brief, so der VZBV.


Quelle: golem.de


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