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Geschrieben von Manne am 18.06.2016 um 14:31:

  • Händler müssen Elektroaltgeräte kostenfrei zurücknehmen

Verbraucher können ihre alten Elektrogeräte demnächst kostenfrei bei Onlinehändlern und stationären Händlern zurückgeben. Dies betrifft stationäre Händler mit einer Ladenfläche von mehr als 400 m² sowie Onlinehändler mit ebenso großer Lagerfläche. „Obwohl die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte seit Monaten bekannt ist, trifft sie viele Händler immer noch unvorbereitet“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft. „Wer mögliche Verbraucherklagen vermeiden will, sollte sein Geschäft umgehend auf die Rücknahmepflicht einstellen.“

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten ab dem 24. Juli 2016. Dann endet eine 9-monatige Übergangsfrist, nachdem das ElektroG am 25. Oktober 2015 in Kraft getreten ist.

Diese neuen Rückgabemöglichkeiten werden für Verbraucher geschaffen: Bei der 1:1-Rücknahme geben sie ein Altgerät kostenlos zurück, wenn sie ein gleichartiges Neugerät kaufen. Händler müssen aber auch dann Altgeräte zurücknehmen, wenn Verbraucher kein neues Gerät erwerben möchten. Dies gilt jedoch nur bei solchen Altgeräten, deren Kantenlänge kleiner als 25cm ist. „Einige Händler bieten bereits heute eine freiwillige Rücknahme an, auch wenn sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind“, erklärt Olsok. „Für Händler kann dies ein Service sein, um Kunden zu binden.“
Die Bitkom Servicegesellschaft informiert im Rahmen einer ElektroG-Roadshow für Online-Händler über die Herausforderungen der aktuellen Gesetzgebung zu Elektroaltgeräten im In- und Ausland. Als Partner dabei sind neben den deutschen Industrie- und Handelskammern die Kanzlei Kopp-Assenmacher & Nusser, die Unternehmensberatung Clover Consulting sowie das Entsorgungsunternehmen Noventiz. Kostenfreie Anmeldungen sind unter www.elektrog-roadshow.de möglich. Start ist am 14. Juni 2016.

www.bitkom.org


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